An den
Leiter der psychiatrischen
Abteilung der Universitätsklinik
Bonn
5300 Bonn Unser Aktenzeichen
9 K 215/87
Koblenz, 21.07.1987
Sehr geehrter Herr Professor,
Mit beiliegendem Beweisbeschluß sind Sie zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt
worden. Für den Fall, daß der Kläger die Mitwirkung bei seiner Exploration
verweigern sollte, werden Sie um unverzügliche Mitteilung sowie um Stellungnahme
gebeten, ob eine eindeutige Beantwortung der Beweisfrage aufgrund der Aktenlage
möglich erscheint. Gegebenenfalls wird der Beweisbeschluß dann
entsprechend ergänzt.
Das Gutachten ist von Ihnen persönlich zu erstellen. Sofern Sie wissenschaftlich
qualifiziertes Hilfspersonal einschalten, ist dies nur zulässig, wenn Sie durch Ihre
Unterschrift die Verantwortung für die Untersuchungsmethode und das Untersuchungsergebnis
übernehmen.
Das Gutachten wird dreifach, Ihre Liquidation zweifach benötigt.
Die Gerichtsakte 9 K 215/87 und 4 Ordner Verwaltungsakten sind beigefügt. Um
rechtzeitige Rückgabe wird gebeten.
Der Vorsitzende
Dr. Bayer
Zum Gutachter wird der Leiter der psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik
Bonn bestellt. Der Gutachter wird ersucht, das Gutachten aufgrund einer vorherigen
Exploration des Klägers zu erstatten. Das Gericht geht davon aus, daß dies innerhalb von
2 Monaten möglich ist. Etwaige Hinderungsgründe sind unverzüglich mitzuteilen.
Eine etwaige Ergänzung des Beweisbeschlusses bleibt vorbehalten.
Gez. Dr. Bayer
gez. Pluhm
gez. Glauben