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Korrespondenz 1998 Germanische
Neue Medizin®
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UNIVERSITÄTSKLINIKUM - MEDIZINISCHE FAKULTÄT DER
HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN
Kinderklinik
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Campus Virchow-Klinikum
Kliniken für Kinderheilkunde und Kinderchirurgie
Klinik für Pädiatrie m. Schw. Onkologie/Hämatologie
Hauspost: Mittelalle 8.04.3713
Klinikdirektor: Prof. Dr. med. Günter Henze
Telefon: +49-30 450 66032
Telefax: +49-30 450 66906
e-mail: ghenze@ukrv.de
31. August 1998
Fachärztliches Gutachten im Ermittlungsverfahren gegen Dr. med. Ryke Geerd
Hamer
wegen des Verdachts der Körperverletzung
Patientin
Kind Olivia Pilhar, geb. am 31.12.1988
Diagnose
Wilms- Tumor (Nephroblastom) ausgehend von der rechten Niere mit Lungen- und
Lebermetastasen (Stadium 4)
Vorgeworfen wird dem Beschuldigten, durch eine nicht den Regeln der ärztlichen Kunst
entsprechende Behandlung nach dem 23.5.1995 die schulmedizinisch angezeigte Behandlung des
Kindes Olivia Pilhar um 10-12 Wochen verzögert zu haben. In diesem Zeitraum soll eine
massive Verschlechterung des Tumorleidens erfolgt sein mit der Folge, daß dadurch der
Gesundheitszustand Olivia Pilhars gefährdet und die
Heilungschancen verringert wurden und
sie über Wochen chronische Schmerzen und auch psychische Qualen erleiden
mußte.
Als von der Staatsanwaltschaft Köln beauftragtem Gutachter für das Fach Pädiatrie,
speziell Pädiatrische Onkologie, stehen mir die gesamte
Krankenakte, umfangreiche
Aufzeichnungen über den Krankheitsverlauf auch vor dem Beginn der Behandlung,
sonografisches, computer- und kernspintomografisches Bildmaterial sowie Unterlagen über
die Tätigkeit und die Behandlungsmethoden des Beschuldigten einschließlich des Buches
'Vermächtnis einer Neuen
Medizin, Band I, Das ontogenetische System der Tumoren mit
Krebs, Leukämie, Psychosen,
Epilepsie' der
Amici di Dirk Verlagsgesellschaft 1987 zur
Verfügung.
Der Sachverhalt und der zeitliche Ablauf der Ereignisse lassen sich relativ kurz
zusammenfassen:
Olivia Pilhar wird am 18.5.95, nachdem
die Eltern mit ihr am 17.5.95 zunächst wegen
seit mehreren Wochen bestehender Bauchschmerzen die Ambulanz aufgesucht hatten, in der
Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde des Krankenhauses Wiener Neustadt aufgenommen.
Da die klinische Untersuchung den Verdacht auf einen Bauchtumor ergibt, werden bildgebende
Untersuchungen veranlaßt. Nach deren Ergebnis liegt bei Olivia ein
Wilms- Tumor der
rechten Niere vor. Noch am selben Tage erfolgt die Verlegung in das
St. Anna Kinderspital,
eine Kinderklinik, die auf die Behandlung von krebskranken Kindern spezialisiert ist.
Die Diagnose eines rechtsseitigen Nierentumors wird durch eine weitere
Ultraschalluntersuchung am 19.5.1995 erhärtet; außerdem erfolgt an diesem Tag eine
computertomographische Untersuchung der Lunge, die keinen Hinweis auf Absiedelungen
(Metastasen) ergibt. Der aufgrund der CT anfänglich geäußerte Verdacht auf
Metastasen
in der Leber bestätigt sich bei der kernspintomografischen Untersuchung am 22.5.95 sowie
bei nochmaliger Ultraschalluntersuchung nicht. (Anmerkung: in dem Befund der
kernspintomografischen Untersuchung ist von mehreren cystoiden, d.h.
flüssigkeitsgefüllten, Arealen die Rede, nicht aber, wie vom Beschuldigten später immer
wieder reklamiert und auch im Urteil
des Landgerichts Wiener Neustadt (Blatt Nr. 1086) vermerkt von
"Nierenzysten" oder "Nierenzyste").
Ohne daß es zunächst zu einem ausführlichen Arzt-/Elterngespräch kommt, verbringt
die Patientin das Wochenende mit ihren Eltern im
St. Anna Kinderspital. Dort haben die
Eltern Kontakt zu anderen Eltern, und aufgrund der Gespräche mit ihnen entwickeln sich
bei ihnen Abneigungen und Ängste gegenüber der Chemotherapie, weil sie Kinder erleben,
die unter Nebenwirkungen
der Chemotherapie leiden.
Ein ausführliches Diagnose-/Aufklärungsgespräch findet am Montag, dem 22.5.95 statt,
und es wird den Eltern erklärt, daß Olivia an einem bösartigen
Tumor der rechten Niere
erkrankt sei. Deshalb müsse eine Therapie gemäß der Nephroblastom-Studie SIOP 93
durchgeführt werden. Zunächst sei eine Chemotherapie
vorgesehen, später müsse dann
eine Operation und danach nochmals eine
Chemotherapie erfolgen. Die
Heilungsaussichten
seien mit dieser Therapie sehr gut.
Die Eltern können sich aufgrund der Erfahrungen vom Wochenende nicht dazu
entschließen, einer Chemotherapie zuzustimmen. Auch die ihnen angebotene Alternative, die
primäre Operation, mit der allerdings die
Heilungsaussichten
geringer veranschlagt
werden, ist für sie nicht akzeptabel. Sie nehmen Olivia gegen ärztlichen Rat und gegen
Unterschrift aus dem Krankenhaus mit nach Hause und wollen sich nach alternativen
Behandlungsmethoden erkundigen.
