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Korrespondenz 1999 Germanische Neue
Medizin®
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Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grand
Alhaurin el Grande, 15. Oktober 1999
Fax: 0034-952 491697
An das
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Schlußbezirk 3
Fax: 0049-721 9101382
Betrifft:
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Verfassungsbeschwerde im Verfahren E 613 Ls 142/98
Strafsache vor dem Amtsgericht
Köln |
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Verwaltungsgerichtsverfahren 12 E 2201/96 (2) in
Frankfurt/M |
Anlagen:
siehe Seite 8
In dem Strafverfahren E 613 Ls 142/98 gegen Dr. med.
Ryke Geerd Hamer wegen Körperverletzung
erhebe ich fristgerecht Verfassungsbeschwerde.
A. Das Problem:
Der Beschwerdeführer, Dr. med. Ryke Geerd Hamer,
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
seit mehr als 13 Jahren, ist angeklagt, dem Kind Olivia
Pilhar aus Österreich, durch die Entdeckung der NEUEN
MEDIZIN eine
Körperverletzung beigebracht und das Kind "gequält" zu
haben.
Die Körperverletzung soll darin bestanden haben,
daß der Beschwerdeführer den Eltern des Kindes, das an einem
Nephroblastom und gleichzeitig einem Sammelrohr-Karzinom der rechten
Niere, einem Leber-Karzinom, einem Lungenrundherd-Karzinom und einer
Leukämie erkrankt war, von Chemo
und Bestrahlung
abgeraten haben soll.
Eine
Operation hatte der Beschwerdeführer allenfalls zu einem späteren
Zeitpunkt befürwortet, sofern sie dann überhaupt noch notwendig
sei.
Chemo hat nach allen übereinstimmenden amtlichen Statistiken eine
"Therapie"-Mortalität von 95 bis 98% selbst dann, wenn der
Patient vorher völlig gesund war.
Tatsache ist, daß Olivia
Pilhar, als sie gegen den
Willen der Eltern am 29.7.95 mit Chemo
zwangstherapiert wurde, bei der
1. Chemoinfusion einen Herz- und Atemstillstand erlitten hat. Sie konnte
glücklicherweise reanimiert werden, wobei beiderseits eine Rippenserienfraktur
verursacht wurde, ein Pneumothorax rechts (= Kollaps der Lunge), weshalb Olivia
3 Wochen nach ihrem klinischen Tod noch intubiert werden mußte.
Der österreichische Staat hatte den Eltern die schriftliche
Zusicherung gegeben, daß nichts gegen den Willen der Eltern bei dem
Kind gemacht werde. Als die Eltern mit ihrem Kind - im Vertrauen auf die
schriftliche Zusage des österreichischen Staates - freiwillig von
Spanien nach Österreich zurückkehrten, brach der österreichische
Staat die gegebene schriftliche Zusage und raubte den Eltern das Kind
zur Zwangs-Chemo. Eine halbe Stunde später war Olivia
klinisch tot, die
Lunge aufgespießt ...
Obwohl diese Tatsache inzwischen bewiesen und
allgemein anerkannt ist, wird sie bis heute offiziell von allen
Behörden und Gerichten seit 4 Jahren hartnäckig geleugnet, d.h. daß
hier der Staat mit all seinen Behörden, Ministern, Richtern und
Staats-Medizinprofessoren ein Staatsverbrechen begangen hat und weiter
begeht (Stehler und Hehler zugleich) und das in Österreich und
ebenfalls in Deutschland - und daß hier seit 18 Jahren Staatsjustiz
und Staatsmedizin in diesem
Wissenschaftsstreit gemeinsam die neue Erkenntnis der NEUEN
MEDIZIN unterdrücken.
Folgewidrig wurde nun die Krankenakte von Olivia
auf
deren Basis die österreichische Justiz bei ihren
"verbrüderten" deutschen Justitiaren einen Prozeß gegen mich
angestrengt hat, zu 86% manipuliert: nur 14% der Rö-Bilder und
CT-Aufnahmen, und die noch handverlesen, wurden der deutschen
Staatsanwaltschaft geschickt. Auch die 200 Seiten der Intensivabteilung
wurden unterschlagen, dazu an die 100 Arztbriefe manipuliert, so daß
nachträglich der klinische Tod von Olivia
herausgefälscht wurde. Das
Ganze wurde jedoch so dilettantisch gemacht, daß die Fälschung nicht
zu übersehen ist. Schlampigerweise wurde nämlich den Eltern von Olivia
versehentlich ein Thorax-CT ausgehändigt vom 3.8.95, das ich beifüge.
Es gibt jetzt eine Reihe von Dokumenten dieses Staatsbetruges.
