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Korrespondenz 1999 Germanische Neue Medizin®

 

Mendel
Rechtsanwalt

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 1
76131 Karlsruhe

Krefeld, 3.5.99

Antrag

des Dr. med. Ryke Geerd Hamer,
Verfahrensbevollmächtigter: RA Mendel, Krefeld

Der Unterzeichner bestellt sich für den Antragsteller. Wir bitten der Dringlichkeit halber ohne mündliche Verhandlung um Erlaß nachfolgender Anordnung.

Das angerufene Gericht möge anweisen:

das Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen E 613 Ls 142/98, das dortige, gegen den Antragsteller gerichtete Verfahren einzustellen,

beim OVG Frankfurt zu Aktenzeichen 12 E 2201/96 (2) dem dortigen Verfahren Fortgang zu geben und dem Antragsteller die Approbation wieder zu erteilen.

Daß gegen die Volkskrankheit Krebs so gut wie kein Kraut gewachsen ist, weiß sozusagen jeder Bürger auf der Straße.

Dies stimmt mit allen wissenschaftlichen Feststellungen genau überein.

Wenn es plötzlich ein wirksames Mittel geben würde, so wäre dies das große Glück für alle schwerst an Krebs Erkrankten, für alle Bürger, die einmal an dieser Krankheit erkranken können.

Daß es eine solche effiziente Medizin mit nunmehr größter Wahrscheinlichkeit, zwischenzeitlich von einer Universität naturwissenschaftlich verifiziert, gibt, ist weitestgehend unbekannt geblieben.

Zu wissen, daß der Staat diese denkbare Hilfe für Schwerstkranke nicht nur nicht fördert, sondern geradezu behindert, unterdrückt und vernichtet, das ist Gegenstand dieses Falles und Grundlage unserer obigen Anträge und Bitte an das Bundesverfassungsgericht um Hilfe in sozusagen letzter Minute.

Es geht mit § 32 BundesverfassungsGG um Abwehr schwerer Nachteile, im übrigen um das allgemeine Wohl.

Wehrt man schwerste Nachteile ab, so ist dem Allgemeinwohl schon geholfen, fördert man umgekehrt positiv das allgemeine Wohl durch Förderung einer Medizin, die geeignet ist, effizient zu helfen, so wehrt man schwerste Nachteile ab.

Im Kern geht es darum, daß man unseren Menschen, die alle potentiell schwerst erkranken können, daß man unseren gegenwärtig Schwerstkranken Hilfe gegen Schwersterkrankung und leidvollen Tod sicherlich nicht nehmen darf.

Dies ist banal, jedes Wort erübrigt sich.

So sollte man meinen.

So sollte man auch meinen, daß es eigentlich unmöglich ist, was statt dessen seit vielen Jahren passiert, daß nämlich der Begründer dieser Medizin nicht nur nicht gefördert, sondern geradezu verfolgt wird, daß ihm die Arbeitsmöglichkeit genommen, die Forschungstätigkeit in unserem Land vollständig unmöglich gemacht wird. Dies - wohlgemerkt - bei einer Medizin, für die es bereits während der letzten Jahrzehnte eine Vielzahl wissenschaftlicher Belege gab, wobei jedoch nunmehr erstmals sozusagen eine Universität in amtlicher Veröffentlichung diese Medizin nach naturwissenschaftlichen Regeln überprüft und für richtig erklärt, also verifiziert hat.

Eine solche Medizin zu verbieten, deren Begründer gerade und wegen dieser Medizin vor Gericht zu stellen, dürfte bereits ein Angriff auf das allgemeine Wohl sein.

Dies jedenfalls dann, wenn die Vorwürfe aus dem Bereich des Medizinbetriebes, der Behörden, der Justiz und der Gerichte ohne jegliche Überprüfung erfolgt.

