Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Fichtenpfad 1, 53894 Mechernich Kommern
An die Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
per Fax: vorab 0221-477-4050
Betr.: 34 Js 221/96
11.11.1998
Sehr geehrter Herr Klaas, sehr geehrte Frau Neiß!
Im folgendem werde ich noch einmal zum fachärztlichen Gutachten
des Prof. Henze Stellung nehmen und zwar zu drei zentralen Problemen:
- Vorliegen eines Leber-Krebs bei Olivia von Anfang an.
- Zur Frage Operation ohne praeoperative
Chemotherapie oder gar überhaupt ohne
Chemo
- Zur Frage des klinischen Todes von Olivia
Es wurden dafür vor allem die Protokolle der Hauptverhandlung des Prozesses vor dem
Landesgericht Wiener Neustadt gegen die Eheleute Pilhar v. 9.10., 11.10., u. 11.11.1996 mit für dieses Verfahren
ebenfalls wichtigen Zeugenaussagen ausgewertet.
Zu 1.) Vorliegen eines Leberkrebs bei Olivia von Anfang an.
Diese Frage ist besonders wichtig, da sich bei gleichzeitigem Vorliegen eines
Leberkrebses zugleich mit dem Geschehen an der Niere, sich sowohl schulmedizinisch eine
andere Prognose ergeben würde, als natürlich auch von der NEUEN
MEDIZIN her.
Geht man von einem zusätzlichen Krebsgeschehen in der Leber aus - so ändert sich
(auch schulmedizinisch) Prognose und Therapie, insbesondere im Hinblick auf eine Anwendung
der Chemotherapie. Diese ist bekanntlich bei
Leberkrebs besonders
kontraindiziert, da die
Leber unser zentrales Entgiftungsorgan ist. Die Chemo-Pseudotherapie macht zusätzliche
Sympathicotonie, die das Krebswachstum allenfalls noch verstärken könnte.
Wichtig ist daher zu sehen, daß mehrere in die Behandlung von Olivia involvierte
Ärzte (mit schulmedizinischer! Ausbildung) dahingehend sich geäußert haben, daß von
Anfang an ein weiteres Krebsgeschehen in der Leber Olivias vorlag: Dies wird durch die
nachfolgenden Zeugenaussagen der verschiedenen Ärzte, die Olivia untersucht bzw.
behandelt haben, belegt.
Wenn man diese Aussagen hinzuzieht, kann man dem Sachverständigen Henze
wohl kaum noch folgen. Etwa, wenn dieser ohne weiteres das Anschwellen des Bauches bei
Olivia mit einem angeblichen Wilms-Tumorwachstum gleichsetzt.
Herr Henze hat es sich, ohne daß ihm der vollständige bildgebende
Krankenakt vorliegt (er hat nur ca. 20% der Bilder!), ohne die Problematik eines von
Anfang an vorliegenden zusätzlichen Lebergeschehens zu würdigen oder auch würdigen zu
können, einfach zu leicht gemacht! Er lastet mir eine Verzögerung der Therapie u. eine
Verringerung der Heilungschancen bei Olivia an, ohne sich auch nur ansatzweise die Mühe
zu machen, der Argumentation zu folgen, die begründeten Bedenken zu sehen, die gegen den
Soforteinsatz von Chemo sprachen - denn darum ging es praktisch u. faktisch erst einmal.
Außerdem muß endlich einmal realisiert werden, daß nach der amtlichen Verifikation der
Universität von Trnava
/ Slowakische Republik vom 11.9.1998 die NEUE
MEDIZIN richtig ist, die Schulmedizin damit
falsifiziert wurde.
Zunächst seien hier die gehäuften Hinweise anderer Ärzte, denen die ersten
Abdomen-CTs von Olivia u. z.T. auch noch spätere vorgelegen hatten, angeführt.
Beweis:
S 58/59 Hauptverhandlungsprotokoll v. 9. u. 11.10.1996, Landesgericht Wiener
Neustadt, Prozeß gegen die Eheleute Erika und
Helmut Pilhar.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wer hat gesagt, daß etwas auf der Leber ist?
ZB (= Erika Pilhar): In erster Linie Dr. Hamer, dann hat es angeblich Dr. Stangl
gesagt; Dr. Leeb hat es bestätigt. Ich habe mit Dr. Stangl
nicht selbst gesprochen, das hat mein Gatte gemacht. Dr. Loibner hat
gesagt, es ist etwas auf der Leber. Er hat zu dem Zeitpunkt auch mit meinem Gatten
gesprochen. Dr. Kern hat das auch gesagt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Waren Sie dabei, als Dr. Leeb das
gesagt hat?
ZB: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was hat jeder einzelne für sich jetzt gesagt?
ZB: Dr. Stangl
hat meinem Gatten gesagt, es ist Leberkrebs. Dr.
Leeb hat gesagt, es ist ein Geschehen auf der Leber. Dr. Kern
hat das auch bestätigt. Dr. Loibner hat auch angenommen, daß da ein
Geschehen ist. Dr. Hamer hat, was uns sehr erstaunt hat, nur das Kopf-CT angeschaut und
gesagt, da ist ein sogenannter Wilmstumor, was aber seiner Meinung nach eine Zyste wäre,
die fest wäre und nicht mehr aktiv ist; dann hat er gesagt, aber es ist ein Geschehen auf
der Leber. Da haben wir ihm noch gar nichts von irgendwelchen Flecken auf der Leber
erzählt gehabt. So hat er das gesehen.
