"Die von
Hamer vertretene Heilslehre
entspricht einem irrationalen Wunschdenken, das jeglicher wissenschaftlichen
oder empirischen medizinischen Grundlage entbehrt und das, aufgrund der
verursachten Todesfälle, als höchst gefährlich einzustufen ist.
In der standesrechtlichen und
juristischen Konsequenz bedeutet dies, dass Ärzten, die nach dieser Methode
behandeln, eine Anklage wegen unterlassener medizinischer Hilfeleistung droht,
falls sie die konventionelle Behandlung abbrechen oder nicht beginnen, und der
Entzug der Bestallung als Arzt.
Die
Bayerische Krebsgesellschaft e.V. warnt ausdrücklich
davor, sich als Patient dieser Heilslehre anzuvertrauen.
Ihrer Verbreitung muss auf dem Wege
der Information und der Aufklärung, aber auch mit allen verfügbaren rechtlichen
Mitteln, entgegen getreten werden."