So ist es hier. Dem Antragsteller wurde vor etwa 13/14 Jahren die Approbation entzogen. Eine Überprüfung der Richtigkeit oder der Falschheit seiner Medizin gab es nicht. Die "Falschheit" stand schon deshalb fest, weil der Antragsteller eine andere Medizin vertrat als die Schulmedizin, die er allerdings heftig bekämpfte.

In der Entscheidung des OVG Koblenz, mit der die Approbation entzogen wurde, heißt es, der Antragsteller sei offenbar nicht in der Lage, seiner falschen "Neuen Medizin abzuschwören" und sich statt dessen zur richtigen Schulmedizin zu "bekennen".

Eine Überprüfung durch Medizinbetrieb oder Staat, seinen Behörden und seiner Justiz hat es also nie gegeben.

Anzeigeerstatter gegen den Antragsteller waren immer Interessenvertreter aus dem Bereich der Medizin, wobei die Medizin - quasi pro domo - am Ende dann auch immer die Herren und Damen Sachverständigen stellten, die dann für den - interessengerechten - Ausgang des Verfahrens sorgten.

Seit dem September des vergangenen Jahres ist in der jahrzehntelangen Auseinandersetzung zwischen Schulmedizin und NEUER MEDIZIN ein neuer tatsächlicher Umstand hinzugetreten.

Die Medizin des Antragstellers ist am 11. September 1998 vor der Universität Trnava überprüft worden. Diese Überprüfung war öffentlich angekündigt, wurde öffentlich durchgeführt, unter dem Vorsitz einer wissenschaftlichen Kommission, der insbesondere ein Professor für Psychiatrie als auch der Leiter der onkologischen Fakultät angehörten. Die Überprüfung fand statt vor etwa 15 weiteren Onkologen. Überprüft wurden 7 Patienten mit insgesamt etwa 20 Krebserkrankungen. Die Überprüfung fand statt am 10. und 11. September 1998.

Die Universität bestätigte schriftlich, daß die Überprüfung nach naturwissenschaftlichen Regeln, also am "nächstbesten" Fall, hier an 7 Fällen mit 20 Erkrankungen, durchgeführt wurde. Das Ergebnis wurde bestätigt. Es könne kein Zweifel mehr an der Richtigkeit und Effizienz der Neuen Medizin geben.

Dieser neue tatsächliche Umstand ist bislang weder von den hier beteiligten Behörden, noch Staatsanwaltschaft, noch Medizinbetrieb, noch vom Gericht zur Kenntnis genommen worden.

Er wird bislang - obwohl überall bekannt gemacht worden - allseits verschwiegen. Auf diese Art und Weise wird also die Hauptverhandlung vorbereitet.

Die Vorbereitung, insbesondere die Anordnung und Durchführung der Hauptverhandlung kann unter Berücksichtigung der Verifikation einerseits, rechtsstaatlicher Anforderung andererseits nicht gestattet sein.

Die Hauptverhandlung stellt einen entscheidenden Anschlag auf die NEUE MEDIZIN und seinen Begründer dar.

Die Botschaft an die Öffentlichkeit ist eindeutig:

Schulmedizin gut, Gegner der Schulmedizin - hier NEUE MEDIZIN - schlecht, der Arzt, der anders als schulmedizinisch Krebs behandelt ist Straftäter, Freiheitsentzug ist die wahrscheinliche Folge. Auf diese Art und Weise wird nichts anderes als das Monopol der Schulmedizin mit Hilfe der Justiz und der Gerichte festgeschrieben.

Im Zusammenhang mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung haben wir auf all diese Bedenken verwiesen. Die Antworten sind weitere vorbereitende Maßnahmen für die Hauptverhandlung.

Wir denken, daß unserer Rechtsstaat derartiges Verhalten nicht zuläßt. Wir sind der Auffassung, daß unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von Nachteilen für das Allgemeinwohl ein solches Verfahren sich vom Ansatz her verbietet, jedenfalls dann, wenn derartige Nachrichten einer europäischen Universität zwischenzeitlich neu hinzugetreten sind.