Im St.Anna-Kinderspital hat man den Fleck gesehen, aber nicht deuten können.
Weiterhin Aussage Dr. Leopold Leeb,
Baden, praktischer Arzt, Naturheilkunde, Homöopathie, Seite 160 a.a.O.. Dieser Teil der
Aussage bezieht sich auf den 4.6.1996:
Zeuge: Ja. Ich habe einen Tastbefund bei Olivia erhoben und dabei eine
deutliche Leberschwellung festgestellt. Ich kannte die Diagnose Wilmstumor. Herr Pilhar
hat mir vorher den bisherigen Verlauf geschildert. Ich war erstaunt, auch eine
Leberschwellung festzustellen.
Der ER: Heißt das, daß Ihre Diagnose im Betasten des Bauches bestand und weiter
nichts?
Zeuge: Als Zusatzbefund zu den Röntgenaufnahmen, die mitgebracht wurden.
Der ER: In Ihrem Protokoll steht weiters: "Bei Herrn Pilhar hatte ich den
Eindruck, daß ich mit diesem meinem Anraten auf taube Ohren stoße." Was meinen Sie
damit?
Zeuge: Das muß ich erläutern. Es ist um die Frage einer möglichen
Chemotherapie gegangen. Nach dieser Befunderhebung haben wir gesprochen, wie die Chancen
und Risiken der Behandlung durch Chemotherapie
sind. Da habe ich die Familie Pilhar aus
diesem Buch "Chemotherapie Maligne Erkrankungen" von Prof. Stacher
und Moser informiert, in welchem steht, daß bei der Behandlung des Wilmstumors sehr
aggressive Zytostatika angewandt werden, die Schäden im Nervensystem, im Herzmuskel und
speziell in der Leber hervorrufen können.
Der ER: Was wollten Sie damit zum Ausdruck bringen, daß Sie "auf taube Ohren
stoßen"?
Zeuge: Dazu komme ich dann. Es hieß, daß man auch die Ausgangssituation des
Patienten berücksichtigen muß, also auch vor allem den Zustand der Leber. Aus diesem
Befund und diesen Informationen kann man sagen, daß die Anwendung der Chemotherapie in
diesem Fall eher bedenklich wäre.
Weiter S. 163 a.a.O.:
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie haben Sie den Eheleuten Pilhar erklärt, warum
Sie zu der Annahme gelangen, daß an der Leber etwas sein könnte? Was war Ihre
Überlegung, aus dem Tastbefund auf eine Schwellung der Leber zu schließen?
Zeuge: Das war in diesem Fall leicht tastbar, weil der übrige Bauch weich war
und nur am Rippenbogen eine deutliche Verhärtung zu tasten war, die ich als
Leberschwellung erkannt hatte, aufgrund der Lokalisierung des Organs.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wenn es damals geheißen hat, es soll ein
Wilmstumor
vorliegen, was hätte aufgrund Ihres Tastbefundes eher für eine Leberschwellung und
weniger für einen Wilmstumor gesprochen?
Zeuge: Die Lokalisation am vorderen Rippenbogen. Das habe ich den Eheleuten
Pilhar so erklärt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie dann einen weiterführenden Weg aufgezeigt?
Zeuge: Dann habe ich erklärt, daß in diesem speziellen Fall die Anwendung der
Chemotherapie sehr kritisch geprüft werden müßte, weil bekannt ist, daß die
Zytostatika stark leberschädigend wirken.
Zur Frage eines zusätzlichen Leberbefundes weiterhin Zeugnis des Dr. Johann Loibner,
Arzt d. Allgemeinmedizin u. Homöopathie, dieser sagt über den 4.7.1996 aus, dem Tag, an
dem er Olivia untersuchte:
Das andere war, daß ich natürlich Olivia untersucht habe, so gut ich konnte, weil
ich ja für gewöhnlich auch die Angaben der Mutter brauche, die natürlich andere
Krankheitssymptome von Olivia gewußt hätte; es war mir aber aufgrund der wesentlichen
Symptome und der Geschichte ziemlich klar, daß ich ein passendes Heilmittel finde. Ich
habe daher ein Tumor-Leber-Nieren-Mittel verordnet und Herrn Pilhar aufgetragen, er solle
mich in den nächsten Tagen ständig unterrichten; wenn sich der Zustand bessert, können
wir so fortfahren, sollte sich nichts ändern, dann müßte er doch in der nächsten Zeit
zumindest den Chirurgen aufsuchen. Es war so, daß die Atembewegungen nicht ganz
symmetrisch waren. Wenn ich nicht aus der Presse gewußt hätte, daß es sich um einen
Wilmstumor handelt, hätte ich primär angenommen, es handle sich um einen Lebertumor,
auch aufgrund anderer Symptome. Ich habe Olivia schließlich ein (Seite 168 a.a.O.)
homöopathisches Heilmittel verabreicht. So sind wir dann in Verbindung geblieben. Sie war
in einem relativ guten Allgemeinzustand, hat im Laufe dieser Stunde der Untersuchung
zeitweise stechende Schmerzen gehabt, aber der Tumor war ausgedehnt, es war ein großer,
raumfordernder Prozeß im Entstehen, der nach der Einschätzung in den letzten Monaten
zugenommen haben mußte. Das war der Zustand, den ich mit meinen Möglichkeiten der
Anamnese, der Schilderung der Krankheitsgeschichte, der feinen Symptome und auch des
Abtastens mit den Händen und der äußeren Inspektion festgestellt habe.