Auf nicht sicher nachvollziehbaren Wegen gelangen sie an Dr. Hamer, den sie in den
folgenden Tagen in Köln aufsuchen. Er diagnostiziert eine Nierenzyste
und einen
Leberkrebs, führt die Erkrankung auf einen
Persönlichkeitskonflikt zurück und ist der Auffassung, daß lediglich der Konflikt
gelöst werden müsse, wodurch sich dann das Krebsgeschehen von selbst zurückbilden
würde. Die Nierenzyste bilde sich bereits wieder zurück; dieser Konflikt sei offenbar
bereits abgeschlossen.
Für die Eltern des Kindes war die Argumentation von Herrn Hamer offenbar so
überzeugend, daß sie nicht wie besprochen nach Ablauf der Bedenkzeit wieder im
St. Anna
Kinderspital erschienen, sondern trotz der Appelle des leitenden Arztes eine
"schulmedizinische" Behandlung ablehnten und Hilfe bei Alternativmedizinern
suchten. Eine Kontroll-Untersuchung durch einen Radiologen in Mödling ergab, daß die
Raumforderung im Bauch des Kindes zugenommen hatte. Dennoch führte dieser Befund nicht
zur Einsicht der Eltern, so daß ihnen schließlich aus Sorge um das Leben des
schwerkranken Kindes am 23.6.1995 durch das Pflegschaftsgericht das Sorgerecht für
Olivia
entzogen wurde.
Um die Behandlung des Kindes dennoch zu verhindern, traten die Eltern
mit Olivia die
Flucht an, die sie bis nach Malaga in Spanien führte. Begleitet wurden sie von Herrn
Hamer, der offenbar auch weiterhin ihr Berater war und dem sie ihr ganzes Vertrauen
schenkten. Schließlich gelang es durch Intervention von mehreren Seiten, die
Eltern dazu
zu bewegen, mit Olivia nach Österreich zurückzukehren. Über den Gesundheitszustand des
Kindes gibt es aus dieser Zeit nur verhältnismäßig wenige Angaben. Die Aktenvermerke
über die wesentlichen Informationen und Handlungsweisen in der Zeit vom 19. Juli bis zum
24. Juli 1995, also den letzten Tagen in Malaga bis zur Ankunft in Wien (Seiten 660 bis
698) lassen erkennen, daß es Olivia zwar nicht gut gegangen ist, daß sie aber auch
andererseits nicht akut lebensbedroht war. Der Leibesumfang hatte (auch auf den
Pressefotos) erkennbar zugenommen; bei Lageveränderungen hatte Olivia
Schmerzen, und die
Bewegungsabläufe waren verzögert. Nach Auskunft der aus Wien hinzugezogenen Ärzte
bestand aber während dieser Zeit kein Anlaß zur Durchführung intensivmedizinischer
Maßnahmen, auch nicht während des schließlich am 24. Juli erfolgenden Rückflugs. Immer
wieder wird darauf hingewiesen, daß Olivia sehr auf ihre Mutter fixiert ist; sie weint,
wenn ihre Mutter sich von ihr entfernt, und dadurch ist eine realistische Einschätzung
ihres Zustandes schwierig.
Nach der Rückkehr nach Österreich - Olivia wurde zunächst nach Tulln gebracht - wird
ein Ärztekonsil einberufen. Erneute bildgebende Untersuchungen lassen erkennen, daß es
inzwischen zum Auftreten von Lungen- und Lebermetastasen gekommen ist. Es liegt jetzt also
ein Stadium 4 des Wilms' Tumors vor. Der Zustand des Kindes verschlechtert sich zusehends.
Im Aufnahmebefund wird Olivia als kachektisch beschrieben. Sie ist sehr blaß
(Hämoglobinwert lt. Krankenhaus Tulln SH 3, Blatt Nr. 4 6,8 g/dl bei 3,0 Mill. Roten
Blutkörperchen pro l Blut). Ihr Körpergewicht beträgt nur 27 kg, wobei man
berücksichtigen muß, daß mindestens etwa 4 kg davon auf den inzwischen mehr als 4 Liter
großen Tumor entfallen. Infolge dieses riesigen Tumors ist sie kurzatmig und hat deutlich
immer wiederkehrende Schmerzen, so daß den Aufzeichnungen aus der Kinderklinik Tulln (SH
3, Blätter 8-19) zufolge regelmäßig Schmerzmittel verabreicht werden müssen. Um zu versuchen, das Leben des jetzt schwerstkranken Kindes noch zu
retten, wird beschlossen, eine "Zwangsbehandlung" in Wien durchzuführen, die
wegen der Ressentiments gegen das St. Anna Kinderspital und die Kinderklinik Wiener
Neustadt in der Universitäts-Kinderklinik erfolgen soll. Hier wird Olivia am 29. Juli
1995 stationär aufgenommen.
Eine Chemotherapie gemäß dem Nephroblastomprotokoll wird, um einem
Tumorzerfallssyndrom vorzubeugen, mit reduzierter Medikamentendosis eingeleitet.
Inzwischen hat sich eine Lungenentzündung eingestellt, so daß die Atmung des Kindes
dadurch und auch durch die Kompression der Lunge durch den riesigen Tumor kritisch
beeinträchtigt ist. Es wird daher beschlossen, zur rascheren Rückbildung des Tumors,
weil die Chemotherapie einige Zeit bis zu ihrer Wirksamkeit benötigt, zusätzlich zur
medikamentösen Behandlung eine Strahlentherapie durchzuführen.
Wegen unzureichender
Lungenfunktion (nicht ausreichende Sauerstoffaufnahme mit Sättigungswerten bis auf
weniger als 80%, Akte des AKH
Uni-Wien, Seite 163) erfolgt geplant (d.h. nicht unter
Notfallsbedingungen) am 31. Juli 1995 eine Intubation mit künstlicher Beatmung auf der
Intensivstation der Universitäts-Kinderklinik. Weiterhin muß Flüssigkeit aus dem
Pleuraraum (Raum zwischen Lunge und Brustwand) abgeleitet werden, die sich als Folge der
Lungenentzündung dort angesammelt und zusätzlich zu dem Tumor selbst, dessen Volumen bis
auf über 6 Liter angewachsen ist, zu einer Einschränkung der Atmung geführt hat.
