Dr. med. Ryke Geerd HAMER, Arzt für innere Medizin -
Sülzburgstr. 29,
5000 Köln 41 15. Jan. 1987
An das
Bundesverfassungsgericht
75 Karlsruhe
Betr.:
Verfassungsbeschwerde gegen praktisch lebenslängliches Berufsverbot als
Arzt wegen "Nichtabschwörens der EISERNEN REGEL DES KREBS" und "Sich-nicht-Bekehrens"
zur Schulmedizin. (Urteil vom OVG Koblenz 27.12.86) Existenzvernichtung auf
Lebenszeit und Erkenntnisaussperrung
Antrag auf einstweilige Verfügung, daß das praktisch lebenslängliche
Berufsverbot ausgesetzt wird bis zum Abschluß des Hauptverfahrens.
Nach Artikel 5,3 des Grundgesetzes sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre
frei.
Dieses Recht und andere Menschenrechte hat mir das OVG Koblenz mit Urteil
vom 18.12.86
entzogen und mir praktisch lebenslängliches Berufsverbot erteilt, nämlich bis zur
Beendigung des Hauptverfahrens, das gut und gerne 10 Jahre dauern kann, oder bis ich der
von mir als biologische Gesetzmäßigkeit gefundenen und bewiesenen "EISERNEN REGEL DES KREBS"
abschwöre und mich zur sog. "Schulmedizin" bekehre!
Es könnte ein Urteil aus dem allertiefsten, finstersten Mittelalter sein, ein Urteil
der heiligen Inquisition wo ein verstockter Ketzer wegen Nichtabschwörens eines
Naturgesetzes und Sich-nicht-Bekehrens zur alleinseligmachenden Kirche zur Verbrennung auf
dem Scheiterhaufen verurteilt wurde. In Wirklichkeit stammt dieses Urteil aber vom
18.12.86. Es wurde einen Tag später und im Wissen um den Urteilstext des VG Sigmaringen
vom 17.12.1986 getroffen, das die Universität Tübingen dazu verurteilte, das
Habilitationsverfahren um eben diese EISERNE REGEL DES KREBS neu aufzulegen, das im Mai
1982 abgelehnt worden war, weil nicht ein einziger Professor bisher auch nur einen
einzigen Fall daraufhin überprüft hat, ob diese biologische Gesetzmäßigkeit stimmt
oder nicht.
Ja, der ehemalige Dekan, Prof. Voigt, wurde vom Vors. Richter Dr. Iber
gefragt, ob er denn nicht bereit sei, wie Dr. Hamer fordere, 10 oder 20 Fälle von
Patientinnen mit Gebärmutterhals-Krebs mit Hirn-CT zu untersuchen (was je 10 Min. dauert
und eine minimale Belastung darstellt) um herauszufinden, ob alle diese Patientinnen einen
sog. HAMERschen HERD links temporo-parietal aufwiesen, was Dr.
Hamer behaupte. Antwort: "Nein,
wir wollen das nicht". Bei bisher über 8000 Fällen hat es gestimmt.
Aber die Professoren der Med. Fakultät der Univ. Tübingen wollen gar nicht wissen, ob es
stimmt. Sie wissen nämlich schon längst, daß es stimmt.
Vor den erstaunten Richtern in Sigmaringen hatte Herr Prof. Voigt,
Neuro-Radiologe der Univ.
Tübingen, die Stirn, zu erklären, daß er überhaupt kein
Interesse daran habe, zu erfahren, ob die EISERNE REGEL DES KREBS stimme oder nicht.
Allerdings wußten im Saal zu dem Zeitpunkt alle, daß der Vorsitzende des
OVG
Koblenz,
Herr Speck, auf Antrag des Herrn Vizepräs. Robbi-Schon, mir erneut - und
diesmal endgültig - Berufsverbot erteilen würde. Ich hatte vorher diese Information
durch einen Gewährsmann erhalten und hatte sie dem VG Sigmaringen mitgeteilt. Es erschien
den Herren unter diesen Umständen bequemer, die Diskussion durch Berufsverbot
abzuwürgen, als den angebotenen Beweis zu akzeptieren. Ein Kollege des Herrn Prof. Voigt
(Prof. Feine von Tübingen) war maßgeblich an dem Zustandekommen des
Berufsverbots beteiligt. Alle Professoren hatten geschrieben, Hamers Interpretationen
seien Fehldeutungen, was natürlich nur ein subjektives Urteil ist, denn z.B. die (relativ
harmlosen) HAMERschen HERDE müssen gefährliche "Hirn-Tumoren" bleiben, sonst
stürzt ja alles zusammen, woran man Jahrzehnte in der Medizin geglaubt hat. Da es aber
Hirntumore per definitionem gar nicht gibt, weil keine Hirnzelle sich nach der Geburt mehr
teilen kann, sind meine Gegner völlig ratlos.