Weiter dazu Zeuge Dr. Loibner S. 170 a.a.O.:
Zeuge: Akut gefährlich, bedrohlich, so war es nicht. Sie konnte herumgehen,
sie sprach normal und hatte zeitweise stechende Schmerzen. Der
Lebertumor war zwar in
einer sicherlich beunruhigenden Größenzunahme, aber daß man im Augenblick von einer
Lebensbedrohung sprechen konnte, war sicherlich nicht der Fall.
Aussage Dr. Elisabeth Rozkydal,
praktische Ärztin, Naturheilverfahren, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, S.
57-58:
Zeugin: Ich habe mir das Leber-CT-Bild angeschaut.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es stand das Problem im Raum, ob das wirklich nur auf
der Niere zu lokalisieren ist oder ob in der Leber etwas ist? Sind Sie mit dieser Frage
konfrontiert worden?
Zeugin: Ja. Es war sehr auffallend; in der Leber war ein sehr großer, dunkler,
runder Fleck, wie ich ihn an und für sich von Leberkarzinomen und von Lebermetastasen
kenne. Es war sehr groß. Es war mir aber nicht klar, ob das der Wilmstumor ist, der
hinaufdrückt. Dazu hätte man andere Untersuchungen gebraucht, die eher ungewöhnlich
sind. In der Situation wäre es vielleicht nicht durchführbar gewesen, aber ich habe
zuerst sofort an ein Leberkarzinom, einen
Lebertumor gedacht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie diese Vermutung auch den Eltern mitgeteilt?
Zeugin: Ich glaube, ich habe gesagt: "Was ist denn das da in der
Leber?" Das habe ich gesagt, schon alleine, weil das so offensichtlich war.
Zum selben Problemkreis Sachverständige
Prof. Scheithauer, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, S. 66:
Verteidiger Dr. Schefer: Wie wäre es mit der Chemotherapie, wenn ebenfalls
Leberkrebs vorgelegen hätte?
SV Dr. Scheithauer: Die Wahrscheinlichkeit einer Koinzidenz, daß bei einem
Wilmstumor, der eine sehr seltene Krankheit darstellt, gleichzeitig ein Lebertumor
vorliegt, ist ungefähr 1 zu 100 Mio. Es gibt keinen Fallbericht. Man kann auch
computertomographisch, wenn etwas in der Leber vorgelegen hätte, was offenbar nicht der
Fall war, nicht zwischen einem Lebertumor und einem
Wilmstumor differenzieren können.
Der Erstbeschuldigte: Sie haben gesagt, die Wahrscheinlichkeit beträgt 1 zu 100
Mio. Nehmen wir an, das wäre so ein Fall. Dann hätten Sie nicht zwischen Leberkarzinom
und Wilmstumor unterscheiden können?
SV Dr. Scheithauer: Man könnte von außen eine Raumforderung in der Leber
beurteilen, was eben offenbar nicht der Fall war. Mehr kann man nicht sagen. Man kann
nicht durch die Computertomographie den Aufbau dieses Gewerbes beurteilen.
Der Erstbeschuldigte: Kein Schulmediziner hätte das anhand von Abdomen-CT's
differenzieren können?
SV Dr. Scheithauer: Nur bedingt; er kann nur Vermutungen anstellen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie hätte die Therapieanordnung gelautet, wenn der
von Ihnen als so selten bezeichnete Fall eingetreten wäre, daß tatsächlich ein
Krebsgeschehen in der Leber vorgelegen wäre?
SV Dr. Scheithauer: Das kann ich nicht beantworten.
Der Erstbeschuldigte: Drei Ärzte haben ausgesagt, daß nach ihrer Vermutung
Leberkrebs vorlag. Es gibt mehr Ärzte, die das bestätigen. Der Sachverständige sagt
gerade, daß die Schulmediziner anhand von Abdomen-CT's Leberkrebs nicht differenzieren
können.
Pilhar S. 83:
Erstbeschuldigter: Das ist Ihre Meinung, daß es nur um den Wilmstumor
gegangen ist. Ich bin anderer Meinung. Der Sachverständige kann nicht zwischen
Leberkrebs
und Wilmstumor bei gleichzeitigem Auftreten unterscheiden. Wie wir gehört haben, haben
drei Ärzte Leberkrebs bei Olivia vermutet. Es gibt einen Befund der
Universitätsklinik Barcelona, worin ebenfalls steht, daß bei Olivia Leberkrebs
vorhanden war und daß Kopfmetastasen vorhanden waren. Das einfach so vom Tisch zu wischen
und zu sagen, das sei inkompetent, wie mir das Richter Masicek gesagt hat, finde ich grob
fahrlässig. Es geht um das Leben meines Kindes. Man muß auch verstehen, daß die Ärzte
doch ein Interesse daran gehabt haben, es bei diesem Wilmstumor zu belassen und alles
andere nicht anzuerkennen.
