Die Obsorge war uns
Eltern im Zeitraum während unserer Flucht vor der Chemo zur Gänze entzogen
worden.
In Spanien war der
Mutter, Erika Pilhar, die Obsorge über Olivia vom dortigen österr. Konsul
Walter Esten rückübertragen worden
(siehe). Diese vorgenommene Rückübertragung wurde
bei unserer Rückkehr nach
Österreich von den Behörden für Null und nichtig erklärt.
Noch in Spanien
erhielten wir von der BH Wr. Neustadt ein Telex mit der Versicherung,
daß uns die BH Wr. Neustadt helfen wird, das Sorgerecht wieder zu
bekommen (siehe).
Ein von uns
angestrengter Einspruch gegen den Obsorgeentzug war wegen eines
"Fristversäumnisses" unseres damaligen Anwaltes (Wegrostek, Wien) ins
Leere gegangen.
Teilweise
Rückübertragung
Mit Ende der
Zwangstherapie, März 1996, wurde uns das Sorgerecht bis auf die
"Heilbehandlung der Krebserkrankung" vom Pflegschaftsgericht (BG
Wr.
Neustadt) rückübertragen mit dem Versprechen, wir würden das ganze Sorgerecht
dann zurückbekommen, wenn wir brav die Kontrolluntersuchungen für den Zeitraum
von 2 Jahren einhalten. Das taten wir auch.
Im März 1998, als
diese 2 Jahre um waren, erklärte das AKH
kurzerhand, die Kontrolluntersuchungen müßten auf insgesamt 5 Jahre ausgedehnt
werden. Somit verschob sich auch die Sorgerechtsrückübertragung um weitere 3
Jahre.
Wo bleibt das
Sorgerecht?
Im März 2001 sollte
die letzte Kontrolluntersuchung erfolgen. Merkwürdigerweise erhielten wir vom AKH
keinen Termin genannt.
Im Herbst 2001 meldete
sich das Jugendamt mit einem Besuch an. Man brachte den Vorwurf vor, wir Eltern
wären beim angeblich mit dem AKH
telefonisch vereinbarten Kontrolltermin nicht erschienen. Das AKH
hatte uns aber keinen Termin genannt.
Schließlich wurde der
Kontrolltermin mit 08.11.2001 schriftlich vom AKH
bekannt gegeben und von uns eingehalten. Bei dieser Kontrolluntersuchung - die
die letzte hätte sein sollen und mit der wir dann auch das Sorgerecht
zurückbekommen hätten - fand das AKH
eine 3mm Verdichtung in der
Lunge. Weitere Kontrollen wären erforderlich, so
das AKH.
Mit Schreiben
vom 17.12.2001 lehnt die BH Wr. Neustadt die Sorgerechtsrückübertragung an die
Eltern wegen ausständiger Kontrolluntersuchungen ab.
Mit Beschluss
vom 28.02.2002 übertrug uns das Pflegschaftsgericht Wiener Neustadt das gesamte
Sorgerecht. Allerdings wurde uns auferlegt, einmal in einem halben Jahr und ein
weiteres mal in einem Jahr mit Olivia zu einer Kontrolle ins AKH zu fahren. Dies
deshalb, weil laut Prof. Urbanek diese 3
mm Verdichtung in der Lunge vorerst gleichgeblieben sei (Kontrolle vom
04.02.2002), es sich also um kein Rezidiv zu handeln scheint, was aber dennoch
kontrollbedürftig wäre.