Mit dem Einsatz aller verfügbaren Maßnahmen einschließlich einer breiten
antimikrobiellen Therapie, der Gabe von hämatopoetischen Wachstumsfaktoren (Medikamente,
die die Blutbildung anregen) und intensivmedizinischer Behandlung gelingt es, das Mädchen
über diese kritische Situation hinweg zu bringen. Die Tumorbehandlung zeigt ihre Wirkung:
Der Tumor spricht so ausgezeichnet auf die Therapie an, daß das Tumorvolumen bereits am
8.9.1995 auf etwa 1/10 seines Ausgangswertes (auf ca. 460 ml) abgenommen hat und auch die
Lungen- und Lebermetastasen sich eindrucksvoll zurückgebildet haben (Akte des
AKH Uni-Wien, Seite 167). Infolge der Dekompression der Lunge kann die künstliche Beatmung
nach 14 Tagen beendet werden. Die weitere Behandlung verläuft plangemäß ohne
ungewöhnliche Komplikationen, und Olivia kann ab der 5. Behandlungswoche sogar mit dem
Schulunterricht beginnen. Die tumortragende Niere wird am 18.9.1995 problemlos operativ
entfernt.
Postoperativ wird die Chemotherapie fortgesetzt und planmäßig beendet. Nachfolgende
Kontrolluntersuchungen haben bislang keinen Hinweis für ein Tumorrezidiv ergeben. In
Anbetracht der zum Zeitpunkt des Therapiebeginns bestehenden Tumorausbreitung ist dies ein
sehr günstiges Zeichen. Das Auftreten eines Rezidivs ist zwar immer noch möglich aber
eher unwahrscheinlich.
Dies wäre noch einmal kurz zusammengefaßt der Krankheitsverlauf, wie er sich aus dem
mir überlassenen Aktenmaterial darstellt. Ich komme nunmehr zur Beantwortung der Fragen,
zu denen meine Stellungnahme erbeten wird:
1.) Hat der Beschuldigte durch die "Behandlung" des Kindes
Olivia Pilhar
die Patientin an der Gesundheit geschädigt?
Zunächst muß man die Frage stellen, wie der Begriff Behandlung zu verstehen
ist. Eine medizinische Behandlung im strengen Sinne, d.h. eine Behandlung mit
Medikamenten
ist ja von Herrn Hamer nicht vorgenommen worden. Er hat sich aber über die Krankheit
Olivia Pilhars informiert und auch die
Eltern des Kindes beraten. Dies erfüllt für mein
Empfinden den Tatbestand der Behandlung. Es ist ihm, der in dem Ruf steht,
außerordentlich geschickt mit Menschen umgehen zu können, gelungen, die möglicherweise
latente Phobie der Eltern Olivias (von der Mutter wurde gesagt, sie vermeide wenn möglich
Medikamente und habe einen Hang zur Naturheilkunde) in eine geradezu panische Angst zu
steigern, so daß diese seinem "Rat" folgend sogar bereit waren, den Tod ihres
eigenen Kindes zu akzeptieren und es den Ideen des Herrn Hamer zu opfern. In den oben
bereits erwähnten Aktenvermerken über die wesentlichen Informationen und Handlungsweisen
(in Malaga) wird beschrieben, daß Herr Hamer stets in engem Kontakt mit den
Eltern und
die Abhängigkeit der Eltern von Herrn Hamer sehr groß sei; er mische sich ständig ein;
er halte sich ständig bei den Eltern und
Olivia auf; er sei die einzige medizinische
Bezugsperson; er übe Druck auf die Eltern
aus ("er stülpt sich richtiggehend über
die Eltern"). Da Herr Hamer
wußte, daß den Eltern das Sorgerecht für
Olivia
entzogen worden war, hätte er als verantwortungsbewußter "Berater" nicht
zuletzt im Interesse des schwerstkranken Kindes den Eltern
raten müssen, Olivia nach
Österreich zur Behandlung zurückbringen zu lassen. Er bestärkt hingegen die
Eltern in
ihrer von ihm selbst provozierten und geschürten ablehnenden Haltung gegenüber allen
ernst- und wohlmeinenden Medizinern.
Was war das Ergebnis? Der Gesundheitszustand des Kindes hat sich während der Zeit der
"Flucht" der Eltern für alle (außer Herrn Hamer) erkennbar erheblich
verschlechtert. Nachweislich ist aus dem zum Zeitpunkt der ersten Diagnosestellung
regional begrenzten Tumor bei der Rückkehr nach Österreich eine metastasierter Tumor
geworden. Die Bilddokumente und auch die Befunde der österreichischen Untersucher belegen
dies zweifelsfrei. Der Zustand des Kindes ist bedenklich schlecht. Olivia hat an Gewicht
abgenommen; gegenüber dem im St. Anna Kinderspital dokumentierten Körpergewicht (ca. 25
kg) wiegt sie bei der Rückkehr nach Österreich zwar 27 kg; hiervon muß man aber das
Tumorgewicht (ca. 4 kg) abziehen, so daß sie innerhalb der Zeit zwischen Diagnose und
Therapiebeginn mindestens etwa 2 kg an Gewicht abgenommen hat.
Ihr Blutbild ist schlecht; Olivia hat eine schwere Anämie: Der Hämoglobinwert (roter
Blutfarbstoff, normal in diesem Alter etwa 13 g/dl Blut) beträgt 6,8 g/dl; die Zahl der
roten Blutkörperchen liegt bei 3,0 Mio/l; daraus ergibt sich ein MCH (mittleres
corpuskuläres Hämoglobin) von 22 pg; zusammen mit dem auf das zwei- bis dreifache
erhöhte Ferritinwert von 828,2 g/l (SH 3, Blatt Nr. 23) ist diese Anämie eindeutig als
Tumoranämie zu erklären. Im St. Anna Kinderspital lag am 19.5.1995 (SH 1, Blatt Nr. 44)
die Hämoglobinkonzentration noch bei 11,6 g/dl und das MCH bei 26,6 pg (beides noch im
Bereich der Altersnorm). Diese Werte sind abgesehen von der eindeutig belegten
Größenzunahme des Tumors selbst indirekte aber zweifelsfreie Belege für das
Fortschreiten der Tumorerkrankung.
