Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Arzt für Innere Medizin,
Sülzburgstr. 29, 5000 Köln
Köln, 3.1.87
An das
Bundesministerium für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Frau Referatsleiterin
Dr. med. Gabriele Hundsdörfer
Postfach 2004 90
5300 Bonn - Bad Godesberg
Sehr geehrte Frau Dr. Hundsdörfer!
Bei unserem letzten Gespräch vor 14 Tagen konnten Sie sich noch nicht
daran erinnern, daß Sie mit der Medizynischen Fakultät
Tübingen 1982 korrespondiert oder telefoniert hätten. Sie meinten, Sie hätten das
über die Bundesärztekammer oder den deutschen Krebsverband, was Sie da an den Herrn
Nausset weitergegeben haben, von wegen "Nicht-Nachvollziehbarkeit" der EISERNEN REGEL DES KREBS im
medizinisch-wissenschaftlichen Sinne. Um Ihr Gedächtnis aufzufrischen, bzw. etwaige
Lücken aufzufüllen, lege ich Ihnen Ihr eigenes Schreiben vom 19.12.86 bei. Damals
konnten Sie sich noch, wie Sie aus Ihrem eigenen Brief entnehmen können, sehr gut an das
oder die Telefonate mit den Herren der Tübinger Fakultät
erinnern.
Mir ist bekannt, daß Sie inzwischen eine Absprache mit Herrn Prof. Niethammer
getroffen haben sollen, dahingehend, die direkte Information durch die Med. Fakultät Tübingen
abstreiten zu wollen. Aber das wird nicht gehen, denn dann müßten Sie ja Ihren eigenen
Brief abstreiten.
Ich fordere Sie deshalb in aller Höflichkeit, aber auch mit aller
Entschiedenheit auf, mir sämtliche Dienststellen oder Personen zu benennen, denen Sie
sich entsprechend oder ähnlich gegenüber geäußert haben. Weiter fordere ich Sie auf,
allen diesen Dienststellen, Vereinigungen und Personen unverzüglich zu schreiben, daß
diese Aussage eine Vorspiegelung falscher Tatsachen war. Denn die Universität Tübingen
bestreitet ja, je einen einzigen Fall auf die Reproduzierbarkeit
der EISERNEN REGEL DES KREBS hin
überprüft zu haben. Deshalb kann ja auch bis dato gar keine
"Nicht-Nachvollziehbarkeit" oder "Nicht-Reproduzierbarkeit"
festgestellt sein. Ihre Aussage war also falsch. Spätestens seit unserem Gespräch im
Dez. 86 und meinem Brief vom Dez. 86 aber war Ihre
Auskunft sogar vorsätzlich, weil wissentlich, falsch. Denn Sie konnten doch unmöglich
von einer medizinisch-wissenschaftlichen Nicht-Nachvollziehbarkeit sprechen, nachdem Sie
genau wußten, daß eine solche gar nicht festgestellt worden war.
Ich erwarte darüber hinaus, daß das Bundesgesundheitsministerium
sich für Ihre Handlung in jeder Hinsicht verantwortlich erklärt, nicht nur was mich,
sondern auch was die vielen betroffenen Patienten und deren evtl. Regressansprüche
angeht. Herr Nausset hat Ihnen ja mit Recht vorgehalten, daß Sie in Ihrer
verantwortlichen Stellung nicht von irgendwelchen Höhrensagen-Informationen ausgehen
konnten. In diesem Fall aber ist der Bezug auf die Med. Fakultät Tübingen ja
wohl nicht mehr zu bestreiten.
Ich hoffe, Sie hatten über die Festtage mit meinem Buch "Vermächtnis einer Neuen Medizin"
eine angenehme und aufklärende Lektüre.
Ihrer geschätzten Antwort sehe ich bis zum 15. dieses Monats entgegen.
Mit den besten Wünschen für das Neue Jahr
Dr. Hamer