... Hamer lud, nachdem sich seine Hypothesen 100%ig bestätigt hatten,
ein internationales Gremium von Onkologen (Fachärzte für Krebsbehandlung) nach Gyhum in
Norddeutschland ein. Er bot diesem Gremium seine Approbation an, wenn sie von den 200
Fällen nur drei Fälle herausfinden würden, die nicht nach der "Eisernen Regel des Krebses"
verlaufen würden. STATT ZU EINEM TRIUMPH DES VERSTANDES UND DER MENSCHLICHKEIT WURDE
DIESES SCHIEDSGERICHT FÜR DR. HAMER ZU EINEM FIASKO OHNEGLEICHEN. AUS ANGST, IHR GESICHT
ZU VERLIEREN, WURDEN DIE ANWESENDEN ÄRZTE ZU VERBRECHERN IN WEISSEN KITTELN.
Seit diesem schicksalsschweren Tag sterben täglich unzählige Menschen, nur weil
einige Mediziner nicht zugeben wollen, daß sie sich geirrt haben und ihre bisherige
Therapie einfach falsch ist. Der als französischer Beobachter zugelassene Onkologe
beschreibt dieses Schiedsgericht wie folgt:
Am 6. Dezember 1983 war ich als französischer Beobachter bei dem Internationalen
Ärztlichen Schiedsgericht anwesend, weil der von der Ärztekammer offiziell eingeladene
Straßburger Radiologie-Professor in letzter Stunde abgesagt hatte. Ich habe die gesamte,
mehr als 9 Stunden dauernde Schiedsgerichtsverhandlung von der ersten bis zur letzten
Minute miterlebt, seitlich vom Vorstandstisch. Ich kann nach bestem Wissen
wahrheitsgemäß versichern, daß das Internationale Ärztliche Schiedsgericht, bestehend
aus lauter hochqualifizierten Fachleuten (Professoren/Ärzten) sämtliche Fälle,
einschließlich Patientenbefragung, Untersuchung der Röntgenbilder und
Computertomographie des Gehirns mit Lupe und Millimetermaß, sowie alle Labordaten,
äußerst gründlich vorgenommen hat. Es wurden 15 von 30 anwesenden Patienten befragt,
sowie 15 weitere Fälle nichtanwesender Patienten, zum Teil gestorbener Patienten, auf
Grund der Unterlagen durchdiskutiert. Während man zunächst glaubte, die Angelegenheit
schnell beenden zu können, da man sicher war, rasch drei nicht nach der Eisernen Regel
des Krebs verlaufenden Fälle finden zu können, für die Dr. Hamer seine
Approbation als
Arzt angeboten hatte niederzulegen, begann sich (schließlich) eine große Ratlosigkeit
der Schiedsgerichtsmitglieder zu bemächtigen, weil jeder der vom
Schiedsgerichtsvorsitzenden willkürlich herausgegriffenen Fälle sehr präzise nach der
Eisernen Regel des Krebs verlaufen war.
Diese Zusammenhänge wurden auch durch die intensive anamnesische Befragung der
Patienten nach Konfliktentstehung und -verlauf bestätigt. Nachdem das Internationale
Ärztliche Schiedsgericht in dieser Weise und (mit) stets dem gleichen Ergebnis dreißig
Fälle genauestens untersucht hatte, war man sich sicher, daß man unter den 200
angebotenen Fällen wahrscheinlich überhaupt nicht einen einzigen finden würde, der
nicht nach den jeweils sieben Kriterien der Eisernen Regel des Krebs verlaufen wäre.
Deshalb "warf man quasi das Handtuch".
Wenn alles redlich zugegangen wäre, hätte sich das Schiedsgericht unumwunden
mattgesetzt erklären müssen.
Herr Dr. Hamer, der bei den nachfolgenden Beratungen meistens draußen warten
mußte,
dessen Ehefrau, Dr. med. Sigrid Hamer, Ärztin, aber bei den Beratungen anwesend war,
forderte anschließend das Internationale Schiedsgericht auf, nunmehr vereinbarungsgemäß
zu attestieren, daß die Eiserne Regel des Krebs ganz offensichtlich richtig sein müsse.
