Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin
Tübingen, im Rotbad 40/2 Tübingen, 23.12.81
Herrn
Professor Dr. med. HIRSCH
Facharzt für Gynäkologie
Direktor der Univ.-Frauenklinik
Tübingen
Betr.: Meine Habilitation, bzw. "Das
HAMER-SYNDROM (benannt nach DIRK Geerd Hamer) und Die EISERNE REGEL DES KREBS" v.
4.10.81
Zitat: "Von allen Argumenten ist das das schlechteste, das sich aus der
Autorität ableitet".
(Thomas von Aquin)
Sehr geehrter Herr Professor!
Heute ließ mir Ihre Sekretärin von Ihnen ausrichten, an "Ihrer" Klinik
bestünde an der Nachprüfung der Ergebnisse aus meiner Habilitationsarbeit kein
Interesse! Gleichzeitig gab sie mir meine wissenschaftliche Arbeit über die
EISERNE
REGEL des KREBS und die beiden Schreiben des Kollegen Oertel, der als
niedergelassener Gynäkologe die Ergebnisse überschlagsmäßig nachgeprüft hatte und zu
den gleichen Ergebnissen kam wie ich, zurück. Kurz darauf gab mir auch Herr
Prof. Dr. med. Schindler
ein Exemplar meines Habilitationsmanuskriptes zurück, in das er angeblich in 4 Wochen
nicht einmal überhaupt hineingeschaut habe.
Verehrter Herr Professor, Sie können eine unbequeme, der Schulmedizinischen
Lehrmeinung zuwiderlaufende wissenschaftliche These eines Außenseiters vielleicht
vermeintlich diskreditieren, indem Sie "fehlendes Interesse" zeigen, wenn der
Kollege so fair ist und seine auf empirischen Ergebnissen basierenden Erkenntnisse im
Rahmen einer für solche Fälle vorgesehenen Habilitation zur Diskussion stellt.
Aber ob das die rechte Art unseres Dienstes am Patienten ist oder die kollegiale Art
unter Ärzten, wage ich zu bezweifeln. Aber auch nach dem Buchstaben des Gesetzes machen
Sie Sich meines Erachtens einer ganz schweren Amtspflichtverletzung schuldig, die Sie im
Rahmen des Habilitationsverfahrens als beamteter Direktor einer staatlichen
Universitätsklinik wahrzunehmen hätten: Sie hätten gewissenhaft nachzuprüfen, ob der
Kollege recht hat mit seinen Ergebnissen, die ja selbst nach Ansicht von Prof. Bock
immerhin einen gewaltigen Erdrutsch in der Medizin bedeuten würden. Man muss sich das nur
mal vorstellen: Die Patientinnen sterben uns darüber und in Ihrer Klinik besteht daran
kein Interesse an einer solchen medizinischen Zeitenwende. Dabei hat immerhin auch Ihr
Kollege Prof. Hammacher, Ordinarius für Gynäkologie und Geburtshilfe in
Tübingen, gemeint, meine Vorstellungen seien keineswegs absurd, sondern sogar sehr
vernünftig und man müsse die Ergebnisse schnellstens auf breiterer Basis nachprüfen.
Und dümmer als Sie dürfte doch Herr Professor Hammacher
durchaus nicht sein. Das heißt
also: Sie bestimmen ganz allein das Interesse der Klinik und damit auch gleichzeitig das
Interesse der Patientinnen.
Sind Sie sich überhaupt der Tragweite bewusst dessen, was Sie da so lässig mit
zynischem Desinteresse abtun? Sind Sie sich überhaupt halbwegs bewusst, was das für
"Ihre" Klinik für Konsequenz hätte, am allermeisten aber für unsere
gemeinsamen Patientinnen. Anscheinend nicht. Nach meiner unmaßgeblichen ärztlichen
Meinung ist es eine unverantwortliche ärztliche Arroganz gegenüber den Patientinnen,
wenn Sie sagen, dass "Ihre" Klinik an der Überprüfung "meiner"
Ergebnisse kein Interesse habe. Zudem ist es m.E. im Rahmen der Habilitation eine grobe
Amtspflichtverletzung, die Sie sich zuschulden kommen lassen. Herr Professor, unsere
Patientinnen sterben uns darüber und Sie interessiert das nicht! Ist das überhaupt zu
fassen? Haben Sie keinen hippokratischen Eid geleistet?
Sie können ja meinetwegen am Ende der Nachuntersuchung sagen: Das ist alles Unsinn,
was der Hamer da ausgebrütet hat, auch der Prof. Hammacher
und die 15
Professoren aus Tübingen, die diese Ergebnisse für sehr gut denkbar und für einen
medizinischen Erdrutsch sonder gleichen halten, sind alles Dummköpfe einschließlich dem
Kollegen Gynäkologen Oertel, der es überschlagsmässig in seiner Praxis
nachgeprüft hat. Aber nachprüfen muss man es doch erst einmal, bevor man in
wissenschaftlicher Arroganz machen darf!
Von der Fakultät wurde Prof. Schrage, Oberarzt am Lehrstuhl für
gynäkolog. Vorsorgeuntersuchung, damit beauftragt, die Habilitationsarbeit zu beurteilen.
Wie soll er das denn machen, etwa aus dem hohlen Bauch heraus? An "Ihre"
Krebspatientinnen kommt er ja wegen Ihres Desinteresses nicht heran. Dabei hätte die
Habilitationsschrift auch für die Vorsorgeuntersuchung der Zukunft gewaltige
Konsequenzen. Sie machen doch das ganze Habilitationsverfahren zu einer einzigen Farce!!
Was richtig oder falsch ist, bestimmt der Schulmedizin-Professor per
autoritatem, ohne es
nachzuprüfen! Sie disqualifizieren damit wissenschaftlich nicht nur sich selbst sondern
zugleich die ganze Fakultät, die entweder diese Arroganz mit zu vertreten oder Sie streng
zu maßregeln hat. Für das Habilitationsverfahren selbst aber sind Sie als maximal
befangen und untauglich zu betrachten.
Sie können mir vorwerfen, dass ich unsachlich sei. Sofern Verteidigung gegen Arroganz
unsachlich ist, mag das stimmen. Wenn es nur um mich ginge, würde ich Sie keiner Zeile
würdigen, schon gar nicht auf der von Ihnen beschrittenen Ebene. Aber unsere Patientinnen
sterben uns darüber, indem Sie die Sache unnötig verzögern. Dabei hätte ich mir
zugetraut, innerhalb von 4 Wochen zusammen mit einem Assistenten der Klinik an 200 Fällen
die Ergebnisse, die ich gefunden habe, nachzuprüfen. Es wären der Klinik keinerlei
Kosten entstanden. Sie haben mein Vertrauen nicht honoriert, das darin bestand, meine
Ergebnisse an dem dafür zuständigen Ort auf den öffentlichen Prüfstand zu stellen.
Zwar bin ich mir absolut sicher, dass die Ergebnisse richtig und beliebig oft reproduziert
werden können, also eine Gesetzmäßigkeit enthalten. Gleichzeitig aber sind die
Konsequenzen so weitreichend, dass ich vertrauensvoll zu Ihnen kam in der Hoffnung,
dass
wir sie gemeinsam verantworten können. Ihre Antwort aber, verehrter Herr Professor, ist
in ihrer Arroganz in jedem Fall ein Skandal.
Ich wünsche frohe Weihnacht. Mit koll. Grüßen
Dr. Hamer