Diese hätten von allen Beteiligten, und zwar zur Überprüfung und zur etwaigen Entlastung des Angeklagten verwertet werden müssen, und zwar außerhalb der Hauptverhandlung.

Zum Sachverhalt:

Der Antragsteller ist gut ausgebildeter Arzt, Facharzt für Inneres, war Oberarzt an mehreren Universitätskliniken. Er verlor seine Approbation etwa im Jahre 1986/87 durch Urteil des OVG Koblenz. In der Folgezeit waren mehrere Verfahren wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz anhängig. Immer wieder gab es Schwerstkranke, die u.a. auch den Antragsteller um Information fragten. Es handelte sich so gut wie immer um als unheilbar von der Schulmedizin mit Chemo und Bestrahlung vorbehandelte Patienten, die von der Schulmedizin sozusagen aufgegeben waren.

Es kam dann im Jahre 1992 zu einer ersten Verurteilung vor dem AG Köln zu 4 Monaten, im Jahre 1997 zu einer Verurteilung von 19 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung, verhandelt wurde im übrigen immer vor dem Vorsitzenden, der nunmehr auch den Vorstiz im Verfahren führt. Diesem Herrn Vorsitzenden liegen die Erklärungen der Universität Trnava also auch vor. Gleichwohl wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Frage der Körperverletzung Gutachten eines schulmedizinischen Onkologen eingeholt. Dem selben Herrn Sachverständigen wurde ebenfalls die Verifikation seiner Herren schulmedizinischer Kollegen zur Kenntnis gebracht. Auch insoweit erfolgte bislang keinerlei Reaktion.

Nach allem bleibt festzuhalten:

Die Unterdrückung der Neuen Medizin und ihres Begründers verletzt das allgemeine Wohl. Derzeit besteht effiziente Hilfe nicht. Seit Jahrzehnten sind die Erfolge im Laufe der Zeit nicht etwa besser geworden. Hierbei bleibt es, auch wenn einzelne Krebserkrankungen in der Mortalität günstiger abschneiden als der Löwenanteil der Krebserkrankungen.

Warum die Organkrebse mit höchster Mortalität von etwa 95 bis 97% nach einer Behandlungsdauer von 5-7 Jahren durch Chemo und Bestrahlung, die nicht organischen Krebse dagegen günstiger abschneiden, weiß insbesondere die Schulmedizin nicht. Die Ergebnisse, die Zahlen stehen aber so und nicht anders fest. Die Überlebenswahrscheinlichkeit geht gegen Null, dies ist das Ergebnis, u.a. bei Professor Abel, Biostatistiker und Mediziner an der Universität Heidelberg, die auch das Spitzeninstitut der deutschen Krebsforschung beherbergt. Professor Abel wird bestätigt von allen Biostatistikern weltweit. Zuletzt veröffentlichte sogar das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" im Juni 1997 die Ergebnisse jüngster Studien von Professor Bailar, Universität Chicago. Die Sterblichkeit von etwa 95% wurde dort bestätigt, verbunden mit der weiteren Erklärung, daß die Mortalität im Laufe der Jahrzehnte mit Behandlung durch Chemo und Bestrahlung sogar noch zugenommen hat. All diese Forschungen waren vorweggenommen worden durch Feststellung im Deutschen Bundestag im Jahre 1979. Dort wurde bereits, nachdem alle Forschungsergebnisse zugrunde gelegt wurden, im Bundestag in öffentlicher Anhörung festgestellt, daß es kein Indiz für irgendeine Effizienz schulmedizinischer Krebsbehandlung mit Chemo und Bestrahlung gebe.

Diese Ergebnisse sind noch heute richtig, wie die Veröffentlichungen von Professor Abel im Jahre 1995 und Professor Bailar im Jahre 1997 beweisen.

