Wir alle sind Zeitzeugen einer der schlimmsten bewußten
Erkenntnisunterdrückung und -ausmerzung. Mit juristischen Mitteln werden revolutionäre
medizinische Erkenntnisse am Durchbruch gehindert. Der Entdecker soll zum Geisteskranken
gemacht werden. Wie einseitig und verlogen die Presse berichtet, wird durch die nebenstehenden Pressenotizen deutlich: Als
Neuigkeit wird verkauft, was doch schon seit 3 1/2 Jahren Realität ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 19. Juli ist ein Stück
Wahnsinn mit vollem Bewußtsein und voller Absicht fabriziert. Man muß beim Durchlesen
aufpassen, sich nicht von jenem Irrsinn anstecken zu lassen und von der beabsichtigten
zerstörerischen Wirkung desselben.
Der Prozeß in Koblenz war von Anfang an politisch, das Ziel immer eindeutig und klar:
Vor Augen halten sollte man sich, daß mit solcherlei Schau-Prozessen letztenendes
jedem der Prozeß gemacht wird, der nach Wegen aus der Schulmedizin sucht, sei es für
sich selbst, oder für Angehörige oder Freunde. Im Zweifelsfalle gibt es eben unter
diesen Umständen keinen Arzt am Ort, der sich traut, die Behandlung nach der Neuen
Medizin zu übernehmen; ein Krankenhaus für schwierige Fälle wurde, von kurzen Ausnahmen
abgesehen, immer erfolgreich verhindert, um Erfolge zu verhindern, öffentliche Beweise zu
verhindern, die schulmedizinische Patienten-Verkehrsordnung mit allen Einbahnstraßen und
Sackgassen aufrechtzuerhalten, die Ausweglosigkeit zu zementieren.
Die letzten Zweifel wurden nach dem 1. !! Verhandlungstermin (nach 3 1/2 Jahren) am 3.
Juli in Koblenz ausgeräumt, was wiederum auch sehr beruhigte.
Richter Bösen (nomen est omen) und Bayer (Richterin Zimmermann-Spring
wirkte einfach nur weggetreten und verhärmt) sind dem unbedarften Zuschauer am ehesten
mit Jagdhunden vergleichbar, die blutige Witterung aufgenommen haben und sich nun endlich
am Ziel sehen. Der (nur anscheinend) unbeteiligte Zuschauer muß sich in den Arm zwicken
und sich klar machen, daß er hier in einer Ebene der Wirklichkeit ist (und zwar pausenlos
kneifen). Er muß aufpassen, daß er, um dies aushalten zu können, es am Ende doch nicht
für Wirklichkeit hält. Aber dies ist kein absurdes Theater und auch kein böser
Alptraum, der vorübergeht - im Gegenteil.
Da wird mit der Arroganz und dem Zynismus der Macht, die sich hinter Dummheit
verschanzt, allen Ernstes ein Kuhhandel zwischen Richtern und Anwalt geführt, ob denn der
Begriff "Schwäche der geistigen Kräfte" oder "mangelnde
Steuerungsfähigkeit" beim Angeklagten zöge. Ja wohin denn, um alles in der Welt? -
doch das Ziel ist, wie anfangs bemerkt, natürlich klar.
Die Frage wäre allerdings interessant, weshalb es eigentlich eine Rechtsprechung und
Jurisprudenz geben kann, die im Zweifelsfalle natürlich nie etwas fachlich beurteilen
kann, sich immer außerstande sieht, medizinisch zumal, aber andererseits locker-flott
juristisch mit so komplizierten Begriffen wie Steuerungsfähigkeit eines Menschen
operiert, wobei sie doch angeblich weder psychologisch noch biologisch oder medizinisch
irgendwie beschlagen ist.
Kurz: Woher holen die Juristen eigentlich ihre verdammten Definitionen??
Sicherlich nicht aus dem "hohlen Bauch" - wohl eher aus einem pervertierten,
selbstgefälligen "Geist", der nur zeigt, wie sehr sich - ähnlich die Medizin
von der Heilkunst - die Rechtsprechung von Gerechtigkeit entfernt hat.
Mit der boshaften Akribie kleiner, häßlicher Zwerge versuchen diese Richter aller
negativer Informationen über Dr. Hamer habhaft zu werden, und seien sie auch aus noch so
durchsichtiger Quelle, um diese eifersüchtig wie Schätze zu hüten und zu verteidigen.