Die vorletzte Zeugenaussage des Sachverständigen Prof. Scheithauer
ist eindeutig: Die Schulmedizin kann computertomographisch nicht zwischen einem
Lebertumor und einem Wilmstumor unterscheiden!
(Am Rande sei bemerkt, daß der sog. Wilmstumor extrem selten ist, in Österreich jedes
Jahr nur etwa 7 Erkrankungen vorliegen, das Patientengut mithin sehr klein ist. Daher ist
es auch relativ uninteressant, ob bisher noch kein Wilmstumor gleichzeitig mit einem
Lebertumor registriert wurde - es ist kein sachliches Argument dagegen, daß diese im
Fall
Olivia nicht der Fall sein konnte!)
Es ist die Frage, warum Herr Henze
dieses zentrale Problem eines
zusätzlichen Leberbefundes zu einer Nebensächlichkeit werden läßt. Wie kommt es zu
dieser Diskrepanz? Der österreichische Sachverständige muß vor Gericht zugeben,
computertomographisch nicht differenzieren (mithin also auch nicht ausschließen) zu
können. Herr Henze kann hier nicht einmal im Ansatz ein Problem erkennen
- dies läßt Fragen nicht nur im Hinblick auf seine Kompetenz, sondern auch auf seine
Objektivität aufkommen!
Die NEUE MEDIZIN hat im Gegensatz zur
Schulmedizin zur Diagnostik noch eine weitere
Ebene - nämlich die Gehirnebene. Daher ist es wohl kaum verwunderlich, wenn man im
Gehirn-CT von Olivia im Leber-Relais des Stammhirns einen eindeutig mit Kontrastmittel
angefärbten Herd sieht, diesen Fakt hinzuzieht für die Frage Lebertumor ja oder nein und
diese Frage schließlich eindeutig mit "Ja" beantworten kann. Dieser Herd (in
der Schulmedizin "Hirnmetastase") wurde auch, wie bereits früher ausgeführt,
von der Uniklinik Barcelona als
existent bestätigt.
Auch im Hinblick auf den Einsatz der Chemo"therapie" stehe ich mit meiner
Warnung, wie die Aussagen der anderen beteiligten Ärzte zeigen, keineswegs alleine. So
kann es auch nicht verwundern, daß diese klare Aussage, auch bezüglich des weiteren
Verlaufs, die Eltern Pilhar überzeugte:
S. 23, Hauptverhandlungsprotokoll 9. u. 11.10.1996, Aussage H. Pilhar über Dr.
Hamer:
Er hat uns auch erklärt, wie der weitere Verlauf sein wird, daß eine
Leberschwellung eintreten wird, daß Olivia des Nachts oft schwitzen wird, daß dies auch
einen eigentümlichen Geruch haben kann. Das ist dann im Laufe der Zeit alles eingetreten.
Zum Schluß müssen Herrn Henze
auch noch die anatomischen
Verhältnisse im menschlichen Körper und was die Lage der Niere u. Leber anbelangt,
vorgehalten werden. Im Mai 1995 hatte man bei Olivia von einem Wilms auszugehen, der ca.
320 ml betrug, ein längliches Gebilde, das im Höchstfall in seinem größten Durchmesser
8 cm betragen haben kann, dies ist soweit reine Mathematik.
Abenteuerlich wird es jedoch, wenn dieses kleine, halbflüssige Gebilde, die Leber
imprimiert haben soll. Die rechte Niere ist aber retroperitoneal, also hinter dem
Bauchfell gelegen und unterhalb der Leber. Dieses kleine, halbflüssige Gebilde namens
Wilms hätte also auch noch das sehr stabile retroperitoneale Bauchfell vor sich
herschieben müssen und das viszerale Bauchfell um die Leber herum ebenfalls imprimieren
müssen - diese von der Schulmedizin angenommenen massiven Druckeinwirkungen zum
fraglichen Zeitpunkt sind schlechterdings unvorstellbar, widersprechen
medizinisch-anatomischen und physikalischen Gegebenheiten.
Alles spricht somit für ein gleichzeitiges Vorliegen einer Leberkarzinoms.
2.) Zur Frage ohne praeoperative Chemotherapie oder gar überhaupt ohne
Chemotherapie.
Für die Frage der angeblichen Hinauszögerung der schulmedizinischen Therapie durch
meine Person ist die Frage nach der Notwendigkeit der Chemo"therapie" von
Bedeutung, da es im Ergebnis allein darum geht: Chemo -
Operation -
Chemo bei Wilmstumor
in der Schulmedizin.
Die Ausgangslage war die, daß ich und einige andere Ärzte von einem zusätzlichen
Leberbefund ausgingen, bei dem Chemo ohnehin kontraindiziert ist.
Ich bin jedoch, wie es in meinen Büchern oft beschrieben ist, keineswegs
grundsätzlich gegen Operationen, z.B. wenn diese aus mechanischen Gründen notwendig
sind. Im Fall Olivia gab ich bekanntlich eine Empfehlung für eine Operation nach
Abklingen der Leberschwellung.