Von Herrn Hamer wird die Situation bezüglich der Blutbildung allerdings ganz anders
gesehen (Band II, Blatt 405): "Dabei hatte Olivia am 26.7.95 mit 2,9 Mio. Ery's bei
6,5 HB eine sehr starke Hämatopoese." Eine solche Äußerung würde man eher einem
medizinischen Laien zuschreiben als jemandem, der über einen medizinischen Doktortitel
verfügt. Ein Hämoglobinwert (HB) von 6,5 bei 2,9 Mio. Erythrozyten ist eindeutig
pathologisch und kann nicht als starke Hämatopoese interpretiert werden.
Die Frage, ob Herr Hamer durch die "Behandlung" des Kindes
Olivia Pilhar
die Patientin an der Gesundheit geschädigt hat, ist zweifellos mit ja zu beantworten,
zunächst einmal, weil sich der Gesundheitszustand des Kindes dadurch, daß eine
Behandlung in einem frühen Krankheitsstadium von Herrn Hamer verhindert wurde, erheblich
verschlechtert hat und dadurch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung
wesentlich ungünstiger geworden ist, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird.
2.) Hat die auch vom Beschuldigten zu vertretende 10-12 wöchige Verzögerung der
Aufnahme schulmedizinischer Behandlung eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des
Kindes herbeigeführt und sind dadurch die Heilungschancen verringert und dem Kind
vermeidbare psychische und physische Schmerzen zugefügt worden?
Wäre sofort nach der Diagnose eine Behandlung eingeleitet worden, so wäre dem
Mädchen zunächst einmal das massive Tumorwachstum erspart geblieben. Selbst wenn der
Tumor nicht gut auf die Therapie angesprochen hätte, so hätte man das früh bemerkt und
unter diesen Umständen keineswegs mit einer Operation, die ja bei dem geringen
Tumorvolumen technisch möglich gewesen wäre, gewartet bis der Tumor ein Volumen von
über 4 Litern erreicht gehabt hätte. Bei gutem Ansprechen des Tumors auf die
Chemotherapie (wie es ja dann tatsächlich vorlag) hätte die gesamte Behandlung weniger
intensiv ausgelegt werden können, d.h. es wäre keine Bestrahlung zur Anwendung gekommen
und es hätte kein Anthrazyklin verabreicht werden müssen.
Anthrazykline sind Zytostatika, die als akute
Nebenwirkung eine ausgeprägte Knochenmark- und Schleimhauttoxizität haben; sie können
auch bereits während der Therapie Nebenwirkungen am Herzmuskel verursachen; häufiger ist
diese kadiotoxische Wirkung [...] erst nach Jahren bemerkbar. Es hat den Anschein, als ob
auch Herr Hamer etwas über die mögliche Kardiotoxizität der
Anthrazykline, oder auch
generell der Chemotherapie, gehört hat. Er spricht in seinen Briefen wiederholt über
eine verminderte Herzleistung bei Olivia Pilhar. Infolge der
"Rattengiftpseudotherapie" sei insbesondere die linke Herzkammer Olivias so
geschädigt, daß sie nur noch 33% ihrer üblichen Kapazität an Leistung aufbringe (Band
IV, Blatt 875). In einem Befund der Herzschalluntersuchung in der
Universitäts-Kinderklinik Wien ist von einer Kontraktilität (oder Verkürzungsfraktion)
von 33% die Rede. Eine Kontraktilität von 33% ist aber normal und hat mit einer
Einschränkung der Herzleistung überhaupt nichts zu tun. Ähnlich wie bereits am Beispiel
des Blutbildes aufgezeigt offenbart sich in solchen Interpretationen des Beschuldigten die
Unkenntnis über medizinische Sachverhalte und Zusammenhänge. Tatsächlich hätte gerade
er aber dazu beitragen können, die Verabreichung potentiell kardiotoxischer Medikamente
zu vermeiden.
In der Pädiatrischen Onkologie versuchen wir, wenn möglich eine Strahlentherapie zu
umgehen. Die Bestrahlung ist eine Behandlungsmaßnahme, die nach gegenwärtiger Kenntnis
wesentlich mehr Spätfolgen nach sich zieht als die Chemotherapie. Insbesondere ist sie
für Zweitmalignome verantwortlich, die nach einer alleinigen Chemotherapie
relativ selten
sind. Den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zufolge haben es sich die behandelnden
Ärzte Olivias mit der Indikation zur Strahlentherapie nicht leicht gemacht. Sie haben
sich schließlich dazu entschlossen, weil sie zu der Überzeugung gekommen waren, dem
Tumorwachstum ohne Bestrahlung nicht rasch genug Einhalt gebieten zu können. Infolge der
Tumorgröße mußte natürlich auch das Strahlenfeld groß gewählt werden, was
unvermeidlich dazu geführt hat, daß gesunde Strukturen mitbestrahlt werden
mußten. Es
besteht für Olivia zumindest ein erhöhtes Risiko, später einmal - mitverursacht durch
die Strahlentherapie - an einem zweiten Tumor zu erkranken. Das hätte vermieden werden
können.
Infolge der riesigen Tumorgröße wurde die rechte Lunge komprimiert, und man muß
davon ausgehen, daß sich als Folge der Minderbelüftung und der verminderten
Beweglichkeit in dieser Lunge die Lungenentzündung entwickelt hat, die zu einer
beatmungspflichtigen Ateminsuffizienz geführt hat. Olivia mußte deswegen für 14 Tage
intubiert werden. Dieser Umstand wäre natürlich bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn
niemals eingetreten.
Ich komme zunächst zu dem Ergebnis, daß die von Herrn Hamer wesentlich
mitzuverantwortende Verzögerung des Beginns einer schulmedizinischen Behandlung den
Gesundheitszustand des Kindes erheblich verschlechtert hat.
