Dr. med. Ryke Geerd HAMER
JVA Gefängnis Klingelpütz
Haus 7 - Zelle 225Köln, 12.2.98
An das
Landgericht Köln
4. kleine Strafkammer
- 154 - 128/97
Betrifft: förmliche Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts
Köln vom 9.2.98
In dem Strafverfahren - 154 - 128 / 97 - lege ich gegen den Beschluß des LG vom 9.2.98
förmliche Beschwerde ein
Begründung:
Der Beschluß des LG "Zur Klärung der Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß
§ 81 StPO ..."
empfinde ich in meinem Fall als menschenunwürdige Psycho-Folter. Es ist innerhalb der
letzten 4 Monate das 4. Mal (Söntgerath/Quittmann, Jankowski,
Beyer und Hahn), das von der Kölner Justiz erneut eine
"Unterbringung", nach Anregung von Frau Jankowski möglichst
auf Lebenszeit, geradezu mit inbrünstiger Beharrlichkeit zur Zwangspsychiatrisierung
durch meine wissenschaftlichen Gegner gefordert, verfügt, angeregt oder favorisiert wird.
Ich stelle fest, daß Herr Richter Hahn nicht das Recht hat, ca. 30
eindeutige, von insgesamt hunderten Ärzten, einschl. höchstrangigen Professoren und
Amtsärzten unterschriebene Prüfungsprotokolle zu ignorieren, die feststellen, daß die
NEUE
MEDIZIN richtig ist. Ich sehe keine Veranlassung, Prüfungsprotokolle über
öffentlich abgehaltene Überprüfungen dadurch relativieren zu lassen, daß mich ein
wissenschaftl. Gegner (Schulmedizin-Psychiater), wie Frau Jankowski das
so schön demonstriert hat, für wissenschaftlich "verrückt" und damit für
falsch erklären darf.
Ich sehe auch keine Veranlassung, über "Schuld-Fähigkeit" zu diskutieren,
wo ich keine "Schuld" habe. Nur ein Idiot diskutiert über die Fähigkeit zu
einer imaginären, irrealen Schuld. Ich würde ja dem Gericht geradezu die Möglichkeit
bieten, eine nicht vorhandene Schuld durch Diskussion über "Schuld-Fähigkeit"
zu präjudizieren.
Für einen seriösen Wissenschaftler, für den ich mich nach 30 seriösen
Prüfungsprotokollen ja wohl mit Recht halten darf, ist es das Allerschlimmste, was man
ihm antun kann, wenn man - anstatt meinetwegen sogar nochmals eine weitere öffentliche
naturwissenschaftliche Überprüfung durchzuführen - ihn per teut in einer
Psychiatrischen Anstalt "unterbringen" möchte.
Ich fühle mich wie unter mittelalterlicher Inquisitionsfolter, im 20. Jahrhundert zu
vergleichen mit dem Volksgerichtshof des Herrn Freisler - genau so fühle
ich mich vor der Kölner Justiz!
Ich kann nicht verstehen, wie ein Herr Dr. Luhn so etwas mitmacht. Es
widerspricht jeglichem Ehrgefühl, einen wissenschaftlichen Gegner auf diese miese Tour
niedermachen zu wollen. Sich für so etwas herzugeben, disqualifiziert jeden redlichen
Wissenschaftler.
Ich stelle fest, daß ich mich grundsätzlich nicht von einem
wissenschftl.
Gegner zwangspsychiatrisieren lasse und schon gar nicht mit ihm "die Voraussetzungen
einer Unterbringung" kläre. Ich verweigere jegliche Mitwirkung unter diesen
Bedingungen.
Wenn das Gericht unbedingt auf einer Psychiatrisierung besteht - sofern mir die Kammer
klarmachen kann, was überhaupt der Grund dafür sein soll - dann gibt es genügend Ärzte
der Neuen Medizin, auch Psychiater, die ein entsprechendes Gutachten fertigen können.
Ich darf bei dieser Gelegenheit auf das Urteil des Herrn Professor Dr.Dr. Bresser hinweisen:
"Für eine krankhafte seelische Störung sind keinerlei Anhaltspunkte
ersichtlich".
Schon damals, 1993, hatte der vors. Richter der 5. gr. Strafkammer, Schlüter,
Herrn Prof. Bresser, wie dieser selbst im Gerichtssaal offenbarte, vorab
gebeten, mich doch, bitte bitte, für verrückt zu erklären, was aber der Prof. Bresser
- eine rühmliche Ausnahme! - unter Hinweis auf die logisch-kohärente Verständlichkeit
der Neuen Medizin kategorisch ablehnte. Darauf zischte Schlüter nur: "Dann
eben nicht!"
Wie sich die Vorgänge immer wiederholen ... Psycho-Folter pur!!
Im Übrigen habe ich meine Anwälte beauftragt, eine förmliche Beschwerde ebenfalls
gegen obigen Beschluß - formgerecht - einzulegen.
Ich schreibe diesen Brief nur, damit keine Fristen versäumt werden. Ich beantrage, den
Termin abzusetzen.
Ich hatte Herrn Dr. Schäfer, kommiss. Vorsitzender der 4. kl. Strafkammer um einen
persönlichen Anhörungstermin gebeten, um mit ihm über eine redliche öffentliche
Überprüfung der Neuen Medizin zu sprechen. Ich hatte nicht darum gebeten, über meine
"Unterbringung" in einer psychiatrischen Anstalt zu sprechen. Die
"Umwidmung" meines ehrlichen Anliegens quasi genau ins Gegenteil empfinde ich
als mittelalterlichen Inquisitionsprozeß, wo auch stets der "verstockte Ketzer"
mit allen erdenklichen Foltermethoden der Inquisition zum "Abschwören" gebracht
werden sollte!
Seither scheint sich im Prinzip nichts geändert zu haben ...
Dr. med. Ryke Geerd Hamer