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Korrespondenz 1999 Germanische Neue
Medizin®
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BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Bonn, den 06. Juli 1999
Frau Katja Hochwimmer
Herrn Maximillian Hochwimmer
Sehr geehrte Frau Hochwimmer,
sehr geehrter Herr Hochwimmer.
Im Auftrag von Frau Ministerin Fischer bestätige ich den Eingang Ihrer
Schreiben vom 28. Mai und 24. Juni 1999.
Sie gehen zu Recht von der Vermutung aus, daß dem
Bundesministerium
für Gesundheit die Theorie von Herrn Dr. Hamer bekannt ist. Zu Unrecht unterstellen Sie
aber, daß es für medizinische Theorien, Heilweisen o.ä. eine amtliche Bestätigung oder
Zertifikation gäbe. Vielmehr ist es nicht Sache des Staates - und zwar auch mit
Rücksicht auf die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Therapiefreiheit der Ärzte
-, einzelne Therapierichtungen zum Zwecke der staatlichen Anerkennung
aufzugreifen oder sich gar in einem wissenschaftlichen Meinungsstreit für eine bestimmte
Methode einzusetzen.
Ob eine neue Theorie oder Methode
anerkannt und ausgeübt wird, ist
allein Sache der medizinischen Fachwelt. Für diese Akzeptanz hat der Entwickler der
Methode oder Theorie die entsprechenden überprüfbaren Nachweise vorzulegen. Es ist nicht
Aufgabe des Staates und wäre mit Rücksicht u.a. auf das Patientenwohl auch nicht
angebracht, eine Überprüfung neuer Verfahren an Menschen anzuordnen.
Sie dürfen davon ausgehen, daß sich die Theorie von Dr.
Hamer längst
durchgesetzt hätte, wenn von ihr nachweislich die von Ihnen angegebenen umfassenden
Wirkungen ausgehen und sie, wie von Ihnen behauptet, von unzähligen Ärztegremien in Deutschland und
Österreich überprüft und für richtig befunden worden wäre.
Eine andere Antwort kann ich weder Ihnen noch anderen Einsendern geben,
die sich im Laufe der Jahre für Herrn Dr. Hamer eingesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Gabriele Hundsdörfer |
Anmerkung:
Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer kennt tatsächlich die
NEUE MEDIZIN seit mehr als 10
Jahre! (Die Minister kommen und gehen, nur Frau Dr. Hundsdörfer bleibt!)
Wir möchten Frau Dr. Hundsdörfer folgenden Artikel-Auszug aus einer Juristenzeitung
in ihr Stammbuch schreiben:
Die umfassende Schutzpflicht des Staates hat demnach
einen dreifachen Charakter. Sie ist erstens Schutzpflicht hinsichtlich
aller auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder die lebensnotwendigen Güter des
einzelnen seitens eines oder mehrerer anderer, aber ohne Einsatz staatlicher Machtmittel
unternommener Angriffe. Damit verbunden ist zweitens eine Vorsorgepflicht
dahingehend, daß sich keine kleinere oder größere gesellschaftliche Gruppe der
staatlichen Machtmittel bedienen kann, um den einzelnen in jenen Gütern zu bedrohen, zu
deren Schutz gegen Angriffe einzelner anderer der Staat berufen ist; und sie ist drittens
eine Obsorgepflicht insofern und insoweit, als sie dem einzelnen den
Zugang zu jenen Gütern ermöglichen muß, deren er zum Leben bedarf.
(Österreichische Juristen-Zeitung, 30. Juni 1995, 'Vom Elternrecht zum
Recht der nächsten Familienangehörigen', o.Univ.-Prof. Dr. Heribert Köck
M.C.L., Linz). |
Wir fühlen uns vom Staat in Stich gelassen!
Er nimmt nicht seine Schutzpflichten wahr, die uns und unsere Kinder
vor Angriffen der seit 6 Jahrzehnten experimentell gehaltenen schulmedizinischen
Krebstherapie mit Giftgas-Abkömmlingen bewahren!
Er nimmt nicht seine Vorsorgepflichten wahr, die die schulmedizinische
Krebstherapie - und die damit verdienen - daran hindert, mit Hilfe von schulmedizinischen
Sachverständigen quasi in eigener Sache Recht zu sprechen!
Er nimmt nicht seine Obsorgepflichten wahr, die uns Bürgern und
potentiellen Patienten jene Medizin ermöglicht, die billiger, effizienter und nach
naturwissenschaftlichen Kriterien der Reproduzierbarkeit richtig ist.
Weiter im Artikel:
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Da ohne Gewährung eines ausreichenden staatlichen Schutzes in den drei
genannten Bereichen ein menschenwürdiges Dasein für den einzelnen nicht möglich ist,
stellen die so geschützten Güter für den einzelnen ein existentielles Minimum
dar, dessen Gewährung und Sicherung daher auch und gerade in der pluralistischen
Gesellschaft als materielle normative Grundlage für die Kompetenzen des Staates und die
Geltung des Rechtes anzusehen ist.
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Nicht nur, daß hierbei der Staat seine umfassenden Schutzpflichten gegenüber dem
Bürger gröblichst verletzt, so hat es vielmehr den Anschein, als würde er geradezu
Partei ergreifen für die Schulmedizin und gegen die NEUE
MEDIZIN!
Wir fühlen uns vom Staat bedroht!
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Nur wo GERMANISCHE draufsteht, ist der
HAM(M)ER drin!
Informieren Sie sich, solange Sie gesund
sind!
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funktioniert!
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Wissenschaft!
Die Germanische gehört an die Universität
und auch in den Biologieunterricht!
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Allgemeinbildung
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