Eine Sprecherin der Patienten, Frau M., argumentierte ebenfalls vor dem Schiedsgericht,
sie verstehe nicht, daß das Schiedsgericht schon zwei Stunden berate, obwohl alles doch
exakt nach der Eisernen Regel des Krebs gestimmt habe und die
Eiserne Regel des Krebs
demnach richtig sei. Für die Patienten sei es sehr wichtig, das bestätigt zu bekommen,
da daran möglicherweise ihr Überleben hängen würde. Der Vorsitzende antwortete: "Die
Eiserne Regel des Krebs interessiert uns gar nicht." Später
komplettierte er seine Aussage dahingehend, das Schiedsgericht sei nur gekommen, um zu
sehen, ob es Hamers Approbationsurkunde mitnehmen könnte.
Es ist mir bekannt, daß Herr Professor Stender mit Herrn Dr.
Hamer
zwischendurch ein Gespräch unter vier Augen hatte, in dem er Herrn Dr. Hamer einen
Kompromißvorschlag gemacht hatte, des Inhalts, man sollte verkünden, beide Seiten
hätten nun Recht. Dieser Kompromißvorschlag wurde aber von Herrn Dr. Hamer heftig
zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, man habe für den jetzt eingetretenen Fall vorher
schriftlich eindeutige Vereinbarungen getroffen. Diese beinhalteten, daß das
Schiedsgericht jetzt die Richtigkeit der Eisernen Regel des
Krebs, samt dem
Dirk-Hamer-Syndrom (DHS) und (den)
Hamerschen Herden im Gehirn, ohne Vorbehalte anerkennen und per Urteil verkünden
müsse. Herr Professor Stender habe sich aber für alle Kollegen des
Schiedsgerichts geweigert, dies in das Schiedsgerichtsurteil aufzunehmen, da es für alle
Professoren angeblich bedeutet hätte, daß sie ihr Gesicht verlieren würden, weil sie
dann ja seit Jahrzehnten, insbesondere aber seit 1981, nichts als falsche Behandlung
gemacht hätten.
Es wurde berichtet, Herr Dr. Hamer habe gesagt, bis dato sei es ein Irrtum gewesen,
seit diesem Tage aber sei es ein forensischer Fall. Denn von nun ab würden die Toten ganz
eindeutig auf das Konto der medizinischen Institutionen gehen, und der Kreise, die noch
dahinterstünden.
Die Verbitterung unter den Patienten war ungeheuer groß. Die Enttäuschung über das
feige Verhalten des Internationalen Schiedsgerichts war so deprimierend, daß viele
Patienten weinten. Denn es bedeutete für sie, daß sie weiter der bisherigen
Symptombehandlung der sogenannten Schulmedizin ausgesetzt wurden.
Außer mir waren während der Sitzung des Internationalen Schiedsgerichts fortlaufend
anwesend: die Sprechstundenhilfe von Herrn Dr. Hamer (Fräulein Melanie) und, während der
meisten Zeit, Frau Erika Braun, die beim Aufhängen der Laborparameter, Röntgenbilder und
Computertomogramme halfen. Ich kann mich noch gut erinnern, daß Herr Dr. Hamer den
Professoren angeboten hat, eine größere Fallzahl von Patienten in deren Kliniken, vor
ihren Augen, zu untersuchen, damit man rasch eine Detailkomplettierung der Landkarte des
Gehirns erreichen könne und rasch eine systematische, adjuvante, konservative und
intensiv-medizinische Therapie entwickeln könne. Insbesondere hat er Herrn Professor Stender,
der eine repräsentative Fallzahl von 2000 verlangte, angeboten, die nächsten 2000 Fälle
in seiner eigenen Hannoveraner Universitätsklinik, unter seinen Augen, zu untersuchen.
Dies lehnte Professor Stender ab.
Für dieses Verhalten konnte ich schon damals kein Verständnis aufbringen und kann es
heute um so weniger, nachdem ich gesehen habe, daß die von Herrn Dr. Hamer prophezeiten
Folgen, nämlich der Tod von weiteren Millionen an Krebs erkrankten Menschen, zutreffend
waren. Ich selbst empfinde das Verhalten des Schiedsgerichts (als) so falsch, so
skandalös und so unwürdig für ein derart (und) so hochqualifiziertes Gremium von
Professoren, daß ich mich heute noch nicht darüber beruhigen kann, zumal seither für
dieses feige Verhalten des Schiedsgerichts, das Herr Dr. Hamer mit
"wissenschaftlichem Betrug" umschrieben hat, Millionen von Menschen inzwischen
sterben mußten. Ich selbst mache kein Hehl daraus, daß ich das nicht nur als
wissenschaftlichen Betrug empfinde, sondern klipp und klar als ein furchtbares Verbrechen
gegen die Menschheit.
Essen, den 27. 1. 1986
Antoine Graf dOncieu