Es zeigt sich, daß die Schulmedizin in extrem dogmatischer Weise auf dieser
Chemo"therapie" beharrt und damit jede Diskussion von vorne herein unmöglich
macht. Dabei sprechen ihre eigenen
statistischen Angaben aus den USA gegen die
Notwendigkeit, zumindest einer präoperativen Chemo"therapie":
Beweis:
Prof. Helmut Gadner, Andreas Zoubek, Der Wilms Tumor,
Klinische Präsentation und Behandlung, in: Österreichische Ärztezeitung 17/10.
September 1996, S. 37:
"Bei der Operation wird auch das chirurgische Stadium festgestellt, das in der
Folge über die Intensität der Behandlung nach der Operation (postoperative
Chemotherapie) entscheidet. Das Vorgehen in den USA unterscheidet sich von dem in Europa
darin, daß dort nur selten eine präoperative Chemotherapie in Erwägung gezogen
wird."
Die Heilungsraten in USA und Europa sind gleichwohl nahezu identisch! Weiterhin läßt
sich aus diesem Zitat kompetenter Spezialisten noch entnehmen, daß eine Stadieneinteilung
(Wilms I-V) eigentlich erst durch den Chirurgen vorgenommen werden kann. Alle
Spekulationen hierüber im Vorfeld, auch was eine evtl. Verschlechterung des Stadiums bei
Olivia anbelangt, sind somit eigentlich unzulässig.
Tatsache ist, daß Olivia laut der Krankenakte nach Stadium II der Nephroblastom-Studie SIOP
93 therapiert wurde. Die Therapie laut Stadium IV hätte andere bzw. zusätzliche
Chemo- und Bestrahlungszyklen vorgesehen, die eindeutig nicht erfolgten. Die
Behandlungsdauer laut Stadium II beträgt 23 Wochen, die faktische Behandlungsdauer bei
Olivia betrug 24 Wochen - also gerade eine Woche Unterschied. Faktisch gab es also
Gott-sei-Dank kaum Auswirkungen auf die Therapie bei Olivia durch eine angebliche
Verzögerung der Therapie - die, wie noch gezeigt wird, die Schulmedizin selbst zu
verantworten hatte.
Beweis weiterhin:
Zeugnis Helmut u. Erika Pilhar, A-2724 Maiersdorf 221.
Nachfolgend ein weiteres Statement von Dr. Loibner, der ebenfalls bestätigt, daß in
den USA keine präoperative Chemo gemacht wird, seiner Einschätzung nach ist eine
Operation das eigentlich Entscheidende - nicht die Chemo. Eine
Operation wäre letztlich
ja auch das gewesen, was ich und die Eltern Pilhar geplant hatten.
Dr. Loibner,
(Hauptverhandlungsprotokoll, 9. U. 11.10.1996, S. 173)
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie aktiv eine Empfehlung für die
Chemotherapie abgegeben?
Zeuge: Nein. Ich habe mich seit vielen Jahren natürlich auch immer wieder mit
der Chemotherapie beschäftigt; nach über 20 Jahren homöopathischer Tätigkeit und
gründlicher freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit habe ich nicht dieselbe Sympathie für
die Chemotherapie wie andere meiner Kollegen. Ich halte die
Chemotherapie für eine ultima
ratio, eine ratio ultissima, die allerletzte Möglichkeit. Nachdem auch in Amerika etwa
auch beim Wilmstumor eine präoperative Chemotherapie nicht durchgeführt wird, nur eine
postoperative, teile ich die Meinung der Chemotherapeuten
nicht, daß das das einzig
Maßgebliche wäre. Eigentlich ist die chirurgische Intervention bei der Behandlung das
eigentlich bislang Erfolgversprechende.
Weiter eine Aussage des Primarius
Jürgenssen, Kinderabteilung Krankenhaus Wiener Neustadt, (Hauptverhandlungsprotokoll
v. 9. U. 11.10.1996, S. 130):
ZB (= Erika Pilhar): Sie haben damit gerechnet, daß Olivia sofort operiert
wird, deshalb hatten Sie auch diesen Zeitdruck vor dem Wochenende. Sie haben gesagt, Sie
muß morgen gleich operiert werden.
Zeuge (= Prof. Jürgenssen): Nicht operiert. Soweit sind mir die Therapieformen
schon bekannt. Zu meiner Zeit hätte man gleich operiert und dann die Chemo- und
Strahlentherapie gemacht. Das macht man inzwischen anders, weil die Ergebnisse wesentlich
besser sind.
Interessant ist hier, daß Prof. Jürgenssen wider besseres Wissens die Behauptung
aufstellt, eine präoperative Chemo brächte ein besseres Ergebnis. Dies ist falsch (siehe
USA), wie wir bereits aus dem Artikel von Prof. Gadner, dem Spezialisten für ganz
Österreich auf diesem Gebiet, wissen!
Im folgenden eine äußerst aufschlußreiche Stellungnahme des besagten Prof. Gadners,
S 152, a.a.O.:
Verteidiger Mag. Rebasso: Auf welchen Überlebenszeitraum ist diese
Statistik ausgelegt?