In ihrem blinden Eifer haben sie nicht einmal bemerkt, daß Dr. Hamer von ihren Koblenzer
Kollegen unlängst freigesprochen wurde von dem Vorwurf, unerlaubt und beharrlich gegen
die Gewerbeordnung verstoßen zu haben (Krankenhaus Katzenelnbogen, wir berichteten
bereits). Es wird weiterhin beharrlich und juristisch unerlaubt in der richterlichen Liste
geführt und verlesen auch später in der schriftlichen Urteilsbegründung trotz Belehrung
durch den Anwalt aufgezählt. Außerdem - und das können die Richter mit Sicherheit ob
ihrer riesenhaften Fachkompetenz wieder besonders gut beurteilen, soll Dr. Hamer 1982! in
einer NDR-Talkshow im Fernsehen eine falsch belichtete Röntgenaufnahme gezeigt haben, was
wiederum dem beteiligten Professor (für Radiologie!), der bei dieser Sendung
"baden" ging, erst hinterher aufgefallen sein soll. - Die Argumente sind von
skurriler Bösartigkeit. Das reicht bis zu Schlägen unter die Gürtellinie, wenn in der
schriftlichen Urteilsbegründung die Richter sich süffisant über Dr. Hamers eigene
Krebserkrankung äußern. Nun ja, die Rechtsprechung ist frei und ungebunden und es
obliegt der freien Ungebundenheit der Richter, welche Dinge sie als Beweise heranziehen
und welche nicht.
So sind z.B. Gutachten von u.a. drei Professoren über die Richtigkeit der EISERNEN REGEL DES KREBS und ein
Aktenordner voll mit positiven Stellungnahmen von Ärzten aus dem In- und Ausland
vergleichsweise uninteressant dagegen, ja nicht einmal der Erwähnung würdig.
Ich muß mich mal wieder in den Arm zwicken: Die Richter sind sehr erbost, daß Dr.
Hamer sich standhaft weigerte, sich 14 Tage in stationäre psychiatrische Behandlung zu
begeben, um seine medizinische Würdigkeit und seine vermutete Schwäche der geistigen
Kräfte psychiatrisch untersuchen zu lassen. Dies ginge nun zu vollen Lasten des
Angeklagten, er habe wohl etwas zu verbergen, die Vermutungen der Richter seien wohl ganz
berechtigt gewesen etc. Denn: wer sich nicht psychiatrisch untersuchen und behandeln
lassen will, muß an Schwäche der geistigen Kräfte leiden. Ich möchte jetzt nicht an
unsere Staats- und Gesellschaftsordnung erinnern, die gerade jetzt vor meinen Augen
Makulatur wird, zu Staub zerfällt. Die Minuten dehnen sich, ich hebe kurz ab in die
Vogelperspektive: Drei rabenschwarze Flecken, gegenüber zwei etwas hellere. Ich lande
wieder auf einer harten Bank. Ach ja, es geht alles so lautlos und elegant, so beschämend
lautlos heute. Was man mit Rechtsparagraphen doch alles machen kann! Sie sind wirklich
für alles gut, für alles! Alles aus? Wohl eher doch nicht. Ohne in plumpen
Zweckoptimismus gegenüber hartgesottenen Machtverhältnissen verfallen zu wollen: Es soll
so etwas wie die Eigendynamik einer Sache geben. In diesem Falle ist sie wie ein
Karussell, das sich immer schneller dreht; Wer sich dazwischenzuwerfen versucht, gerät am
Ende unter die Räder oder wird gerädert, (wie es im Mittelalter Brauch war).
Je länger einer Böses sät, wird er je länger um so mehr den Zorn des Volkes ernten,
je mehr dieses erfährt.
Drehen wir den Spieß doch einmal so 'rum, wie er gehört:
Werden die Verantwortlichen Herr Robbi-Schon, Zwanziger,
König, Bayer, Bösen, Zimmerman-Spring,
Simon, Katzenstein, Henschel, Pluhm,
Glauben, Speck et.al. später mal standhalten können?
Vor sich? Immer. Vor ihren Auftraggebern? Sowieso. Vor der Zeit und der Wahrheit? Wohl
kaum.