Statt aber, wie der Sigmaringer Richter Dr. Iber es vorschlug, die
Frage, die so leicht zu klären ist, an einem Vormittag zu klären ist, wird von
Herrn Speck und Robbi-Schon die wiss. Frage schlicht durch Berufsverbot
geklärt, wegen "Nichtabschwörens der EISERNEN REGEL DES KREBS und
Mich-nicht-Bekehrens".
Die 1. Instanz des VG Koblenz hatte die Entscheidung des Herrn Robbi-Schon
aufgehoben und geschrieben:
"Schwerwiegende Bedenken hat die Kammer hinsichtlich der
Rechtmäßigkeit der Erwägungen des Antragsgegners (Bez. Reg.
Koblenz), es seien keine
Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß der Antragsteller (Dr. Hamer) bereit wäre, seiner
These "EISERNE REGEL DES KREBS" abzuschwören, und es erscheine als
ausgeschlossen, daß er überhaupt in der Lage wäre, sich zu 'bekehren'".
Herr Speck hatte nicht nur keine schwerwiegenden, sondern gar keine
Bedenken mehr.
Herr Prof. Beck, Prof. f. Geschichte der Naturwissenschaften in Bonn,
bezeichnete diese ganze Sache als die schlimmste Erkenntnisaussperrung, die er in 50
Semestern als Professor je erlebt hat. Ihm wurde vom Rektor der Univ. Bonn der Hörsaal
gesperrt, als er zu einem Symposion eingeladen hatte zwischen Richtern, Staatsanwälten,
Medizinprofessoren und Patienten um Richtigkeit oder Unrichtigkeit der EISERNEN REGEL DES
KREBS herauszufinden.
Ich bin 25 Jahre Arzt gewesen, habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, bin weder
vorbestraft noch in meinen bürgerlichen Ehrenrechten beschnitten.
Zwar würde die Bez.- Regierung Koblenz es am liebsten gesehen haben, wenn es gelungen
wäre, mich durch einen Psychiater für verrückt erklären zu lassen. Bisher haben aber 4
Psychiater, darunter ein vom Gericht bestellter Professor der Univ. Mainz, geurteilt, ich
sei sehr normal. Trotzdem unterlassen die Behörden keinen Versuch, mich weiterhin mit
Psychiatrisierungsansinnen zu terrorisieren nach dem Motto: einmal verrückt, für immer
verrückt. Sie haben sogar nachweislich versucht, mich durch Prof. Peters,
Köln, "en passant", d.h. ohne mein Einverständnis, zu psychiatrisieren. Herr
Prof. Frohwein, der zusammen mit Herrn Prof. Peters
dieses miese Spiel eingefädelt hatte, hat es sogar offen eingestanden, nachdem es
vereitelt war.
Hohes Gericht, ich habe eine sehr zweifelhafte, um nicht zu sagen schlechte Meinung von
deutschen Richtern und Behörden. Bis vor 8 Jahren war das anders. Damals erschoß der
Großlogenmeister der geheimen Loge Propaganda
2, der italienische Thronfolger V. Emmanuel
von Savoyen, meinen Sohn DIRK. Und obwohl das oberste franz. Gericht, die
Cour de Cassation, 2 mal, 1981 und 1983, geurteilt hat, daß der Prinz wegen
vorsätzlichem Mord unverzüglich vor einem Schwurgericht anzuklagen sei, ist er bis heute
noch nicht angeklagt worden, weil sich kein Richter getraut, den Großlogenmeister
anzuklagen.
Statt dessen bin aber ich jetzt vor einem Strafgericht angeklagt, weil ich durch Zitat
dieser Urteile den Mörder meines Kindes und seinen Anwalt beleidigt haben soll. In
unserem Staat sind nicht die Mörder, wenn sie reich sind, die Verbrecher, sondern die
Opfer, wenn sie halsstarrig sind und auf den Prozeß nicht verzichten wollen. Schlankweg
drückt sich das OVG Koblenz in dem Sinne aus, daß ich wohl einen Verfolgungswahn haben
müsse, wenn ich der Ansicht sei, der Großlogenmeister der
Propaganda 2 habe damit etwas
zu tun. Das fällt mir allerdings nach bisher 5 Attentatsversuchen auf mein Leben schwer
zu glauben.
