Dr. med. Ryke Geerd
Hamer
Sülzburgstr. 29, 50937 Köln
Köln, 10.Oktober 1994
An alle
Medizinischen Fakultäten
Deutschlands, Österreichs und
der deutschsprachigen Schweiz
und an alle
Ministerin für Gesundheit
Deutschlands, Österreichs und
der Schweiz
sowie
an alle Gesundheitsministerien
der deutschen Bundesländer
Betr.: Die 5 von mir entdeckten biologischen Gesetzmäßigkeiten der
NEUEN MEDIZIN:
Die Eiserne Regel des Krebs
Das Gesetz von der Zweiphasigkeit der Erkrankung (bei
Konfliktlösung)
Das ontogenetische System der Tumoren und
Krebsäquivalenterkrankungen
Das ontogenetisch bedingte System der Mikroben
Das Gesetz, daß jede sog. Krankheit in Wirklichkeit aufgefaßt
werden muß als ein (entwicklungsgeschichtlich verstehbares) sinnvolles biologisches
Sonderprogramm der Natur
Hier: Das seit 13 Jahren laufende Habilitationsverfahren an der
Universität Tübingen. Die Verweigerung der naturwissenschaftlichen Reproduktion meiner
Erkenntnisse.
Spektabilitäten,
sehr geehrte Frau Minister,
sehr geehrter Herr Minister!
Der Grund meines Schreibens ist die Verzweiflung über einen
wissenschaftlichen Skandal in unserem Lande und soll eine Dokument darstellen über einen
letzten Versuch, diesen für die gesamte Wissenschaft nicht nur unseres Landes unwürdigen
Zustand zu beenden, aus Verantwortung vor kranken Menschen und vor kommenden Generationen,
die Fragen stellen werden.
Dieses Schreiben wird veröffentlicht und zehntausendfach verbreitet
werden.
Niemand, der für unser Land und für die Wissenschaft Verantwortung
trägt, soll mehr sagen können, er habe nichts gewußt:
"Die schlimmste Erkenntnisunterdrückung, die ich bisher
gesehen habe"
(Prof. Dr. Hanno Beck, Bonn, Geschichte d. Naturwissenschaften)
Vor 13 Jahren vereinbarte ich mit dem damaligen Dekan der
Med.
Fakultät Tübingen, Herrn Prof. Voigt, (Neuroradiologe), daß die Med.
Fakultät im Rahmen des Habilitationsverfahrens gewissenhaft untersuchen werde, ob meine
Entdeckung der NEUEN MEDIZIN mit ihren biologischen Gesetzmäßigkeiten in der Sache
richtig sei. Nur aus diesem Grunde hatte ich meine Erkenntnisse damals in Form einer
Habilitation eingereicht, um eine Prüfung nach naturwissenschaftlichen Grundregeln und
damit eine möglichst schnelle Nutzungsmöglichkeit für unsere Patienten zu erreichen.
Da die Medizin eine Naturwissenschaft ist und auch sein will, bzw. sich
so versteht, wurde vereinbart, die NEUE
MEDIZIN nach naturwissenschaftlichen Kriterien zu
überprüfen, nämlich daß sie durch Reproduzierung bzw. Verifikation an beliebigen
Patientenfällen überprüft werden solle.
Eine solche Überprüfung ist besonders einfach, da die NEUE
MEDIZIN eine Reihe fester Gesetze, Regeln und Kriterien hat, die es erlauben, in kürzester Zeit
am nächstbesten Patientenfall eine Verifizierung oder Falsifizierung
vorzunehmen.
So liegt z.B. für jedes Krankheitsbild ein spezifischer
biologischer Konflikt, ein spezifischer Hamerscher Herd in einem ganz
bestimmten Hirnrelais und z.B. eine ganz bestimmte histologische Formation an
einem jeweils ganz bestimmten Organ vor.
Diese präzisen Fakten lassen sich heute ohne große Schwierigkeiten
(z.B. mit unseren Computertomographen) mit einem Mindestmaß an Redlichkeit in kürzester
Zeit nachprüfen.
1982 wurde meine Habilitation abgelehnt, ohne daß ein einziger Fall
nach den besagten Kriterien geprüft worden war.
In der Medizin als naturwissenschaftlicher Disziplin darf einzig und
allein eine Prüfung durch Reproduktion über die Behauptung der Richtigkeit oder
Falschheit eines medizinischen Systems entscheiden.
1986 verurteilte das VG Sigmaringen dann
die Tübinger Universität zur Fortführung des Habilitationsverfahrens. Das
Habilitationsverfahren war nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Außerdem wurde vom Gericht festgestellt (Dr. Iber,
Dr. Diem), es genüge ein einziger Vormittag, um festzustellen, ob die
Gesetzmäßigkeiten der NEUEN MEDIZIN
zuträfen.
Wohlgemerkt handelt es sich hierbei um eine NEUE
MEDIZIN, die nicht nur
einen vollständig anderen Krankheitsbegriff hat, sondern auch Millionen von Menschen
durch eine neue Einsicht in die Ursachen ihrer Erkrankungen nicht nur Angst und Panik
nehmen würde, sondern auch das Leben retten könnte.
Sie würde eine völlig andere Art des mitmenschlichen Umgangs in
unserer Gesellschaft einleiten und ganz nebenbei noch Milliarden an Geldern im
Gesundheitsbereich einsparen, wenn wir es nur wollen.