Aus den Gerichtsakten wird deutlich, daß mit dem Begriff "Heilungschancen"
recht sorglos umgegangen wird. Heilungschancen kann man nur
statistisch angeben, und es
gibt keine Erkrankung, bei der man von einer 100%igen Heilungschance ausgehen kann. In der
Situation Olivias waren die erstuntersuchenden Ärzte sicher berechtigt, prinzipiell von
einer günstigen Prognose auszugehen. Es lag ein Wilms' Tumor in einem offenbar niedrigem
Stadium vor. Das bedeutet, daß bei dieser Konstellation mehr als 90% der betroffenen
Kinder geheilt werden. Hierüber gibt es - auch wenn Herr Hamer dies bezweifelt -
umfangreiche Statistiken. In Deutschland z.B. werden seit 1980 alle Kinder mit
Krebserkrankungen nach Mainz an das Institut für Medizinische
Statistik und Dokumentation
gemeldet. Jährlich wird ein Bericht herausgegeben, der auch die Prognosen bei den
einzelnen Krankheitsentitäten beinhaltet. Die Zahlen sind also verläßlich, und darüber
hinaus kennt natürlich jeder kinderonkologisch tätige Arzt selbst Patienten, die
Langzeitüberlebende nach einem Wilms' Tumor sind.
Vergleichbare Daten gibt es auch aus dem Ausland. In den USA werden Kinder mit
Wilms-Tumoren nach Protokollen der National Wilms Tumor Study Group
(NWTS) behandelt; auch diese
Protokolle beinhalten selbstverständlich eine dem Protokoll der SIOP ähnliche
Chemotherapie, und die Behandlungsergebnisse sind ebenso günstig.
Die in den schriftlichen Äußerungen von Herrn Hamer immer wieder aufgestellte Behauptung, daß 95%
aller Patienten "Opfer der Chemo" werden, ist daher völlig absurd und
läßt sich sowohl anhand der Zahlen als auch in Gestalt von hunderten lebender Patienten
ohne Mühe widerlegen. Diese Behauptung von Herrn Hamer spricht erneut für seine durchaus
mangelnde Sachkenntnis.
Grundsätzlich - also auch für den Wilms-Tumor - gilt, daß sich die Prognose mit
steigendem Tumorausbreitungsstadium verringert. Der Wilms-Tumor unterscheidet sich
insofern von anderen Tumoren, als selbst beim Vorliegen von Metastasen die
Heilungsaussichten
noch deutlich über 50% liegen, also immer noch bedingt günstig sind.
Aber auch diese Zahl ist eine statistische Größe und sagt nichts über den einzelnen
Patienten aus: Bei einem individuellen Patienten gibt es immer nur zwei Möglichkeiten -
entweder er wird geheilt oder nicht. Es ist daher wenig sinnvoll, sich an solchen
Prozentzahlen zu stark festzuhalten, obwohl vielleicht verständlicherweise Eltern immer
solche Zahlen genannt haben wollen.
Statistisch ist durch die Verzögerung der Therapie
bei Olivia die Heilungschance geringer geworden, weil eben Kinder mit einem
Wilms-Tumor
Stadium 4 nur eine Heilungschance von etwa 60-70% haben, während sie beim Stadium 1 über
90% beträgt. Neben dem Stadium spielen aber andere Faktoren eine Rolle, die zum Zeitpunkt
der Diagnose noch gar nicht bekannt sind, nämlich der histologische Subtyp des Tumors,
der erst nach der Operation ermittelbar ist, und das Ansprechen auf die Therapie, das in
den ersten Wochen nach dem Beginn der Behandlung erkennbar wird. Bei Olivia liegt eine
"günstige Histologie" vor und zudem hat der Tumor bei ihr ganz ausgezeichnet
auf die Behandlung angesprochen. Die Tatsache, daß es bisher zu keinem Wiederauftreten
des Tumors gekommen ist, spricht sehr dafür, daß sie zu den 60-70% Kindern gehören
wird, die trotz des Vorliegens eines Stadium 4 gesund werden.
Zu der statistischen Minderung infolge des höheren Stadiums kommt bei Olivia die
Tatsache, daß die riesigen Ausmaße des Tumors ohne die hoch kompetente Betreuung leicht
dazu hätte führen können, daß das Mädchen an den Folgen der tumorbedingten
Raumforderung verstorben wäre.
Daher ist die Frage, ob die Therapieverzögerung zu einer Minderung der Heilungschancen
geführt hat mit einem klaren Ja zu beantworten.
Den mir vorliegenden Unterlagen ist eindeutig zu entnehmen, daß Olivia Pilhar unter
heftigen körperlichen Schmerzen glitten haben
muß. Der Tumor muß zeitweilig ein Gewicht
von mindestens 4 kg, möglicherweise sogar über 6 kg, gehabt haben. Sie selbst wog nur
etwa 25 kg, und man möge ermessen, welche schmerzhaften Folgen ein so riesiger Tumor für
ein so kleinen Mädchen haben muß (eine schwangere erwachsene Frau mit einem Gewicht von
ca. 50-60 kg nimmt vielleicht etwa so viel an Gewicht zu). Darüber hinaus sind auch
zahlreiche medizinische Prozeduren schmerzhaft, und bei Olivia sind zweifellos infolge der
fortgeschrittenen Tumorkrankheit mehr solcher Prozeduren erforderliche geworden, als es
bei rechtzeitiger Therapie der Fall gewesen wäre.
Was die psychischen Schmerzen betrifft, so sind diese weit schwieriger abzuschätzen.
Aber die Schilderung der Ereignisse läßt kaum Zweifel daran zu, daß insbesondere die
ständige Anwesenheit von Vertretern der Medien dazu beigetragen haben müssen, daß das
Mädchen psychischen Spannungen ausgesetzt war.
