Abschrift!
Eingangsstempel
Medizinische Fakultät
Universität Tübingen
2. Mai 1996
Eberhard Karls Universität Tübingen
Medizinische Klinik und Poliklinik
Medizinische Klinik, Abteilung II
Otfried-Müllerstr. 10
D 72076 Tübingen
Abteilung und Lehrstuhl II
Hämatologie, Onkologie, Immunologie und Rheumatologie
Ärztlicher Direktor
Prof. Dr. med. Lothar Kanz
Otfried-Müllerstr. 1 0
D 72076 Tübingen
Telefon +49/7071/29-2726
Telefax 29-3671
E-mail Lothar Kanz @uni-tübingen de
25.April 1996
Dekan der
Medizinischen Fakultät
der Universität Tübingen
Herrn Prof. Dr. H.D. Becker
Geissweg 3
72076 Tübingen
Betrifft: Habilitationsverfahren von Herrn Dr. med. Ryke Geerd
Hamer aus Köln
Spectabilis
Sehr geehrter Herr Kollege Becker
gerne bin ich bereit, im folgenden als Gutachter zum oben genannten
Habilitationsverfahren Stellung zu nehmen.
Folgende Unterlagen stehen mir hierbei zur Verfügung:
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Herr Dr. Hamer stellt eine Theorie der Krebsentstehung dar, die auf Kasuistiken von
Patienten mit malignen Erkrankungen beruhen, sowie - in den neueren Dokumentationen -
zusätzlich auf Schädel-Computertomographien. Hieraus leitet er fundamentale
diagnostische und therapeutische Konsequenzen für die betroffenen Patienten ab. Dabei
sieht der Verfasser in einer schweren Konfliktverdichtung mit Isolation (räumlich,
familiär, innerlich) die wesentliche Komponente der Malignomentstehung, wobei über einen
akut resultierenden Programmierungsfehler im ZNS periphere Zellen entarten. Hierbei
bestimmt der Konfliktinhalt die Lokalisation des Tumors, und der Verlauf des Konfliktes
bestimmt dann den Erkrankungsverlauf. Die Erkennung des Konfliktinhaltes sei der Weg zur
Behandlung des Krebsleidens, nämlich die Bewältigung der Konfliktsituation mit
konsekutivem Verschwinden der Krebsansammlungen.
Die üblichen Regeln für die Abfassung einer Habilitationsschrift werden nicht
beachtet (Aufbau, insbesondere Darlegung der Fragestellung; Fehlen von Literaturzitaten;
Anhäufung von Dokumenten, wie "Kurzfassung", Tonkassette, Dokumentation)
insbesondere fehlt eine epikritische Wertung.
Der Verfasser zeigt sich hinsichtlich der Bedeutung seiner Hypothese keineswegs
bescheiden. So spricht er vom notwendigen Umschreiben sämtlicher Medizinbücher, vom
gewaltigsten medizinischen Erdrutsch im letzten Jahrhundert oder von der Vergleichbarkeit
der Bedeutung Hamerscher Herde mit dem Periodensystem der Elemente.
Eine derartige neue Sicht von Krankheitsentstehung und Krankheitsbehandlung wäre als
Habilitationsleistung nur dann diskutabel, wenn sie sich einerseits analytisch mit dem
derzeit naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand auseinandersetzen würde, sowie
nachweislich - d.h. im Sinne dokumentierter, in sog. "Peer reviewed"- Journalen
publizierter und langzeit verfolgter Daten - den betroffenen Patienten Hilfe bringen, die
zumindest den Ergebnissen der derzeit praktizierten Medizin entsprechen. Derartige
Evaluationen fehlen.
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Die fehlende argumentative Auseinandersetzung mit den derzeit naturwissenschaftlich
begründeten Diagnosen und Behandlungsstrategien zeigt sich insbesondere auch in
Ausführungen des Buches "Vermächtnis einer Neuen Medizin", wo im Rahmen zum
Teil emotionaler Äußerung gegenüber sog. Schulmedizinern klare Fehleinschätzungen
offenkundig werden. So wird z.B. die Knochenmarkstransplantation als die "vielleicht
allerschlechteste, brutalmedizinische Teufelsaustreibung der Onkologiebrüder"
bezeichnet, weil die Stammzellen vor der Transplantation letal bestrahlt würden und
deswegen nur wenige Prozent der Patienten überleben könnten. Dem Verfasser ist
offensichtlich nicht bekannt, daß die asservierten autologen oder allogenen Stamm-Zellen
natürlich nicht bestrahlt werden, und erst nach Konditionierung des Patienten appliziert
werden, und die Überlebensquote des Verfahrens je nach Grunderkrankung zwischen 75 und
98% liegen.
Von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Medizin sollten Verbesserungen für
den Patienten hinsichtlich Prävention, Diagnose und Therapie von Erkrankungen erwartet
werden.
In dieser Hinsicht ergeben sich jedoch aus den abgeleiteten Konsequenzen der Hypothese
von Dr. Hamer zum Teil schlichtweg gefährliche, unverantwortliche und
gesundheitspolitisch zum Teil verwerfliche Empfehlungen, die in keinerlei Hinsicht mit den
naturwissenschaftlich begründeten und gesicherten Erkenntnissen vereinbar sind. Folgende
Beispiele seien aufgeführt:
Unter Wertung des zur Verfügung stehenden Materials sowie der oben aufgeführten
Einzelaspekte stellt die schriftliche Habilitationsleistung des Herrn Dr. R.
Hamer weder
bezüglich Problembewußtsein und analytischer Kraft des Autors, noch hinsichtlich
faßbarer Forschungsergebnisse eine wissenschaftliche Leistung dar, zumal die Hypothese
nicht auf dem Hintergrund der vorhandenen Literatur und der derzeitigen
naturwissenschaftlich begründeten Vorgehensweisen in der Medizin diskutiert werden.
Ich empfehle der hohen Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität
Tübingen die Ablehnung der vorliegenden Werkes als Habilitationsschrift.
Prof. Dr. L. Kanz
Ärztlicher Direktor