Zeuge: Der Wilmstumor ist eine Krankheit, die schon seit Jahrzehnten in den
niedrigen Stadien 1 und 2 eine hervorragende Heilungschance hat. Da kann man alte Bücher
lesen, die einem nichts über den Wilmstumor, wie er sich verhält, welche Biologie er
hat, erzählen; Sie werden sehen, daß der Wilmstumor im Stadium 1 und 2 in den alten
Büchern bereits mit 80% Heilungschance erscheint. Das ist wirklich, seitdem die
Chemotherapie ihren Einzug gehalten hat, der Paradetumor, von dem wir glauben, wir können
wirklich helfen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Auf welchen Zeitraum bezieht sich die
Überlebensstatistik?
Zeuge: Die von mir erwähnte
Überlebensstatistik beinhaltet die Patienten, die
von 1989 bis jetzt in unsere Studie in Österreich eingeflossen sind. Die Daten decken
sich mit solchen, die in den USA seit 15, 20 Jahren und auch in Europa verfolgt worden
sind. Wir wissen ganz genau, der Wilmstumor hat eine Gefahrenchance von zwei Jahren. Wenn
ein Kind zwei Jahre nach Entdeckung und Behandlung dieser Krankheit gesund bleibt, diese
zwei Jahre gesund ohne Rückfall durchsteht, dann ist dieses Kind mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit gesund.
Prof. Gadner bestätigt mit seiner Aussage, daß
- schon vor Jahrzehnten noch vor Einzug der Chemotherapie
der Wilmstumor eine
außerordentliche gute Heilungsrate hatte - nämlich 80%.
- er bestätigt erneut, daß sich die Überlebensrate aus den USA (keine präoperative
Chemo) mit denen in Europa (mit präoperativer
Chemo) decken.
Vor diesem Hintergrund muß man sich fragen, wie Herr Henze
dazu kommt, die
Chemo"therapie" als völlig sakrosankt - gewissermaßen als Therapie ohne
Alternative - darzustellen, die zu verhindern quasi einem Verbrechen gleichkommt.
Die angeblichen (eher mäßig) höheren Erfolge der heutigen Medizin bei Wilms durch
Einsetzen der Chemo"therapie" im Verhältnis zu früheren Zeiten sind sehr
leicht mit den heutigen verbesserten Diagnosemethoden zu erklären: Es können heute
einfach mehr Kinder diagnosetechnisch besser erfaßt werden im Verhältnis zu vor 30
Jahren etwa. Selbst kleinste Wilmstumoren können heute schon diagnostiziert und
"therapiert" werden. Die etwas besseren heutigen Heilungsraten haben also
keineswegs zwingend etwas mit dem Einsatz von Chemo zu tun!
Die Verzögerung der Therapie bei Olivia hat vielmehr die
Schulmedizin selbst zu verantworten. Ausschlaggebend war deren dogmatische und
unversöhnlich Haltung, auf keinen Fall eine Operation ohne eine
Chemotherapie zuzulassen,
obwohl dieses gleichfalls sehr gute Heilungschancen für Olivia eröffnet hätte.
Damit wurden die Eltern zu bloßen Befehlsempfängern degradiert. Jede Chance einer
Zusammenarbeit wurde vertan, eine begründete andere Sicht der Dinge nicht geduldet,
ebenso alle Ärzte, die sich in ähnlicher Weise wie ich äußerten, geflissentlich
ignoriert. Für eine Zusammenarbeit wären Möglichkeiten gewesen, z.B. durch die Initiative der grünen Parlamentsabgeordneten Madeleine
Petrovic, die im Help-TV vom 5.7.1996 zusammen mit mir eine Zusammenarbeit zwischen
Schulmedizin und NEUER MEDIZIN zum Wohle von Olivia vorgeschlagen hatte. Es sollte ein
"Ärztekonsortium" bestehend aus Schulmedizinern u . Ärzten der NEUEN
MEDIZIN zu gleichen Teilen, die Behandlung Olivias übernehmen. Dies scheiterte am mangelnden
Willen zur Zusammenarbeit der Schulmedizin!
Beweis:
Zeugnis Helmut u. Erika Pilhar
Zeugnis Madeleine Petrovic, damalige Parteivorsitzende "Die Grünen", zu
laden über österreichisches Parlament, Wien
3.) Zur Frage des klinischen Todes von Olivia
Im vorherigen Schriftsatz wurde schon zu diesem Thema Stellung bezogen. Herr Henze
stellte die Sache so dar, daß sich nach der stationären Aufnahme in Tulln von Olivia am
21.7.95 und der Einleitung der Chemo eine Lungenentzündung "eingestellt" habe.
Deswegen und durch die durch die Größe des Tumors beeinträchtigte Atmung habe man zwei
Tage später "geplant" eine Intubation u. eine künstliche Beatmung
durchgeführt. Henze macht sich überhaupt nicht die Mühe zu würdigen, weswegen sich
denn diese Lungenentzündung "eingestellt" hatte. Er geht einfach darüber
hinweg. Immerhin hatten mehrere
Zeugen noch vor Einleitung der Chemo bei Olivia ausgesagt, daß das Mädchen eben kein
notfallmedizinischer Fall sei.
Die fraglichen Bilder mit Rippenserienfraktur u.
