Fachverband
Deutscher Heilpraktiker e.V.
Bundesverband Maarweg 10, 53123 Bonn
Tel.: 0228/611049
Fax: 0228/627359
Stand 24.6.1997
Pressemitteilung
Fall Hamer bzw. Heilpraktikergesetz
In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, bei denen sich Personen
selbst zu Heiler berufen, ohne dafür eine entsprechende Zulassung zu besitzen. In der
Bundesrepublik Deutschland dürfen nur zwei Berufsgruppen selbständig Behandlungen
durchführen, zum einen der approbierte Arzt und zum anderen der zugelassene Heilpraktiker
nach dem Heilpraktikergesetz.
Dies dient dem Schutz der Bevölkerung und deren Gesundheit. Bei Herrn
Hamer handelt es sich um einen ehemaligen Arzt, dem vermutlich aus guten Gründen
die Approbation entzogen wurde, und damit das Recht weiterhin Patienten zu behandeln.
Daneben aber fühlen sich immer wieder Personen berufen
Heilbehandlungen ohne entsprechende Kenntnisse und Zulassung durchzuführen. Wer nicht als
approbierter Arzt zugelassen ist, muß sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die
Bevölkerung um eine Heilpraktikerzulassung bemühen. Bei einer entsprechenden
Überprüfung muß dann u.a. festgestellt werden, daß der Approbant keine Gefahr für die
Volksgesundheit oder die Gesundheit des einzelnen Bürgers darstellt. Dies erfolgt im
Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung der Kenntnisse, des Wissens und
der Fähigkeit des Kandidaten vor dem zuständigen Gesundheitsamt.
Da der Wissensstand recht hoch angesetzt wird, ist jedem eine gute
Ausbildung zu empfehlen. Der Fachverband
Deutscher Heilpraktiker bietet diese seit über 60 Jahren an. In den Fachschulen des
Verbandes werden die zukünftigen Heilpraktiker in 3 Jahren und 3000 Unterrichtsstunden
auf den Beruf vorbereitet. Jeder der nicht im Besitz einer Approbation, oder einer
Zulassung als Heilpraktiker ist und dennoch Heilbehandlungen, gleich welcher Art,
durchführt, muß mit einer Anzeige und Verurteilung rechnen.
Im Fall Hamer
wurde das Strafmaß auf 1 Jahr und 7 Monate Gefängnis festgesetzt.