Die ständig wechselnden Einflüsse auf die Eltern
könne an Olivia nicht ohne Folgen
vorüber gegangen sein. Bei der Schilderung der Ereignisse kann ich mich des Eindrucks
nicht erwehren, daß es hier überhaupt nicht um das Kind ging. Es hatten vielmehr
verschiedene Menschen, die beteiligt waren, ganz unterschiedliche, eigene Interessen. Für
mein Empfinden war es das Interesse von Herrn Hamer, an
Olivia seine Theorie der
"NEUEN MEDIZIN" zu beweisen und sich auf diese Weise zu rehabilitieren. Unklar
bleibt für mich, weshalb die Eltern Olivias trotz der sichtlichen Verschlechterung ihres
Befindens nur Herrn Hamer vertrauten, nicht aber anderen Menschen, die es offenbar gut mit
ihnen meinten und die trotz ihrer Halsstarrigkeit nicht nachließen, ihnen einen Weg zur
Umkehr zu öffnen (ich meine hier besonders die ausgesprochen offenen und versöhnliche
Briefe von Herrn Jürgenssen, in denen er mehrfach versucht hat, die
Eltern zu einer
Korrektur ihrer Sichtweise zu bewegen). Die Vertreter der
Medien hatten
verständlicherweise Interesse an der "Story", und es ist eigentlich
beschämend, daß einige von ihnen überhaupt ernsthaft die Thesen von Herrn
Hamer
diskutierten und ihm auf diese Weise ein Forum gaben. Angesichts eines todkranken Kindes
hätte man sich eine eindeutige Parteinahme für das Kind gewünscht.
Nachdem Olivia dann wieder in Wien war und die Behandlung eingesetzt hatte, muß sie
während der Intensivtherapie am Respirator, während der sie ja nicht in Narkose sondern
nur sediert war und auch reagieren konnte, Ängste durchlitten haben, die man ebenfalls
durchaus als psychische Schmerzen bezeichnen kann.
Meiner Erfahrung nach benötigen Kinder in so schwierigen Phasen des Lebens die
uneingeschränkte und vorbehaltlose Unterstützung ihrer Eltern. Diese Voraussetzung kann
infolge der von innerlicher Ablehnung gegen die schulmedizinische Maßnahmen geprägte
Haltung der Eltern nicht bestanden haben, wodurch für
Olivia das Überstehen der Therapie
gewiß mit Konflikten behaftet und dadurch schwieriger geworden ist, auch wenn sie dies
vielleicht nie selbst artikuliert hat.
Überhaupt nicht abschätzen läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt, wie sich das Kind
später einmal psychisch mit den Geschehnissen und dem Verhalten einer durch Herrn
Hamer
irregeleiteten Eltern auseinandersetzen wird. Wird
Olivia bewußt werden, daß ihre
Eltern dazu bereit waren, ihr Leben den absurden
Lehren eines Herrn Hamer zu opfern? Wenn ja, wie wird sie damit umgehen? Wird sie
ihren Eltern Verständnis entgegen bringen können? Die
Eltern sind ja offenbar, obwohl
sie den Erfolg der schulmedizinischen
Maßnahmen an ihrem eigenen Kind sehen, immer noch dieser Ansicht, daß Herrn
Hamer
als einziger Mensch die Situation bei ihrer Tochter richtig eingeschätzt hat. Diese Dinge
können nicht ohne Folgen auf das Seelenleben eines Kindes bleiben und hinterlassen mit
Sicherheit bleibende Spuren.
Es besteht daher für mich kein Zweifel daran, daß dem Mädchen durch die nicht
rechtzeitig einsetzende Therapie sowohl physische als auch psychische Schmerzen zugefügt
worden sind, die vermeidbar gewesen wären.
Sicher kann man an einer Reihe von Vorgehensweisen der Schulmedizin Kritik üben. Wie
in anderen Wissenschaften gibt es auch in der Schulmedizin
Irrwege. Wie andere Menschen sind auch Ärzte nicht unfehlbar, und es gibt unter ihnen
einfühlsame und weniger einfühlsame. Ohne Zweifel ist es enttäuschend, daß
insbesondere Krebskrankheiten bei Erwachsenen immer noch schlecht behandelbar sind. Die
Schulmedizin aber generell zu verteufeln, wie es die von Herrn Hamer vertretene Richtung
der "NEUEN MEDIZIN" tut, ist aber deshalb nicht gerechtfertigt.
Die "Neue Medizin" gründet auf
Träume von Herrn Hamer, in denen er mit seinem verstorbenen Sohn gesprochen hat. Sie
verleugnet ganz wesentlich wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie negiert beweisbare
Grundsätze und auch Ergebnisse der naturwissenschaftlich orientierten Medizin. In seinem
Buch stellt Herr Hamer Thesen auf, die schlichtweg unhaltbar sind. So behauptet er z.B.
auf S. 32 im Kapitel über Krebs und Embryologie das Gehirn könne keine Hirnzelltumoren
machen. Die Neuropathologie hat ohne jeden Zweifle bewiesen, daß es Hirnzelltumoren gibt.
Auf S. 33 bezeichnet Herr Hamer die Leukämie
als Heilungsphase nach einem Knochenbruch. Wie paßt in dieses Konzept die Tatsache, daß
es z.B. bereits bei neugeborenen Kindern, die nie zuvor einen Knochenbruch erlitten haben,
Leukämie gibt. Auf S. 356 behauptet er, Pathologen könnten nicht zwischen einem
Osteosarkom (bösartiger Knochentumor) und Kallusbildung (Heilungsgewebe nach einem
Knochenbruch) unterscheiden. Ich weiß nicht, welche Pathologen Herr Hamer dazu befragt
hat, aber ich kennen nur Pathologen, die sehr genau zwischen Kallus und Osteosarkomgewebe
unterscheiden können. Die Ausführungen über die Therapie der Leukämie (S. 398 ff.)
lassen zwar erkennen, daß Herr Hamer etwas über die normale Bildung von Blutzellen
gehört oder gelesen hat; daß Leukämie aber klonale Erkrankungen sind, die keineswegs
mehr den Gesetzmäßigkeiten der normalen Blutbildung unterliegen, ist Herrn
Hamer ganz
offensichtlich nicht bekannt.
