Mendel
Rechtsanwalt
An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 1
76131 Karlsruhe
Krefeld, 3.5.99
Antrag
des Dr. med. Ryke Geerd Hamer,
Verfahrensbevollmächtigter: RA Mendel, Krefeld
Der Unterzeichner bestellt sich für den Antragsteller. Wir bitten der
Dringlichkeit halber ohne mündliche Verhandlung um Erlaß nachfolgender Anordnung.
Das angerufene Gericht möge anweisen:
das Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen E 613 Ls 142/98, das dortige,
gegen den Antragsteller gerichtete Verfahren einzustellen,
beim OVG Frankfurt zu Aktenzeichen 12 E 2201/96 (2) dem dortigen
Verfahren Fortgang zu geben und dem Antragsteller die Approbation wieder zu erteilen.
Daß gegen die Volkskrankheit Krebs so gut wie kein Kraut
gewachsen ist, weiß sozusagen jeder Bürger auf der Straße.
Dies stimmt mit allen wissenschaftlichen Feststellungen genau überein.
Wenn es plötzlich ein wirksames Mittel geben würde, so wäre dies das
große Glück für alle schwerst an Krebs Erkrankten, für alle Bürger, die einmal an
dieser Krankheit erkranken können.
Daß es eine solche effiziente Medizin mit nunmehr größter
Wahrscheinlichkeit, zwischenzeitlich von einer Universität naturwissenschaftlich
verifiziert, gibt, ist weitestgehend unbekannt geblieben.
Zu wissen, daß der Staat diese denkbare Hilfe für Schwerstkranke
nicht nur nicht fördert, sondern geradezu behindert, unterdrückt und vernichtet, das ist
Gegenstand dieses Falles und Grundlage unserer obigen Anträge und Bitte an das
Bundesverfassungsgericht um Hilfe in sozusagen letzter Minute.
Es geht mit § 32 BundesverfassungsGG um Abwehr schwerer Nachteile, im
übrigen um das allgemeine Wohl.
Wehrt man schwerste Nachteile ab, so ist dem Allgemeinwohl schon
geholfen, fördert man umgekehrt positiv das allgemeine Wohl durch Förderung einer
Medizin, die geeignet ist, effizient zu helfen, so wehrt man schwerste Nachteile ab.
Im Kern geht es darum, daß man unseren Menschen, die alle potentiell
schwerst erkranken können, daß man unseren gegenwärtig Schwerstkranken Hilfe gegen
Schwersterkrankung und leidvollen Tod sicherlich nicht nehmen darf.
Dies ist banal, jedes Wort erübrigt sich.
So sollte man meinen.
So sollte man auch meinen, daß es eigentlich unmöglich ist, was statt
dessen seit vielen Jahren passiert, daß nämlich der Begründer dieser Medizin nicht nur
nicht gefördert, sondern geradezu verfolgt wird, daß ihm die Arbeitsmöglichkeit
genommen, die Forschungstätigkeit in unserem Land vollständig unmöglich gemacht wird.
Dies - wohlgemerkt - bei einer Medizin, für
die es bereits während der letzten Jahrzehnte eine Vielzahl wissenschaftlicher Belege gab,
wobei jedoch nunmehr erstmals sozusagen eine
Universität in amtlicher Veröffentlichung diese Medizin nach naturwissenschaftlichen
Regeln überprüft und für richtig erklärt, also verifiziert hat.
Eine solche Medizin zu verbieten, deren Begründer gerade und wegen
dieser Medizin vor Gericht zu stellen, dürfte bereits ein Angriff auf das allgemeine Wohl
sein.
Dies jedenfalls dann, wenn die Vorwürfe
aus dem Bereich des Medizinbetriebes, der Behörden, der Justiz und der Gerichte ohne
jegliche Überprüfung erfolgt.
So ist es hier. Dem Antragsteller wurde vor etwa 13/14 Jahren die
Approbation entzogen. Eine Überprüfung der Richtigkeit oder der Falschheit seiner
Medizin gab es nicht. Die "Falschheit" stand schon deshalb fest, weil der
Antragsteller eine andere Medizin vertrat als die Schulmedizin, die er allerdings heftig
bekämpfte.
