2. Gutachten Prof. Bamberg, Bestrahlungsonkologe, 29.9.1994
Zusammenfassung der schriftlichen Habilitationsleistung mit dem Titel "Die Eiserne
Regel des Krebs", vorgelegt von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer.
Der Autor glaubt aufgrund seiner medizinischen Beobachtungen eine neue
Entstehungsursache von Krebserkrankungen erkannt zu haben. So kann der Krebs an einem
bestimmten Tag bei momentanem Zusammentreffen von verschiedenen ungünstigen Dispositionen
entstehen.
Als Basis für die Entwicklung einer bösartigen
Erkrankung scheint nach seinen
Vorstellungen die räumliche, familiäre und innere Isolation zu sein.
Der Konfliktinhalt selbst soll sogar die Lokalisation des Krebses ebenso bestimmen wie
den Verlauf des Konfliktes und den Ablauf der Tumorentwicklung.
Ein Defekt im Programmiersystem im ZNS mit nachfolgender Falschinformation an den
peripheren Zellen soll die entscheidende Ursache für die Entartung von Zellen und damit
für die Krebsentstehung sein. Hintergrund aber für diese maligne Kaskade bildet die
Konfliktsituation bei dem Pat. selber, so daß die entstehende bösartige Geschwulst nur
eine selbstverständliche Folge dieses nicht bewältigten, inneren Kampfes bei dem
betroffenen Patienten darstellt.
Unter dem Kapitel "Suche nach dem festen Punkt" zieht der Autor anhand
verschiedener Beispiele von Tumorerkrankungen den Schluß, daß nur unbewältigte
Konflikte letztendlich zur Tumorentstehung führen. Werden solche Konflikte aber
bewältigt, so können die entstandenen Krebszellnester wieder vom Körper verarbeitet
werden. Als Narben ohne agressives Potential blieben sie dann zurück. Bei seinen
Untersuchungen beschränkte sich der Verfasser auf die Mamma-Karzinome, bei denen er
relativ kurz vorher einen schweren Konflikt mit Isolierung festgestellt hatte.
Abhängig von der Sensibilität der Patientinnen wurde der Knoten früher oder später
in der Brust festgestellt. Dieser "feste Punkt" ließ sich auch auf andere
gynäkologische Karzinome übertragen. Nun sollen sich die Karzinome alle nach dem
gleichen System verhalten, allerdings schwanken die Latenzzeiten bis zur Entdeckung je
nach Tumoridentität von 5-15 Monaten.
Der Konfliktinhalt soll die Lokalisation des Karzinoms und der Konfliktverlauf den
Krankheitsverlauf der Tumorerkrankung bestimmen. Der Autor zeigt aber in diesem Kapitel
nicht die Zusammenhänge auf, sondern erklärt seine Beobachtungen für einen
regelmäßigen Mechanismus. Anschließend wird über die Methode des Vorgehens bei der
Anamnese berichtet, die als Basis die grundsätzliche Forderung nach
Einfühlungsvermögen, Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und zeitliche Inanspruchnahme
beinhaltet. Der Konflikt, von dem Autor als Hamer-Syndrom bezeichnet, ist eine zu
bewältigende Art von innerem Streit mit anderen oder mit sich selbst, der aber nicht
bewältigt werden kann. Daraus lassen sich diagnostische und therapeutische Konsequenzen
ableiten, die hinsichtlich der Diagnostik die genaue Eruierung der psychischen Situation
ebenso abverlangt, wie die Einbindung des Patienten in seine Erkrankung.
Therapeutisch soll sich der Pat. zu einem eigenen selbständigen Individuum entwickeln,
dem der Arzt in beratender Funktion zur Seite steht. Als Konsequenz sieht der Verf. eine
völlige Revolutionierung der Erkenntnisse über die Krankheitsentstehung unter Einbezug
der Pathophysiologie des ZNS, sowie die Einbindung sozialer, familiärer und
gesellschaftlicher Problembereiche.
Die selbstverfaßte und selbstüberlegte Krebsentstehungstheorie - auch "Eiserne
Regel des Krebs" bezeichnet - bezieht sich erneut auf einen Programmierungsfehler im
ZNS als Träger der Psyche. Entsprechend erfolgt dann eine Entartung von Zellen über
ständige Fehlinformationen an andere Zellen oder Zellverbände.
Nach chirurgischen Eingriffen kann zwar der Tumor und damit der Konflikt selbst
indirekt abgeschwächt werden, die Bewältigung dieser inneren, schwierigen Situation bei
den betroffenen Patienten führt aber nur zu einer längerfristigen Heilung. Bei Auftreten
eines Rezidiv-Tumors könnte dann als Ursache dieser bestehende innere Konflikt nicht
beherrscht werden.
Diese "Krebsentstehungstheorie" wird auch auf weitere Krankheiten ausgedehnt
und soll z.B. beim Herzinfarkt oder bei anderen sog. Systemerkrankungen wie Primär
chronische Polyarthritis oder Colitis ulcerosa die Grundlage bilden, d.h. auch hier
bestehen Programmierungsfehler im ZNS.
Es werden anschließend noch zwei Fälle aus den Befragungen vorgestellt, aus denen der
Autor die Bestätigung seiner Thesen herzuleiten glaubt. Anschließend folgen dann noch
spekulative Äußerungen hinsichtlich neuer oder bereits etablierter Therapieverfahren,
die im Gegensatz zu seinen Konzeptionen nur von untergeordneter Bedeutung sind. Beigefügt
sind noch sechs Fallbeschreibungen, wobei eine im Interviewstil mit einem Kollegen (Fall
40) ausführlich dargelegt wird. Anhand dieser Krankheitsverläufe zieht der Autor den
Schluß, daß die von ihm verfaßte These "Eiserne Regel des Krebs" sich daraus
ablesen läßt.
Zusammenfassende Beurteilung:
Der Verfasser dieser vorgelegten Habilitationsschrift sieht in einem psychischen
Konflikt den entscheidenden Auslöser für die Krebsentstehung und verlegt diesen als
entscheidenden Mechanismus in das ZNS. Er beschreibt seine Vorstellung, wie sich
bösartige Tumoren entwickeln, läßt aber jeden Beweis dafür vermissen. Der Einfluß
psychogener Störungen auf die Entstehung von Krebs ist nicht unbekannt, läßt sich aber
entscheidende Ursache bisher nicht wissenschaftlich bestätigen. Der Verfasser konstruiert
seine Thesen aufgrund von Krankheitsverläufen von Patienten, die weder durch seine
Untersuchungen noch durch andere wissenschaftliche Untersuchungen erhärtet werden. Er
bleibt auch Beweise schuldig für seine Thesen und Behauptungen, daß Störungen im ZNS
liegen und die Zellen in der Peripherie falsche Codes erhalten. Nachweise in der Literatur
werden auch nicht angegeben, da ein Literaturverzeichnis fehlt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß dieses zur Habilitation vorgelegte
Schriftstück in keiner Weise minimalen wissenschaftlichen Anforderungen genügt.
Thesen
und Behauptungen werden weder in klarer Fragestellung verfolgt, noch ihre Wertigkeit
bewiesen. In keiner Weise entspricht die vorgelegte schriftliche Arbeit einer
Habilitationsleistung, so daß der Medizinischen Fakultät die Ablehnung empfohlen wird.
Es bleibt noch hinzuzufügen, daß ein Verzeichnis eigener wissenschaftlicher Arbeiten,
wie Originalpubikationen und Vorträge auf wissenschaftlichen Kongressen, völlig fehlen.
M. Bamberg, Arzt, Direktor der Abteilung für Strahlentherapie.