Die Auslassungen über Magengeschwüre (
S. 54) sind unhaltbar: wir wissen heute definitiv, daß Magengeschwüre durch
Infektionen
mit dem Bakterium Helicobacter verursacht sind und daß eine antibiotische Behandlung
gegen diesen Erreger zur Heilung der Magengeschwüre führt. Angeblich gebe es Carcinoide
nur im Bereich des Dünndarms und nicht in tiefer gelegenen Darmabschnitten (S. 55); seit
langem sind Carcinoide der Appendix, also des Wurmfortsatzes, des sogenannten Blinddarms, bestens bekannt. Es ist absolut
unmöglich, auf alle absurden Behauptungen und Krankheitstheorien einzugehen, die Herr
Hamer in seinem Buch aufstellt. Ich möchte mich daher auf diese Beispiele beschränken.
Für den medizinischen Laien, der mit der Terminologie nicht vertraut ist, kann sich
beim Lesen durchaus der Eindruck ergeben, es handele sich um wissenschaftlich begründbare
Zusammenhänge. Für den Fachmann hingegen sind die dargestellten Zusammenhänge teils
naiv, teils mystisch und entbehren in jeder Hinsicht der Logik und Nachvollziehbarkeit.
Das ist insbesondere auch bei den Kasuistiken (z.B. S. 57-62) der Fall: stets handelt es
sich hier um subjektive Interpredationen von Herrn Hamer an einem speziell gelagerten
Fall. Nie gibt es eine Bemerkung über Kontrollen. Wie viele Menschen mögen in einer
ähnlichen, vergleichbaren Situation gewesen sein, ohne eine entsprechende Krankheit
entwickelt zu haben? Die von Herrn Hamer geschilderte Konfliktsituation sind ja durchaus
nicht selten, und deshalb lassen sich für den medizinischen Laien scheinbar schlüssig
Zusammenhänge zwischen diesen Konfliktsituationen und dem Krankheitsprozeß konstruieren.
Herr Hamer, dem es an Intelligenz nicht mangelt, suggeriert mit seinen Konstruktionen,
verbrämt mit z.T. medizinischen Termini, z.T. aber auch mit eigenen Wortschöpfungen, den
Kranken, er wisse über die Zusammenhänge
zwischen ihren Konflikten mit ihren Krankheiten sehr genau Bescheid und sie könnten
allein durch den Glauben an seine Theorie gesund werden.
Wer wollte ernsthaft bestreiten, daß bösartige Tumoren Tochtergeschwülste
(Metastasen) ausbilden? Sie sind doch eindeutig und zweifelsfrei z.B. mit Hilfe von
immunhistochemischen Untersuchungen und heute darüber hinaus auch mit
molekulargenetischen Methoden als vom Primärtumor abstammend identifizierbar. Außerdem
kann man sogar den Prozeß der Metastasierung durch histologische Untersuchungen (Einbruch
von Tumorzellen in Blut- oder Lymphgefäße, Tumorangiogenese) bildlich beweisen.
Bei Olivia ein Leberkarzinom zu diagnostizieren ist angesichts der Tatsache, daß
nachweislich ein Wilms-Tumor bereits bekannt war, schlicht absurd. Leberkarzinome sind
bei Kindern außerordentlich selten, und es gibt biochemische Marker, an denen man sie erkennen kann. Von
solchen Möglichkeiten macht die "NEUE
MEDIZIN" aber gar keinen Gebrauch. Sie
orientiert sich am Augenschein. Das geht so weit, daß Nachtschweiß gleichbedeutend mit
Tuberkulose ist und eine bräunliche Verfärbung der Haut gleichbedeutend mit einem Morbus
Addison. Es werden Diagnosen konstruiert, wie z.B. ein "Sammelrohrcarzinom", die es überhaupt
nicht gibt und die auch durch nichts bewiesen sind als durch die Vorstellung von Herrn
Hamer.
Wer könnte allein aus bildgebenden Untersuchungen, insbesondere anhand des immer
wieder beschworenen Computertomogramms des Gehirns, Art- oder Organdiagnosen herleiten,
und das mit einer Sicherheit und einem Unfehlbarkeitsanspruch wie es Herr Hamer tut? Herr
Hamer hat für alles einen Namen und eine Erklärung. Er ist aber vermutlich auch der
einzige Mensch, der diese Art der Medizin beherrscht. Für
schulmedizinisch ausgebildete Menschen ist diese Art des Denkens nicht nachvollziehbar.
Sie kann es auch nicht sein, denn würde man versuchen so zu denken, müßte man alles
vergessen, was man in der naturwissenschaftlich orientierten Medizin als richtig zu
erkennen gelernt hat.
Herr Hamer behauptet, seine "NEUE
MEDIZIN" sei naturwissenschaftlich
begründet, bleibt aber den Beweis für diese
Behauptung schuldig. Sein von ihm selbst konstruiertes System ist in sich absolut
schlüssig. Einen Irrtum gibt es nicht. Die "NEUE
MEDIZIN" impliziert
Unfehlbarkeit. Wenn sie nicht zum Erfolg führt, dann ist der Patient
"abgefallen" (z.B. Schmerzen
werden nicht ertragen; man nimmt Schmerzmittel; man
stirbt, weil man den Schmerz nicht ertragen hat) oder "man kann ja schließlich nicht
erwarten, daß Herr Hamer jeden Konflikt erfolgreich zu lösen imstande ist". Wenn
irgend etwas nicht paßt - wie z.B. die Lebermetastasen bei
Olivia - erfindet Herr sofort
eine neue Diagnose, nämlich ein Lebercarcinom. Die Behauptung, ein namhafter Urologe
würde Wilms-Tumoren nicht mehr operieren, ist völlig unhaltbar: Dieser Urologe operiert
manche Nierenzysten nicht, aber da für Herrn Hamer gedanklich in dem Gebäude seiner
"NEUEN MEDIZIN" Nierenzysten
und Wilms-Tumor gleichgesetzt werden, wird dann
aus der Nicht-Operation von Nierenzysten
die Nicht-Operation eines Wilms-Tumors.