In der Folgezeit versuchte ich diesen, meiner Ansicht nach,
wissenschaftlichen Betrug gerichtlich untersuchen zu lassen.:
In zwei Urteilen kam das VG Sigmaringen zu folgender Beurteilung:
Urteil v. 16.2.88 (3K761/88):
"Zwischen den Beteiligten (Dr. Hamer % Universität
Tübingen) ist
nicht streitig, daß eine wissenschaftliche Aussage reproduzierbar sein
muß, um im
wissenschaftlichen Sinne richtig zu sein. Es ist nicht ersichtlich, daß die
Antragsgegnerin (Uni
Tübingen) im anstehenden Habilitationsverfahren diesen allgemeingültigen
Bewertungsmaßstab nicht beachten wird."
Urteil v. 5.4.89 (3K 761/88):
"Nach Ansicht des Klägers kann seine Theorie nur dann
ordnungsgemäß nach wissenschaftlichen Grundsätzen überprüft - und dies bedeutet,
darin sind sich die Beteiligten einig, auf ihre Reproduzierbarkeit hin überprüft
- werden, wenn sie an beliebigen Patienten verifiziert wird."
Fast acht Jahre lang kam die Universität Tübingen nicht dem
rechtskräftigen Urteil nach, die Habilitation zu Ende zu führen.
Im Januar 1994 dann wurde das Urteil gegen die Universität
vollstreckt.
Im Oktober 1994 finden wir uns nun in der grotesken Situation, daß
weder das wiederum angerufene VG Sigmaringen noch das zuständige Ministerium für
Forschung und Wissenschaft in Stuttgart (Minister K. v. Trotha) sich
bisher dazu durchringen konnten oder durften, diesem unglaublichen Täuschungsmanöver zum
Schaden der Patienten von Amts wegen Einhalt zu gebieten.
Der letztere Ausdruck ist noch milde gewählt, haben wir doch
inzwischen schriftlich von der Universität Tübingen, daß diese
zu keinem Zeitpunkt vorhatte und auch für die Zukunft ausschließt, das System der
NEUEN MEDIZIN, das in der vorliegenden Habilitationsarbeit eigens für die
Universität
Tübingen zusammengefaßt wurde, nach den allgemeingültigen naturwissenschaftlichen
Kriterien zu überprüfen, obgleich sie das Gegenteil vor Gericht stets beteuerte!
Eine deutsche medizinische (naturwissenschaftliche!) Fakultät
verweigert seit 13 Jahren den Nachvollzug des Experiments!
Am 20. Juni unterzeichnete der Dekan der medizinischen Fakultät ein Protokoll zusammen mit der Justitiarin der Universität und
meinem Anwalt:
"Der Dekan erklärt, daß es nicht in der Habilitationsordnung
vorgesehen sei, noch Aufgabe der Fakultät sei, die in der Habilitationsschrift
angegebenen Sachverhalte experimentell zu verifizieren oder falsifizieren."
Auf welcher Basis angeblicher Wissenschaftlichkeit werden dann
eigentlich an deutschen Universitäten bzw. Medizinischen Fakultäten Professuren
vergeben, so fragt man sich?!
Allen wissenden Menschen und vor allem den Patienten können wir
"diese Dimension der Menschenverachtung" (ein an den Verhandlungen Beteiligter)
schon lange nicht mehr klar machen.
Nun ist also bereits im Vorfeld klar, daß die erneute Prüfung der
Habilitation nicht anders als schon 1982 verlaufen wird, als der Gutachter Prof. Wilms
die NEUE MEDIZIN als "nicht reproduzierbar" erklärte, ohne dies auch nur anhand
eines einzigen Falles nachgeprüft zu haben.
Damals kolportierte die Universität Tübingen an das
Bundesgesundheitsministerium, Behörden und
Ärztekammern, die NEUE
MEDIZIN sei geprüft
und für nicht reproduzierbar erklärt worden, mithin falsch!
Unter ausdrücklicher Berufung auf diese nach nicht
naturwissenschaftlichen Regeln durchgeführte "Prüfung" erhielt ich 1986
Berufsverbot. Wörtlich: "Anzeichen
dafür, daß Herr Dr. Hamer bereit wäre seiner
Thesen der "Eisernen Regel des
Krebs" abzuschwören oder gar sich zu bekehren, sind nicht vorhanden."
Weiter habe er "mangelnde Einsichtfähigkeit in die notwendige
Krebsbehandlung."
Seitdem konnte mich jeder ungestraft für verrückt erklären oder für
einen Scharlatan und meine Erkenntnisse totschweigen nach dem Motto: "Ist erst der
Mann (mund)tot, ist auch die NEUE MEDIZIN
endgültig widerlegt!"
Daher meine Frage und Bitte:
Ist Ihre Fakultät/Ihr
Ministerium bereit, daran mitzuwirken, daß
dieses Verbrechen der Erkenntnisunterdrückung beendet wird, indem das System der
NEUEN MEDIZIN redlich nach naturwissenschaftlichen Kriterien an nächstbesten Patientenfällen
reproduziert und einer Verifikationsprüfung unterzogen wird?
Um sich mit der Methodik vertraut zu machen, erhalten Sie eine
Kurzfassung der Habilitationsschrift (2. Aufl.), außerdem können Sie die
Celler-Falldokumentation einschließlich eines Videos erhalten.
Ich bitte Sie dringend, mit mir dieses Verbrechen der dreizehnjährigen
Erkenntnisunterdrückung zu beenden und die Schande vor der Nachwelt zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ryke Geerd Hamer
Anlagen: