An täglich
Alles
Haslau, 7.2.1999
Es ist klar, daß Dr. Hamer
wieder verurteilt wird. Der Richter
wird wieder einen Schauprozeß führen, wie er unter Hitler und Stalin üblich war.
Beweismaterial der Verteidigung wird rigoros abgelehnt. Ärzte, die für Dr.
Hamer
aussagen wollten, wurden mit Approbationsverbotsdrohungen mundtot gemacht, oder abgelehnt.
Ähnlich der Prozeß gegen die Eltern
Pilhar. Dort mußte man noch die Tatsache unter den Tisch kehren, daß eine schriftliche Zusage unserer Regierung
und Bundespräsidenten das Papier nicht wert war.
Eigentlich gehört der Arzt vom AKH auf die Anklagebank. Als Olivia in
Tulln war, waren sich alle Ärzte einig, eine Chemotherapie ohne Mithilfe der Eltern endet
auf jeden Fall letal. Nur der Arzt vom AKH erklärte, wir dürfen auf keinen Fall
riskieren, daß das Kind von Dr. Hamer geheilt wird. Die Chemotherapie
wird durchgeführt.
Nur ein Tag in der Gewalt dieses Arztes genügte und das Kind, das in Tulln noch
herumging, mit Appetit aß und im Flieger noch lachte, war klinisch tot. Als der Arzt erkannte, was
er angerichtet hat, intubierte er hastig, daß er einen Zahn ausschlug. Bei der
Herzmassage ging er so grob vor, daß er einige
Rippen brach. Erst eilig zu Hilfe gerufene 30 Spitzenärzte, konnten das Ärgste
verhindern.
Jetzt setzt man das Kind auf einen Schlitten, fotografiert es; Seht
her, wie fröhlich Olivia ist, die dieser edle Arzt gerettet hat! Von einer 60%
Invalidität darf keine Zeitung schreiben (erst vor kurzem im AKH bestätigt). Den Tatsachen
verpflichtet?
Sie haben viele Ärzte und Universitätsprofessoren, die für Ihre
Zeitung schreiben, wenn diese so überzeugt sind, daß die Krebsthesen Dr. Hamers falsch
sind, warum scheuen sie so feige eine Diskussion?
Hochachtungsvoll
Hubert Rainer
2402 Haslau
PS:
Natürlich gibt es im Fall Olivia sehr viele
Gutachten gegen Dr. Hamer, alle von Schulmediziner für die Schulmedizin erstellt. Kläger und
Sachverständige in einem [siehe: RA Mendel an AG Köln, 9.2.99]
.
Aber lesen Sie in der Celler-Dokumentation
die beiden Fälle von Nierenkrebs. Beide
schon lange geheilt. Wären die Patienten noch minderjährig gewesen, hätte man den
Eltern das Sorgerecht entzogen. Die Nieren wären samt Zysten, dem umgebenden Gewebe und
Lymphknoten entfernt worden. Die Patienten mit Strahl und Chemotherapie
fast zu
Tode gemartert worden. Bei einem Fluchtversuch, hätte man die Eltern und Dr.
Hamer so
geklagt wie im Fall Olivia. Natürlich gäbe es dazu jede Menge Gutachten der klugen Herrn
Professoren, daß die Patienten nur durch die Schulmedizin gerettet wurden.