Pneumothorax, sowie die Krankenakten über die
Reanimation wurden Herrn Henze
offensichtlich absichtlich nicht übergeben, damit dieser sagen konnte, ein Atemstillstand
gehe aus den Akten nicht hervor ...
Zunächst wird die Frage nach dem Grund der hinzugetretenen Lungenentzündung von dem
Sachverständigen Prof. Scheithauer in seiner Aussage vor
Gericht in Wiener Neustadt ganz
anders beantwortet.
Beweis: S. 103-104 Hauptverhandlungsprotokoll v. 9. U. 11.10.1996 wie bereits
angegeben:
Verteidiger Dr. Schefer: Auf der folgenden Seite sprachen Sie von einer
lebensbedrohlichen Pneumonie, die das Kind erlitten habe. Wissen Sie die Ursache dafür?
SV: Das war dann zu dem Zeitpunkt, wo Olivia im Allgemeinen Krankenhaus schon
behandelt wurde. Wie gesagt, ich war nicht unmittelbar involviert. Diese Lungenentzündung
ist sicherlich durch die Immunschwäche im Zusammenhang mit der Chemotherapie -
prädisponierend sicherlich der sehr, sehr reduzierte Allgemeinzustand - aufgetreten. Das
ist sicherlich eine chemotherapeutische
Komplikation, die auftreten kann und mit der man
rechnen muß.
Der österreichische Sachverständige konzediert hier ganz klar eine
chemotherapeutische Komplikation, die auftreten kann. Herr Henze
weiß zu dieser
wichtigen Frage einfach nichts Substanzielles zu sagen. So ist es in der
Statistik bekannt, daß es bei einem ersten Einsatz von Chemo"therapie"
immer wieder zum kurzfristigen Ableben von Patienten kommt.
Zur Frage des beschleunigten Ablebens durch Chemo - dieses Problem ist gar nicht so
selten (es stellt sich nur die Frage, ob solche Fälle dann in die
Erfolgsstatistik
aufgenommen werden??), auch die Zeugenaussage von Dr. Elisabeth Rozkydal,
Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, S. 57-58:
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie damals, vor Spanien, als Ärztin
gegenüber den Eltern die Meinung vertreten, daß unbedingt aus medizinischen Gründen
Chemotherapie gemacht werden muß, sonst würde das Kind mit Sicherheit sterben? So wurde
es ja von seiten der Krankenhausärzte damals schon vorgezeichnet.
Zeugin: Mit dieser Kraßheit habe ich das sicher nicht getan, weil ich weiß,
daß die Chemotherapie nicht immer unbedingt zu dem versprochenen Erfolg führt. In der
Zeit, in der ich Erfahrungen sammeln konnte, wurde immer wieder sehr viel von
Chemotherapie versprochen und wurde nicht gehalten. Ich habe fünf Wochen vorher zufällig
von einer Mutter erfahren, die ein drei Monate altes Kind mit Wilmstumor hatte, welches
sofort bei Beginn der Chemotherapie verstarb. Das habe ich ihm natürlich nicht gesagt,
aber das war in mir schon präsent.
Am 29. Juli 95 wird im Krankenhaus Tulln bekanntlich ein Ärztekonsil einberufen,
bestehend aus Prof. Dr. Klaus Lechner, Prof. Dr. Heinz Ludwig, Prof. Dr. V.
Pickl, Prof.
DDR. Alois Stacher. In einem wissenschaftlich
begründeten Gutachten bestätigt dieses Gremium selbst: "Es kann auch nicht
ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das
Ableben der Patientin beschleunigt." Beweis: Kopie der entsprechenden letzten
Seite.
Diese bestehende Gefahr durch den Einsatz hochtoxischer Substanzen wurde bestätigt,
obwohl dieses Gremium noch nicht einmal, wie die zitierten anderen Ärzte und ich, von
einem zusätzlichen Leberbefund ausgeht.
Es kann daher nicht angehen, daß der Gutachter Henze
über die diesbezüglichen
begründeten Sorgen bzw. Warnungen von Kollegen u. meiner Person (ich hatte mich schon in
anderen Schriftsätzen noch eingehender zu diesem Punkt ausgelassen) einfach hinweggeht.
Es muß festgehalten werden, daß sowohl die "Lungenentzündung" als auch die
notwendig gewordene Intubation erst durch die Schulmedizin selbst (Chemo) hervorgerufen
wurden, Olivia mithin ein intensivmedizinischer Fall wurde, weil sie klinisch tot war -
und glücklicherweise reanimiert werden konnte.
Zur Frage des gesundheitlichen Zustandes von Olivia vor Einleitung der Zwangschemo war
schon in den Zeugenaussagen anderer österreichischer Ärzte einiges zu entnehmen: Dem
Kind ging es trotz des Leibesumfanges erstaunlich gut, die Schmerzen traten keineswegs
kontinuierlich auf, sie hatten ihren Höhepunkt bereits überschritten, das Kind konnte
essen. Während der Zwangstherapie litt Olivia dagegen unter ununterbrochenen
Schmerzen und psychischen Qualen, die sich bis heute in Alpträumen äußern. Trauriger Höhepunkt
war hier die zwangsweise Trennung von der Mutter und Zwangsüberführung ins
AKH Wien,
worunter sie heute noch leidet.