In der Entscheidung des OVG Koblenz,
mit der die Approbation entzogen wurde, heißt es, der Antragsteller sei offenbar nicht in
der Lage, seiner falschen "Neuen Medizin abzuschwören" und sich statt dessen
zur richtigen Schulmedizin zu "bekennen".
Eine Überprüfung durch Medizinbetrieb oder Staat, seinen Behörden
und seiner Justiz hat es also nie gegeben.
Anzeigeerstatter gegen den Antragsteller waren immer
Interessenvertreter aus dem Bereich der Medizin, wobei die Medizin - quasi pro domo - am
Ende dann auch immer die Herren und Damen Sachverständigen stellten, die dann für den -
interessengerechten - Ausgang des Verfahrens sorgten.
Seit dem September des vergangenen Jahres ist in der jahrzehntelangen
Auseinandersetzung zwischen Schulmedizin und NEUER
MEDIZIN ein neuer tatsächlicher
Umstand hinzugetreten.
Die Medizin des Antragstellers ist am 11. September 1998 vor der
Universität Trnava überprüft worden. Diese Überprüfung war öffentlich angekündigt,
wurde öffentlich durchgeführt, unter dem Vorsitz einer wissenschaftlichen Kommission,
der insbesondere ein Professor für Psychiatrie als auch der Leiter der onkologischen
Fakultät angehörten. Die Überprüfung fand statt vor etwa 15 weiteren Onkologen.
Überprüft wurden 7 Patienten mit insgesamt etwa 20 Krebserkrankungen. Die Überprüfung
fand statt am 10. und 11. September 1998.
Die Universität bestätigte schriftlich, daß die Überprüfung nach
naturwissenschaftlichen Regeln, also am "nächstbesten" Fall, hier an 7 Fällen
mit 20 Erkrankungen, durchgeführt wurde. Das Ergebnis wurde bestätigt. Es könne kein
Zweifel mehr an der Richtigkeit und Effizienz der Neuen Medizin geben.
Dieser neue tatsächliche Umstand ist bislang weder von den hier
beteiligten Behörden, noch Staatsanwaltschaft, noch Medizinbetrieb, noch vom Gericht zur
Kenntnis genommen worden.
Er wird bislang - obwohl überall bekannt gemacht worden - allseits
verschwiegen. Auf diese Art und Weise wird also die Hauptverhandlung vorbereitet.
Die Vorbereitung, insbesondere die Anordnung und Durchführung der
Hauptverhandlung kann unter Berücksichtigung der Verifikation einerseits,
rechtsstaatlicher Anforderung andererseits nicht gestattet sein.
Die Hauptverhandlung stellt einen entscheidenden Anschlag auf die
NEUE
MEDIZIN und seinen Begründer dar.
Die Botschaft an die Öffentlichkeit ist eindeutig:
Schulmedizin gut, Gegner der
Schulmedizin - hier NEUE
MEDIZIN -
schlecht, der Arzt, der anders als schulmedizinisch Krebs behandelt ist Straftäter,
Freiheitsentzug ist die wahrscheinliche Folge. Auf diese Art und Weise wird nichts anderes
als das Monopol der Schulmedizin mit Hilfe der Justiz und der Gerichte festgeschrieben.
Im Zusammenhang mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung
haben wir auf all diese Bedenken verwiesen. Die Antworten sind weitere vorbereitende
Maßnahmen für die Hauptverhandlung.
Wir denken, daß unserer Rechtsstaat derartiges Verhalten nicht
zuläßt. Wir sind der Auffassung, daß unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von Nachteilen
für das Allgemeinwohl ein solches Verfahren sich vom Ansatz her verbietet, jedenfalls
dann, wenn derartige Nachrichten einer europäischen Universität zwischenzeitlich neu
hinzugetreten sind.
