Dr. Willibald Stangl, Amtsarzt
Bezirkshauptmannschaft 3430 Tulln
Tulln den 8. Feber 1993
Sehr geehrter Herr Dekan!
Aus zahlreichen gegebenen Anlässen möchte ich Ihnen folgenden
Sachverhalt mitteilen und Sie um Ihre Hilfe bitten.
Auch wir Amtsärzte werden bei der Untersuchung von Personen immer
wieder mit Diagnosen und Behandlungsmethoden konfrontiert, die wir weder vom
Medizinstudium her noch von der Ausbildung zum amtsärztlichen Dienst kennen
(Alternativmedizin in jeglicher Variation).
In den vergangenen Jahren kam uns immer häufiger eine Behandlungsart
unter, von der weder ich noch meine Kollegen des amtsärztlichen Dienstes jemals etwas
gehört hatten, nämlich die sogenannte "EISERNE REGEL DES KREBSES" nach
Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer. Vielfach verlangen nun von uns untersuchte Personen,
daß wir bei der Abgabe von amtsärztlichen Gutachten Erkenntnisse dieser "NEUEN
MEDIZIN" berücksichtigen müßten! Wir alle und auch ich weigerten uns solches
zu tun und dies endete damit, daß ich vom Anwalt eines Führerscheinwerbers vor Gericht
zitiert wurde mit der Begründung, mein Gutachten sei unvollständig und daher falsch.
Nach einem stundenlangen Prozeß wurde ich schließlich freigesprochen.
Da weder ich und ebensowenig meine Kollegen in aller Zukunft das
geringste Interesse an derlei Konfrontationen haben, erhielt ich als Obmann der
Wissenschaftlichen Gesellschaft der Amtsärzte Niederösterreichs den Auftrag, diesen
Erkenntnissen nachzugehen und ich studierte die vorhandene Literatur. Schließlich setzte
ich mich tagelang als Beobachter in das Zentrum für Neue Medizin in
Burgau/Oststmk. Rund 130
Patienten konnte ich sehen und auch in deren Krankengeschichten Einsicht nehmen. Auch
versuchte ich die bei der Anamnese bzw. Exploration erhobenen Leiden in den vorgelegten Computertomogrammen
nachzuvollziehen. Bei all meiner kritischen Einstellung gegenüber dieser NEUEN
MEDIZIN erstaunte mich die exakte Regelmäßigkeit in jedem der Fälle. Noch
bemerkenswerter war für mich, daß die Patienten, die mit infauster Prognose dorthin
gekommen waren, gesundeten.
Ich selbst untersuchte nun im Rahmen meiner privat-, sowie schul- und
amtsärztlichen Tätigkeit etwa 120 Personen, verlangte dazu ein cerebrales
Computertomogramm und muß nun zugeben, daß die Sache auch in jedem Fall seine
Richtigkeit hatte.
Warum Ich Ihnen dies mitteile? Es kann nicht Aufgabe des
amtsärztlichen Dienstes sein, diese Erkenntnisse lege artis zu überprüfen. Sofern sie
aber ihre Richtigkeit haben, werden sich für viele Bereiche im öffentlichen
Gesundheitswesen komplett konträre medizinische Aspekte ergeben und daraus resultierten
tiefgreifende Gesetzesnovellierungen. So z.B. könnte man keinem Epileptiker mehr seine
Lenkerberechtigung vorenthalten, die Nachsorge der TBC-Kranken müßte auf eine ganz
andere Basis gestellt werden, im Mutterschutzgesetz müßten weitere und wesentliche
Passagen zum Schutze des Fetus eingefügt werden. Bei der Beurteilung von Behinderten
(Pflegegeldzuerkennung), sowie von Kindern (doppelte Kinderbeihilfe nach dem
Familienlastenausgleichsgesetz) und krankheitsbedingter frühzeitiger Berentung müßten
Korrekturen und neue Maßstäbe angelegt werden, was von volkswirtschaftlich großer
Bedeutung wäre, Auch das Bazillenausscheidergesetz könnte nahezu gestrichen und durch
verbesserte Hygienevorschriften im lebensmittelverarbeitenden Bereich ersetzt werden, so
ließe sich noch weit mehr anführen.
Die Amtsärzte Niederösterreichs, die sich in einer wissenschaftlichen
Gesellschaft vereinigt haben, müssen sich zwangsläufig mit diesen Erkenntnissen
auseinandersetzen, da einerseits der Druck aus der Bevölkerung immer größer wird
und der Gerichtssaal sicher nicht das geeignete Forum für Auseinandersetzungen sein kann,
andererseits werden wir auch nicht den Vorwurf mangelnder Flexibilität hinnehmen. Als
Vorsitzender unserer Wissenschaftlichen Gesellschaft ersuche ich Sie daher, sehr geehrter
Herr Dekan, der Sache von den Universitäten aus nachzugehen und die Eiserne Regel des
Krebs und äquivalenter Erkrankungen überprüfen zu lassen.
Ich sehe Ihrer Antwort dankbar entgegen und werde diese auch über den
Dachverband der Amtsärzte Österreichs allen Kollegen bundesweit zukommen lassen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Stangl Willibald, Amtsarzt e.h.