Dr. med. Ryke Geerd Hamer
09.10.1994
An das
Ministerium für
Wissenschaft und Forschung
Baden-Württemberg
Herrn
Minister Klaus von Trotha, persönlich
Betrifft:
Ihr Schreiben vom 05.10.1994
Sehr
geehrter Herr Minister von Trotha!
Für
Ihren persönlichen Brief vom 05.10.1994 danke ich Ihnen verbindlich.
Nun
ist, leider, doch das eingetreten, Herr Minister, vor dem ich Sie gewarnt
hatte. Sehen Sie, ein Rechtsstaat ist nur der, der das Recht auch gewährt,
das der Bürger eigentlich hätte. Die Grundgesetze sind heute so ziemlich
auf der ganzen Welt gleich: alles bestens, ... nur nach Belieben gewährt.
Unendlich viele .. (Bürger) haben das mit dem Leben bezahlen müssen.
Noch
absurder aber ist, wenn ein Minister sich auf Gerichtsurteile bezieht, die
völlig unsinnig oder korrupt sind: Wie kann ein Gericht in Sigmaringen
oder Mannheim entscheiden, dass eine naturwissenschaftliche Fakultät
(Medizin) nach einer anderen als naturwissenschaftlichen Prüfungsmethode
„prüfen“ darf, wenn es eine solche andere Methode gar nicht gibt? Ein
Verwaltungsgerichtshof aus naturwissenschaftlich völlig unbedarften
Richtern kann doch nicht per Urteil bestimmen, dass es noch eine zweite
naturwissenschaftliche Art der Überprüfung (nämlich eine theologische)
zu geben hat, die es auf der ganzen Welt nicht gibt! Ein Wissenschaftsministerium, das solchen blanken Unsinn behauptet – aus
lauter falsch verstandener Gerichtsurteilsgläubigkeit – gibt ein ganzes
Land der Lächerlichkeit und dem Spott aller Wissenschaftler preis!
Sie hätten
der König sein können, wenn Sie schlicht und einfach zugegeben hätten,
was ohnehin jeder sieht, dass die Behörden samt Gerichten und Universitäten,
Presse und den „dahinter stehenden Kreisen der ehrenwerten
Gesellschaft“ schachmatt gesetzt sind. Die Tausende ärmster
Patienten, die in unseren Kliniken vermeintlich zum Tode verurteilt sind,
weil angeblich nichts mehr zu machen sei, hätten Ihnen vor Dankbarkeit
die Füße geküsst!
Sie
sehen doch selbst, welche Verrenkungen ein Gericht wie das Sigmaringer
Verwaltungsgericht macht, weil irgend ein Logenkahn es von oben so verfügt
haben mag: Einerseits ist es unendlich selbstverständlich, dass eine
Verifikationsprüfung nach naturwissenschaftlichen Regeln der
Reproduzierbarkeit durchgeführt werden wird, dass man es wegen der
Selbstverständlichkeit gar nicht ins Urteil aufnehmen braucht,
andererseits lässt man die Universität absichtlich aus dem Sack schlüpfen,
indem man die einzige, weltweit legitime naturwissenschaftliche Prüfmethode
nicht zwingend vorschreibt – so, als gäbe es noch eine zweite!! Ich fürchte,
das Urteil der Nachwelt über solche Gerichte, Ministerien und
Fakultäten,
die für den Tod unserer Patienten verantwortlich sind, wird vernichtend
ausfallen.
Das
hat auch gar nichts mehr mit Freiheit der Wissenschaft oder universitärer
Freiheit zu tun, dass Gerichte und Ministerien der
Universität noch dabei
behilflich sind, eine Erkenntnis brutal zu unterdrücken – ohne Rücksicht
auf Verluste an Patienten. Das wird man später mal als falsch verstandene
Solidarität und als klassischen Fall einer bewussten Rechtsbeugung durch
absichtlichen Winkeljuristen-Formalismus geißeln!
Nehmen
Sie mir, bitte, diesen emotionsgeladenen Brief nicht übel, Herr Minister
von Trotha. Aber man kann nicht schweigen, wenn ein Dekan „eine solche
Dimension der Menschenverachtung“ ... auch noch unterschreibt (Prof.
Donau). Ich weiß natürlich, dass Sie unter Zwängen stehen, aber ich hätte
an Ihrer Stelle lieber meinen Hut genommen, als den Namen von Trotha in
dieser oberfaulen Sache mit einem ewigen Makel zu behängen.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr
Ryke Geerd Hamer