Anders sieht es bei der Neuen Medizin aus. Auf die Verifikation der Universität Trnava verweisen wir. Zuvor gab es im Jahr 1992 entsprechende Feststellungen der Universität Düsseldorf. Professor Stemmann überprüfte die Lehre der Neuen Medizin damals an 20 Patienten mit etwa 100 Krebserkrankungen. Er kam zu dem Ergebnis, daß nunmehr mit höchster Wahrscheinlichkeit die Richtigkeit der Neuen Medizin angenommen werden müsse. Bereits im Jahre 1986 gab es entsprechende Feststellungen von 6 Professoren der Universität Wien, damals noch etwas vorsichtiger, allerdings mit entsprechender Tendenz.

Abschließend verweisen wir auf praktische Ergebnisse im Zusammenhang mit der Behandlung von Krebserkrankungen nach den Grundsätzen der Neuen Medizin. Diese werden in der größten französischen Krebsklinik angewendet. Die Patienten werden dort in etwa nach Hamerschen Grundsätzen behandelt, immer ohne Chemo und Bestrahlung. Die dortigen Überlebensraten sind geradezu atemberaubend. Sie stellen die schulmedizinischen Ergebnisse sozusagen auf den Kopf:

Während hier allenfalls 5 von 100 Patienten nach 5 bis 7 Jahren noch leben, sind dort allenfalls 5 bis 10 Patienten nach 5 bis 7 Jahren verstorben.

Abschließend verweisen wir darauf, daß es eine Vielzahl weiterer, etwa 30 bis 35 Überprüfungen im Laufe der letzten 15 Jahre durch eine Vielzahl von Schulmedizinern gegeben hat, die allesamt zu entsprechenden Ergebnissen kommen.

Nach all diesen Informationen über die Effizienz von Schulmedizin einerseits, Neuer Medizin andererseits, dürfte kein Zweifel daran bestehen, daß es einen Schwerstangriff auf alle unsere Kranken, auf alle unsere Bürger als potentielle Kranke darstellt, Begründer und seine Medizin allein deshalb vor ein Strafgericht zu stellen, ihm auf der anderen Seite die Wiedererteilung der Approbation zu entziehen, weil er sich gegen die Schulmedizin als taugliches Mittel mit Chemo und Bestrahlung zur Krebsbehandlung vehement und unnachgiebig wehrt.

Selbst wenn Professor Abel, Professor Bailar, der Deutsche Bundestag sich bei der Bewertung der Schulmedizin - kein Indiz für Effizienz - getäuscht hätten:

im Kern dürfte es richtig sein.

Es kommt nicht auf 10% mehr oder weniger Erfolge der einen oder anderen Medizin an.

Jedes Pflänzchen, das etwas mehr Hoffnung bei dem Kampf gegen Krebs gibt, gehörte gefördert, genauso gehörte sozusagen verboten, dies Pflänzchen behindern oder vernichten zu wollen.

Vernichtung dieser Medizin, die Kriminalisierung und Psychiatrisierung deren Begründers müssen ein Ende finden, und zwar im Interesse der potentiellen und aller konkret Kranken, die einen grundrechtlich geschützten Anspruch auf bestmögliche Versorgung, insbesondere für deren schwersten Krankheitsfall haben.

Nach Jahrzehnten ist es so, daß Hilfe von irgendwelchen Behörden dieses Landes bislang nicht gewährt worden ist.

Wir können nur auf die Hilfe dieses Gerichtes hoffen. Der Antragsteller ist inzwischen 65 Jahre alt.

Weitere Rückschläge, weitere Behinderungen können nicht mehr verkraftet werden.

Sollte weiterer Vortrag und Glaubhaftmachung erforderlich sein, erbitten wir Hinweis.

Rechtsanwalt
Walter Mendel

Anlage:

Deutscher Bundestag
Professor Abel
Professor Bailar
Universität Trnava
Französisches Krebszentrum
Universität Wien
Universität Düsseldorf
diverse ärztliche Überprüfungen

 

siehe auch:

BVG an Mendel 10.5.99

 

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