Bei der Begründung von Behauptungen geht er so weit, daß er Zahlen schlicht ummünzt,
wie z.B. die Todesraten nach Chemotherapie, die aus der sicher sehr interessanten Arbeit
von Herrn Abel (Band II und III) stammen: die über 90% der Patienten sterben nach Herrn
Abel aber nicht an der Chemotherapie, sondern sie sterben an ihrer Krebskrankheit; und
dabei handelt es sich um epitheliale Krebse, also keineswegs um Krebskrankheiten, wie sie
für das Kindesalter typisch sind; aber weil die Zahlen ins Konzept passen, werden sie im
Zusammenhang mit Olivia genannt und den
Eltern gegenüber, die natürlich keine Chance
haben sie zu überprüfen, dazu verwendet, ihnen Angst vor der Chemotherapie
zu machen und
das Leben ihres Kindes aufs Spiel zu setzen. Die Behauptung von Herrn Hamer, kein Arzt
würde bei seinem eigenen Kind eine Chemotherapie
durchführen lassen, ist ebensowenig haltbar wie seine
anderen Behauptungen. Ich selbst kenne zahlreiche Ärzte, deren Kinder an Krebs erkrankt
waren und in völligem Einvernehmen mit ihren Eltern erfolgreich behandelt worden sind.
Die Systematik der Krebserkrankungen (S. 64 ff.) ist geradezu abenteuerlich. Es ist
sicher möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich, daß Konfliktsituationen an der
Entstehung von Krebserkrankungen beteiligt sein können, aber die naive Herleitung aller
möglichen und auch von Herrn Hamer neu erfundenen Krebs-Diagnosen aus Konfliktsituationen
ist für naturwissenschaftlich ausgebildete Menschen einfach absurd. Die
"Conflictolyse" (S. 38) kann aufgrund der Erfahrung an Tausenden von Menschen
als alleinige Therapie keineswegs ausreichend sein. Es steht allerdings auch aus der Sicht
der Schulmedizin außer Frage, daß psychische Faktoren eine Rolle bei der
Auseinandersetzung mit einer (Krebs-) Krankheit spielen. In der Pädiatrischen
Onkologie
ist die psychosoziale Betreuung von Kindern und ihrer Eltern deshalb heute in allen
größeren Behandlungseinrichtungen integraler Bestandteil der Therapie.
Die "Neue Medizin" ist eine Sammlung
von absurden Theorien, die keineswegs bewiesen werden und auch nicht beweisbar sind, und
schon deshalb kann sie nicht naturwissenschaftlich sein, weil naturwissenschaftlich eben
bedeutet, daß etwas auch beweisbar und mit den bisher erworbenen naturwissenschaftlichen
Erkenntnissen in Einklang zu bringen sein muß.
Im Fall von Olivia Pilhar hätte die "NEUE
MEDIZIN" fast dazu geführt, daß
das Kind ihr Opfer geworden wäre.
Nach den von mir eingehend studierten Unterlagen entbehrt die Äußerung von Herrn
Hamer, Olivia sei eine Stunde nach Beginn der Chemo-Infusion klinisch tot gewesen, sie sei
deshalb reanimiert, ihr dabei mindestens zehn
Rippen gebrochen und ein Pneumothorax verursacht worden, jeder Grundlage. Aus den
Protokollen geht eindeutig hervor, daß die Entscheidung zur Intubation nicht unter
Notfallbedingungen gefallen ist. Sie wurde sorgfältig von den behandelnden Ärzten
abgewogen, und die Intubation erfolgte wegen des sich verschlechternden
Sauerstoffaustauschs trotz der Gabe von Sauerstoff in die Atemluft. Es ist in allen Akten
nie von einer Reanimation die Rede. Auch die Eltern
äußern nie etwas über eine
Reanimationssituation und dabei angeblich abgebrochene Zähne. Eine Reihe von
Röntgenaufnahmen des Thorax oder der herznahen Blutgefäße (Beweismittel I Blätter
464-471) ist von unterschiedlichen Ärzten befundet: es findet sich in keinem Befund die
Angabe über einen Pneumothorax oder über Rippenserienfrakturen. Zur Ableitung des im
Rahmen der Pneumonie entstandenen Pleuraergusses wurde allerdings, wie bereits oben
erwähnt, eine Pleurasaugdrainage gelegt.
Zusammenfassend ergibt sich nach der Aktenlage kein Hinweis für die Behauptung des
Beschuldigten, Olivia sei klinisch tot gewesen,
reanimiert worden und habe dabei einen
Pneumothorax und Rippenserienfrakturen erlitten.
Abschließend möchte sich der Gutachter nicht versagen, die folgenden Gedanken zu
äußern: Nach gründlicher Lektüre der Akten ist bei mir der Eindruck entstanden, daß
die Motivation für die Handlungsweisen des Herrn Hamer weder in der Gewinnsucht noch
niederen Beweggründen zu suchen ist. Als medizinisch ausgebildeter Mensch stellt sich mir
vielmehr die Frage nach der Schuld- und Einsichtfähigkeit von Herrn Hamer. Am Beispiel
von Olivia Pilhar wird in erschreckender Weise deutlich, wie gefährlich seine Tätigkeit
ist. Nach meiner Ansicht sollte man daher alles unternehmen,
um kranke Menschen davor zu schützen, Opfer seiner Irrlehren zu werden.
Univ.-Prof. Dr. med. Günter Henze
Berlin, den 31. August 1998 |
siehe auch:
Wie ist der Stand der Dinge im Olivia-Prozeß gegen Hamer?
Dr. Hamer an StA Köln, 29.10.1998 - Gutachten Henze
Elena Pichler
an Deutsche Krebsgesellschaft e.V., 01.06.2006 - ein Meinungsäußerung soll eine
Überprüfung ersetzen?
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