Diese hätten von allen Beteiligten, und zwar zur Überprüfung und zur
etwaigen Entlastung des Angeklagten verwertet werden müssen, und zwar außerhalb der
Hauptverhandlung.
Zum Sachverhalt:
Der Antragsteller ist gut ausgebildeter Arzt, Facharzt für Inneres,
war Oberarzt an mehreren Universitätskliniken. Er verlor seine Approbation etwa im Jahre
1986/87 durch Urteil des OVG
Koblenz. In der Folgezeit waren mehrere Verfahren wegen
Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz anhängig. Immer wieder gab es Schwerstkranke,
die u.a. auch den Antragsteller um Information fragten. Es handelte sich so gut wie immer
um als unheilbar von der Schulmedizin mit Chemo und Bestrahlung vorbehandelte Patienten,
die von der Schulmedizin sozusagen aufgegeben waren.
Es kam dann im Jahre 1992 zu einer ersten Verurteilung vor dem AG Köln
zu 4 Monaten, im Jahre 1997 zu einer Verurteilung von 19 Monaten Freiheitsentzug ohne
Bewährung, verhandelt wurde im übrigen immer vor dem Vorsitzenden, der nunmehr auch den
Vorstiz im Verfahren führt. Diesem Herrn Vorsitzenden liegen die Erklärungen der
Universität Trnava also auch vor. Gleichwohl wurde die Anklage zur Hauptverhandlung
zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Frage der Körperverletzung Gutachten eines
schulmedizinischen Onkologen eingeholt. Dem selben Herrn
Sachverständigen wurde ebenfalls die Verifikation seiner Herren schulmedizinischer
Kollegen zur Kenntnis gebracht. Auch insoweit erfolgte bislang keinerlei Reaktion.
Nach allem bleibt festzuhalten:
Die Unterdrückung der Neuen Medizin und ihres Begründers verletzt das
allgemeine Wohl. Derzeit besteht effiziente Hilfe nicht. Seit Jahrzehnten sind die Erfolge
im Laufe der Zeit nicht etwa besser geworden. Hierbei bleibt es, auch wenn einzelne
Krebserkrankungen in der Mortalität günstiger abschneiden als der Löwenanteil der
Krebserkrankungen.
Warum die Organkrebse mit höchster Mortalität von etwa 95 bis 97%
nach einer Behandlungsdauer von 5-7 Jahren durch Chemo und Bestrahlung, die nicht
organischen Krebse dagegen günstiger abschneiden, weiß insbesondere die Schulmedizin
nicht. Die Ergebnisse, die Zahlen stehen aber so und nicht anders fest. Die Überlebenswahrscheinlichkeit
geht gegen Null, dies ist das Ergebnis, u.a. bei Professor Abel,
Biostatistiker und Mediziner an der Universität
Heidelberg, die auch das Spitzeninstitut
der deutschen Krebsforschung beherbergt. Professor Abel wird bestätigt von allen
Biostatistikern weltweit. Zuletzt veröffentlichte sogar das Nachrichtenmagazin "Der
Spiegel" im Juni 1997 die Ergebnisse jüngster
Studien von Professor Bailar, Universität Chicago. Die Sterblichkeit von etwa 95%
wurde dort bestätigt, verbunden mit der weiteren Erklärung, daß die Mortalität im
Laufe der Jahrzehnte mit Behandlung durch Chemo
und Bestrahlung sogar noch zugenommen hat.
All diese Forschungen waren vorweggenommen worden durch Feststellung im
Deutschen
Bundestag im Jahre 1979. Dort wurde bereits, nachdem alle Forschungsergebnisse
zugrunde gelegt wurden, im Bundestag in öffentlicher Anhörung festgestellt, daß es kein
Indiz für irgendeine Effizienz schulmedizinischer Krebsbehandlung mit Chemo
und
Bestrahlung gebe.
Diese Ergebnisse sind noch heute richtig, wie die Veröffentlichungen
von Professor Abel im Jahre 1995 und Professor Bailar im Jahre 1997 beweisen.