Olivia wurde erst durch die schulmedizinische Zwangsbehandlung zu einem
intensivmedizinischen Fall gemacht.
Beweis: Zeugenaussage Dr. Marina Marcovich, Kinderärztin, österreichische
Flugambulanz, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, Landesgericht Wiener Neustadt im
Prozeß gegen Helmut u. Erika Pilhar, Seite 38:
Der ER: In welchem gesundheitlichen Zustand war das Kind, als Sie mit ihm nach
Österreich zurückgeflogen sind?
Zeugin: Sicher in einem schlechten, geschwächten Zustand, obwohl ich Olivia
auch heute noch dafür bewundern muß, wie sie unter diesen Umständen immer noch
durchgehalten hat; sie war nicht in einem akut lebensbedrohenden Zustand, sonst hätten
wir intensivmedizinisch etwas tun müssen, aber sicherlich in einem sehr schlechten und
geschwächten Zustand.
Zeugin: So entspricht das den Tatsachen. Es war sicher durch den
Zwerchfellhochstand die Atmung behindert; nicht in dem Sinn, daß man hätte sagen
können, es wird bedrohlich und sie hätte bereits unter Sauerstoffmangel gelitten, aber
es war sicher so, daß sie sich eher eine Position gewählt hat, in der sie möglichst gut
Luft gekriegt hat. Ich muß aber andererseits sagen, ich bin am Samstag, bevor sie ans
AKH
transferiert wurde, noch an ihrem Bett gesessen. Ich erinnere mich, daß sie damals ein
Marmeladekipferl gegessen hat. Man muß sich das schon so vorstellen, daß das Kind
natürlich von so einem Riesentumor im Bauch beeinträchtigt war, aber daß es doch
absolut in der Lage war, wenn auch teilweise unter Schmerzen. Mir kommt vor, der
Schmerzzustand war wechselnd und auch abhängig von der Bewegung und der Belastung. Wenn
sie sich in ihrer Lage irgendwie verändert hat, hat es eher wehgetan als wenn sie ruhig
gelegen ist.
Abschließend kann gesagt werden, daß Herr Henze
seiner Sorgfaltspflicht als Gutachter
nicht nachkommt, indem er die benannten zentralen Themen in diesem tragischen Fall einfach
ignoriert. Es ist natürlich sicher einfacher, die Schulmedizin vollständig zu entlasten
und einfach gar nichts zu problematisieren, geradezu reflexartig eine Schuldzuweisung
gegen meine Person vorzunehmen. Dies wird jedoch dem Ernst der Sache in keinster Weise
gerecht!
Abschließend:
Man erwartete von mir, daß sogar nachdem die NEUE
MEDIZIN amtlich verifiziert und die
Schulmedizin falsifiziert ist, ich so höflich bin, auf der Basis der Schulmedizin zu
argumentieren, nach dem Motto: Sogar in der Schulmedizin würde man sagen ...
Das wäre so, als würde man in der Geologie oder Geographie sagen: Sogar wenn die Erde
eine Scheibe wäre, würde man sagen ...
In Wirklichkeit wird hier ein perfides Spiel gespielt: Herr Henze
bekommt höchstens
15% des bildgebenden Materials und das handverlesen. Gar keine Unterlagen erhält er von
der Staatsanwaltschaft über den Atemstillstand, der ja nach der ersten Gabe von
Chemo in
der Schulmedizin ganz geläufig ist.
Das heißt: Die Justiz von Wiener Neustadt macht vorsätzlichen Betrug, die
Staatsanwaltschaft Köln trägt dies mit, desgleichen Herr Henze.
Die Sache wird dazu benutzt, um einen wissenschaftlichen Gegner
"gutachterlich" niederzumachen.
Schon daß in einem Verfahren die eine Seite gutachterlich tätig werden darf und die
andere Seite sich durch Unterschlagung der Unterlagen nicht wehren darf, hat mit einem
rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun. Hier scheint es nicht mehr um Recht zu
gehen, sondern um Beihilfe der Justiz, der sog. Schulmedizin einen unliebsamen und nicht
zu widerlegenden Gegner aus dem Weg zu räumen. Ein solches Verfahren empfinde ich als
eines Rechtsstaates unwürdig.
Die NEUE MEDIZIN ist inzwischen nach 26 öffentlichen Verifikationen
amtlich verifiziert. Das bedeutet in der Naturwissenschaft - und als solche bezeichnet sich die
Medizin, daß nunmehr die mit unzähligen Hypothesen und Dogmen befrachtete Schulmedizin
von der Basis und vom Ansatz her falsch war.
Eine Justiz, die in diesem Wissenschaftsstreit, den die NEUE
MEDIZIN einfach für sich
entschieden hat - denn nur sie läßt sich am nächstbesten Fall naturwissenschaftlich
reproduzieren - massiv für die Schulmedizin Stellung bezieht, ist nicht mehr unabhängig.
Jetzt gibt es - wissenschaftlich - nur noch schlechte Verlierer, was unsere Patienten
angeht, nur noch Täter, die das "grausigste und schlimmste Verbrechen der
Menschheitsgeschichte" (Prof. Beck) begehen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. med. Ryke Geerd Hamer