Wie dem auch sei, es ist doch unmöglich, mir wegen "Nichtabschwörens" einer
biologischen Gesetzmäßigkeit, die innerhalb von 3 Stunden vor jedem Professorengremium
aufs Neue beweisbar ist, und wegen "Mich-nicht-Bekehrens" zur sog.
Schulmedizin
praktisch lebenslängliches Berufsverbot zu erteilen und meine Existenz zu vernichten, so
daß ich zum Bettler werde. Zynisch ist noch angedeutet, ich könne meinte Approbation ja
wiedererhalten, wenn ich abschwören würde. Leben wir im tiefsten finstersten
Mittelalter? Wenn das Verfassungsgericht mich abschlägig bescheidet, bleibt mir nur, in
einem anderen Land um polit. Asyl anzusuchen.
Durch das lebenslängliche Berufsverbot bin ich praktisch in
wissenschaftl. und
menschlichem Isolationsterror:
1. Weil ich "alten Freunden", wie ich meine Patienten empfinde, die ich z.T.
schon 5 Jahre lang betreue, telefonisch, unter ausdrücklichem Hinweis auf Berufsverbot
und ohne Bezahlung, Ratschläge gab von Mensch zu Mensch, hat mich die Staatsanwaltschaft
Köln die Tür meiner Räumlichkeiten aufgebrochen, mir meine Krankengeschichten
abtransportiert und nach Koblenz geschickt. Ich selbst wurde mit 3000 DM Geldstrafe
gebußt, obwohl doch jeder wußte, daß ich ja keinen Pfennig Geld mehr verdienen darf.
Seither hat mich die Staatsanwaltschaft gewarnt, sie würde mir einen Strafprozeß machen
und mich ins Gefängnis bringen, wenn ich noch irgendwelche telefonischen Auskünfte
erteilen würde, Diagnosen stellen würde oder auch nur noch mit irgendeinem Menschen, der
krank ist, über medizinische Dinge reden würde. Es ist dies eine totale Diskriminierung
meiner Person, wenn ich immer wieder aufs Neue mein Praxisschild abschrauben
muß. Aber
noch viel mehr muß ich nun, nachdem mein Telefon abgehört wird, jeden Telefonanruf
sofort unterbrechen, weil mich jeder Telefonanruf ins Gefängnis bringen kann.
2. Wissenschaftlich bin ich vollständig blockiert, denn um wissenschaftlich in der
Medizin Aussagen machen zu können, muß man naturgemäß "Diagnosen stellen",
was mir aber verboten ist. Die Verläufe meiner Patienten-Erkrankungen, die für mich
wissenschaftlich einen überaus großen Wert haben, sind mir verboten. Die Habilitation,
die das Gericht in Neuauflage verfügt hatte, ist unmöglich gemacht worden. Denn was ich
da beweisen muß, macht mich straffällig.
3. Neben dem ständigen Damoklesschwert der Inhaftierung wegen "medizinischer
Äußerungen" werde ich pausenlos terrorisiert durch die immer und immer wieder
gestellte Forderung nach neuerlichen psychiatr. Gutachten. Da ich 2 Jahre lang in einer
psychiatr. Univ.-Klinik als Arzt gearbeitet habe, weiß ich nur zu gut, daß man gut
irgendwann eine "Verrückterklärung" induzieren kann. Denn wenn wiss. einer
gegen Millionen andere steht, gilt der eine leicht als verrückt.
4. Für meine Patienten ist die Verfügung des lebenslangen Berufsverbotes eine einzige
Katastrophe. Viele sterben, weil die anderen Ärzte ja von meinem System nichts verstehen.
Um sie bitte ich besonders.
Das Ganze ist ein einziger nicht wieder gutzumachender Rufmord, Terror und
Patientenmord, wie er im tiefsten Mittelalter schlimmer nicht sein konnte. Ich bitte
deshalb das Verfassungsgericht um rasche Abhilfe und um Wahrung meiner Grundrechte.
Dr. Ryke Geerd Hamer