Anders sieht es bei der Neuen Medizin aus. Auf die Verifikation der
Universität Trnava verweisen wir. Zuvor gab es im Jahr 1992 entsprechende
Feststellungen der Universität Düsseldorf.
Professor Stemmann überprüfte die Lehre der Neuen Medizin damals an 20 Patienten mit
etwa 100 Krebserkrankungen. Er kam zu dem Ergebnis, daß nunmehr mit höchster
Wahrscheinlichkeit die Richtigkeit der Neuen Medizin angenommen werden müsse. Bereits im
Jahre 1986 gab es entsprechende Feststellungen von 6 Professoren der Universität Wien, damals noch etwas
vorsichtiger, allerdings mit entsprechender Tendenz.
Abschließend verweisen wir auf praktische Ergebnisse im Zusammenhang
mit der Behandlung von Krebserkrankungen nach den Grundsätzen der Neuen Medizin. Diese
werden in der größten französischen
Krebsklinik angewendet. Die Patienten werden dort in etwa nach Hamerschen Grundsätzen
behandelt, immer ohne Chemo und Bestrahlung. Die dortigen Überlebensraten sind geradezu
atemberaubend. Sie stellen die schulmedizinischen Ergebnisse sozusagen auf den Kopf:
Während hier allenfalls 5 von 100 Patienten nach 5 bis 7 Jahren noch
leben, sind dort allenfalls 5 bis 10 Patienten nach 5 bis 7 Jahren verstorben.
Abschließend verweisen wir darauf, daß es eine Vielzahl weiterer, etwa 30 bis 35
Überprüfungen im Laufe der letzten 15 Jahre durch eine Vielzahl von Schulmedizinern
gegeben hat, die allesamt zu entsprechenden Ergebnissen kommen.
Nach all diesen Informationen über die Effizienz von Schulmedizin einerseits,
Neuer Medizin andererseits, dürfte kein
Zweifel daran bestehen, daß es einen Schwerstangriff auf alle unsere Kranken, auf alle
unsere Bürger als potentielle Kranke darstellt, Begründer und seine Medizin allein
deshalb vor ein Strafgericht zu stellen, ihm auf der anderen Seite die Wiedererteilung der
Approbation zu entziehen, weil er sich gegen die Schulmedizin als taugliches Mittel mit
Chemo und Bestrahlung zur Krebsbehandlung vehement und unnachgiebig wehrt.
Selbst wenn Professor Abel, Professor Bailar, der Deutsche Bundestag
sich bei der Bewertung der Schulmedizin - kein Indiz für Effizienz - getäuscht hätten:
im Kern dürfte es richtig sein.
Es kommt nicht auf 10% mehr oder weniger Erfolge der einen oder anderen
Medizin an.
Jedes Pflänzchen, das etwas mehr Hoffnung bei dem Kampf gegen
Krebs gibt, gehörte gefördert, genauso gehörte sozusagen verboten, dies Pflänzchen
behindern oder vernichten zu wollen.
Vernichtung dieser Medizin, die Kriminalisierung und Psychiatrisierung
deren Begründers müssen ein Ende finden, und zwar im Interesse der potentiellen und
aller konkret Kranken, die einen grundrechtlich geschützten Anspruch auf bestmögliche
Versorgung, insbesondere für deren schwersten Krankheitsfall haben.
Nach Jahrzehnten ist es so, daß Hilfe von irgendwelchen Behörden
dieses Landes bislang nicht gewährt worden ist.
Wir können nur auf die Hilfe dieses Gerichtes hoffen. Der
Antragsteller ist inzwischen 65 Jahre alt.
Weitere Rückschläge, weitere Behinderungen können nicht mehr
verkraftet werden.
Sollte weiterer Vortrag und Glaubhaftmachung erforderlich sein,
erbitten wir Hinweis.
Rechtsanwalt
Walter Mendel
Anlage:
Deutscher
Bundestag
Professor Abel
Professor Bailar
Universität Trnava
Französisches Krebszentrum
Universität Wien
Universität Düsseldorf
diverse ärztliche Überprüfungen