An
Universitäts-Nervenklinik und Poliklinik
- Psychiatrie -
z. Hd. Herrn Dr. Klosterkötter
Sigmund-Freud-Straße 255300 Bonn 1
Unser Aktenzeichen
9 K 215/87
Koblenz, 18.01.1988
Sehr geehrter Herr Dr. Klosterkötter!
Mit beiliegendem Beweisbeschluß sind Sie zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt
worden. Für den Fall, daß der Kläger die Mitwirkung bei seiner Exploration verweigern
sollte, werden Sie um unverzügliche Mitteilung sowie um Stellungnahme gebeten, ob eine
eindeutige Beantwortung der Beweisfrage aufgrund der Aktenlage möglich erscheint.
Gegebenenfalls wird der Beweisbeschluß dann entsprechend ergänzt.
Das Gutachten ist von Ihnen persönlich zu erstellen.
Sofern Sie wissenschaftlich qualifiziertes Hilfspersonal einschalten, ist dies nur
zulässig, wenn Sie durch Ihre Unterschrift die Verantwortung für die
Untersuchungsmethode und das Untersuchungsergebnis übernehmen.
Das Gutachten wird dreifach. Ihre Liquidation zweifach benötigt.
Die Gerichtsakte 9 K 215/87, 4 Ordner Verwaltungsakten sowie Ausfertigung des
Beschlusses vom 18. Januar 1988 sind beigefügt. Um rechtzeitige Rückgabe wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
Dr. Bayer