Kündige Krankenvers
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Korrespondenz 1999 Germanische Neue Medizin®

 

Harald Baumann
Sonnhaldenweg 18
9100 Herisau

9100 Herisau, 10.03.1999

EINSCHREIBEN
SWICA
Gesundheitsorganisation
Gossauerstr. 18
9102 Herisau

Versicherungspolice 2.437.179 / Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren

Per Brief vom 26. Februar 1999 informieren Sie mich nochmals darüber, dass laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) ein Austritt aus der Krankenkasse erst nach Erhalt einer Bestätigung einer neuen Krankenkasse erfolgen kann. Es geht klar daraus hervor, dass man als in der Schweiz Wohnhafter nicht nichtversichert sein darf.

Da mache ich aber unter den gegebenen Umständen nicht mehr mit, und ich informiere Sie expressis verbis, dass ich keine Prämienzahlungen mehr vornehmen werde, bis alle Leistungen zwecks Behandlung nach den Prinzipien der NEUEN MEDIZIN nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer mit ins KVG aufgenommen werden und die NEUE MEDIZIN voll vom medizinischen Establishment anerkannt wird.

Ich habe keine Lust, mit der tödlichsten Medizin aller Zeiten behandelt zu werden und dafür auch noch zu bezahlen.

Begründung:

Seit Jahren habe ich schon das Gefühl gehabt, dass die sog. Schulmedizin keine Wissenschaft, sondern reine Scharlatanerie ist. Heute habe ich die Gewissheit, dass dem nach wissenschaftlichen Kriterien auch tatsächlich so ist, denn am 11. Sept. 1998 ist die NEUE MEDIZIN nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer mit ihren rund 100 abfragbaren Fakten an der slowakischen staatlichen Universität Trnava / Bratislava öffentlich nach den naturwissenschaftlichen Regeln der Reproduzierbarkeit überprüft und als 100%ig richtig anerkannt worden (siehe Beilage).

Dies hat es noch nie gegeben, und damit ist die bis anhin "anerkannte" Schulmedizin mit Chemo, Bestrahlung, Radikaloperationen und sonstigen Vergiftungstherapien definitiv falsifiziert und als übelste Scharlatanerie entlarvt. Millionen von Personen sind damit auf schrecklichste Art und Weise zu Tode "therapiert" worden.

Die NEUE MEDIZIN nach Dr. Hamer basiert auf 5 biologischen Naturgesetzen und zeigt auf, nach welchen Gesetzmässigkeiten jede Krankheit auf der Ebene der Psyche, des Gehirns und des Organs entsteht und verlaufen wird, und sie hat gleichermassen Gültigkeit für Mensch, Tier und Pflanze. Sie hat eine erwiesene Überlebensrate z.B. bei Krebs von über 90%, wogegen die Schulmedizin eine proportional gleich hohe Todesrate verzeichnet.

Solange diese 5 Naturgesetze nicht in jede medizinische Behandlung miteinbezogen werden und die entsprechenden Verfahren nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, verweigere ich jegliche Prämienzahlung und fordere alle verantwortungsbewußten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz auf, dem gleichzutun.

Andererseits werde ich dann auch sofort wieder für meine Prämien aufkommen, wenn Sie mir schriftlich bestätigen, dass Sie die einzig amtlich überprüfte und verifizierte Medizin anerkennen und für alle damit verbundenen Massnahmen aufkommen.

Mit freundlichem Gruss

Harald Baumann

Kopie an:

Generaldirektor Swica
verschiedene öffentliche Medien
BA für Gesundheit, BR Dreifuss
Sanitätskommission der Kt. AR und St. Gallen
Internet (www.pilhar.com), freiwillig und obligatorisch Interessierte

 

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