Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin
ROMA / Italia, Via Cassia 1280
Tübingen, 5.5.82
"Et concilia errare possunt"
Martin Luther
An den Herrn Dekan
der Medizinische Fakultät (klinische Medizin)
der Universität Tübingen
Herrn Professor Dr. med. Voigt
Betr.: meine Habilitationsarbeit, Thema "Das HAMER-SYNDROM und die EISERNE REGEL DES KREBS"
Sehr geehrter Herr Dekan!
Sie haben mir heute mündlich bestätigt, was ich ja schon von anderer Seite erfahren
hatte, daß nämlich gestern die medizinische Fakultät einstimmig die Ablehnung meiner
Habilitationsarbeit beschlossen hat. Nicht anwesend waren nach meinen Informationen Herr
Prof. Bock, Innere Medizin, und Prof. Hammacher,
Gynäkologie.
Prüfer der Arbeit waren Prof. Wilms, Innere Medizin, und Prof. Schrage,
gyn. onkol. Vorsorgemedizin.
Auf meine Frage, ob meine Informationen zuträfen, daß keiner der beiden Herren
Prüfer auch nur einen einzigen Fall auf mein System hin selbst untersucht habe,
antworteten Sie mir - in Gegenwart Ihres ausdrücklich als Zeuge anwesenden Oberarztes -
wahrheitsgemäß: "Die beiden Herren haben dies nicht für nötig
befunden" (5.5.82, 17:45 Uhr, von mir niedergeschrieben 1 Minute
später).
Sie haben auch ganz klar bestätigt, in diesem Fall habe die formale Seite der Arbeit,
die ja zunächst nicht als Habilitationsarbeit konzipiert war, eine ganz untergeordnete
Rolle gespielt. Vielmehr seien die methodischen und inhaltlichen Ergebnisse gewesen, die
zur einstimmigen Ablehnung der Arbeit geführt hätten. (Keine Gegenstimme, keine
Enthaltung!)
Herr Dekan, ich habe Sie gebeten, es mir persönlich nicht übel zu nehmen, daß ich
diesen Beschluß der Fakultät - und wenn er 100 mal einstimmig von 150 Professoren und
Dozenten gefaßt worden ist - für völlig schwachsinnig halte, sogar für
verantwortungslos, weil das einzige Kriterium, das es gegen den Inhalt der Arbeit gegeben
hätte, nämlich den Nachvollzug einer Anzahl von Fällen, nicht einmal in einem einzigen
Fall überhaupt für notwendig erachtet worden sei.
So aber hat die Fakultät in selbstherrlicher Arroganz nur über sich selbst gestimmt,
daß nämlich die schulmeisterliche Medizin auf jeden Fall Recht haben müsse. Über meine
Ergebnisse selbst ist gar nicht befunden worden!
Herr Dekan, ich halte den Inhalt des Fakultätsbeschlusses - mag er auch
formaljuristisch "korrekt" zustande gekommen sein, für einen Skandal, für eine
vom ärztlichen Gesichtspunkt gesehen unverantwortliche Farce!
Kommentar meiner Frau, Dr. med. Sigrid Hamer, Ärztin f. Allg. Med.: "Eine
Bankrotterklärung der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der gesamten Schulmedizin, und
sogar einstimmig!"
Die Glaubwürdigkeit und die wissenschaftliche Beweisbarkeit meiner Ergebnisse und
meines System der "EISERNEN REGEL DES KREBS" kann doch eine Fakultät nicht
einfach "ex cathedra" oder durch "Konzilsbeschluß" widerlegen, ohne
einen einzigen Fall selbst untersucht zu haben! Angesichts meiner präzisen Angaben doch,
weiß Gott, keine Zumutung, sondern schon von weit weniger qualifizierten Ärzten in einer
halben bis einer Stunde zu schaffen!
Angesichts der - wie mir jeder Naturwissenschaftler sofort bestätigt - erdrückenden
Wahrscheinlichkeit meiner Ergebnisse und damit meines Systems der "EISERNEN REGEL DES
KREBS" macht sich doch eine ganze Medizinische Fakultät von 150 ausgewachsenen
Professoren und Dozenten zum Hohngespött der Wissenschaftler der ganzen Welt mit diesem
"Schwabenstreich". Stellen Sie sich doch bitte vor, für was man diesen
einstimmigen Beschluß halten wird, wenn ich Recht behalte: doch wohl für einen anmaßend
arroganten schwachsinnigen Beschluß, und den einstimmig!
Ich werde ihn das "Tübinger Syndrom" nennen.
Wenn es nicht um so furchtbar ernste Dinge ginge, Herr Dekan, über denen uns unsere
Patienten sterben, was mich Tag und Nacht nicht zur Ruhe kommen läßt, dann würde ich
die Fakultät mit beißender Ironie und "Hamerischem Gelächter" übergießen.
So aber ist es nur ein Trauerspiel, und ein makabres dazu!
Gegen die Entscheidung der Fakultät werde ich Klage vor dem Verwaltungsgericht
erheben. Bitte, stellen Sie mir eine rechtsmittelfähige Entscheidung der Fakultät zu.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung
Dr. Ryke Geerd Hamer
P.S.
Einziges Ziel meines Habilitationsverfahrens war es wie aus meinen früheren Briefen
hervorgeht, eine echte Überprüfung meiner Ergebnisse durch eine medizinische Fakultät
zu erreichen, nicht aber im Vorfeld "abgemeiert" zu werden. Gerade aber dieses
einzige Ziel hat die Fakultät mir verweigert, indem die Prüfer nicht einen einzigen Fall
selbst nachvollzogen haben. Auf die Habilitation selbst wollte ich notfalls gerne
verzichten, wenn dadurch nur die Prüfung selbst gewährleistet würde. So aber ist das
Ganze ein faules Spiel und eine Farce.