Der Amtsrichter Hilgert,
der mich bereits 2 mal verurteilt hat wegen unentgeltlichen Informierens
über NEUE MEDIZIN und in sein letztes Urteil hineingeschrieben hat,
besonders straferschwerend sei es, daß ich so absolut intolerant
gegenüber den alternativen (schulmedizinischen) Therapien sei, der
gleiche Richter möchte mich ein 3. Mal verurteilen. Ein Richter (Hilgert),
der mir frech ins Gesicht gesagt hat, meine Gewissensgründe würden ihn
überhaupt nicht interessieren, und ob die NEUE
MEDIZIN richtig sei oder
falsch, würde ihn auch überhaupt nicht interessieren, ein solcher
Richter hat sich selbst disqualifiziert.
Da die NEUE
MEDIZIN amtlich anerkannterweise - durch
Verifikation
der staatlichen Universität Trnava - naturwissenschaftlich richtig
ist, so ist gleichzeitig die bisherige sog. Schulmedizin
falsch, weil falsifiziert. So einfach ist das in der Naturwissenschaft.
Und nach den Regeln der naturwissenschaftlichen Überprüfungsmethoden
durch Reproduktion am nächstbesten Fall, ist jetzt die bisher anerkannt
gewesene, nunmehr falsifizierte Schulmedizin an der Reihe, ihrerseits
eine öffentliche Verifikation zu bestehen, was ihr bei 5000 Hypothesen
unmöglich ist.
Ein medizinisch völlig ignoranter Amtsrichter kann
nicht in einem Wissenschaftsstreit "entscheiden", was richtig
ist, indem er sich als Staatsjustitialer in falsch verstandener
Brüderlichkeit dem staatlichen Gutachter der Staatsmedizin
"anschließt".
Der Staatsmedizin-Gutachter existiert
naturwissenschaftlich genauso wenig mehr, wie die ganze bisher
"anerkannte" Staatsmedizin nicht mehr existiert.
Was könnte man von einem Angeklagten noch mehr
verlangen, als daß er seine richtige wissenschaftliche Lehre durch eine
staatliche Universität amtlich verifizieren
läßt? Der leitende
Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer
hat sich nicht entblödet, bereits zu "urteilen", die
Verifikation von Trnava würde "wissenschaftlicher Überprüfung
nicht standhalten". Woher weiß der Medizin-Ignorant das? Bisher
hat kein Medizinprofessor gewagt, an der Verifikation von Trnava - die
man jeden Tag wiederholen kann - ernsthaft zu zweifeln. Die Methode ist
jedoch viel perfider: Die Verifikation von Trnava wird einfach
totgeschwiegen! Der Grund: Man möchte einem Strafrichter die
Möglichkeit geben, in diesem Wissenschaftsstreit die NEUE
MEDIZIN "per Urteil für falsch zu erklären", wie der Amtsrichter Hilgert
das ja schon 2 Mal gemacht hat.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun!
Dies ist die Basis, die mir persönlich das
Beschwerderecht vor dem Verfassungsgericht gibt, wie später noch
ausgeführt wird. Dabei gebe ich mich allerdings keinen allzu großen
Illusionen hin.
Denn wenn die Machtstrukturen unserer Justiz so
strukturiert sind, wie ich sie in den vergangenen 18 Jahren immer wieder
erlebt habe, dann muß ich ja geradezu befürchten, daß egal welches
Verfassungsgericht in ganz Europa mir ebenso wenig helfen wird wie ein
kleinen Amtsgericht.
Deshalb schreibe ich diese Beschwerde auch für die
Nachwelt, die sonst später sagen würde, ich hätte mich doch nur an
das Verfassungsgericht zu wenden brauchen, das hätte doch ganz bestimmt
...
Aber es geht hier noch um unendlich viel mehr:
Täglich sterben allein in Deutschland nahezu 1000 Patienten an Krebs -
völlig unnötigerweise! Staatsmedizin, Staatsjustiz,
Staatsmedien und Staatsapparat verhindern
geradezu, daß diese armen Patienten weiter leben dürfen. Die neue
Erkenntnis der NEUEN MEDIZIN wird planmäßig unterdrückt, obwohl alle
"Täter" längst wissen, daß die NEUE
MEDIZIN 95 bis 98% der
Patienten überleben könnten!
Hier läuft vor unser aller Augen das grausigste und
schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte ab, wie Prof. Beck
es nennt.
Folgendermaßen lautet die Verifikationsurkunde der
Universität Trnava:
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Ich erlaube mir die Ansicht zu vertreten, daß das
Verfassungsgericht, falls es sich eventuell für täglich 1000
sterbende deutsche Patienten für nicht zuständig erklären oder mit
irgend einem formaljuristischen "Kanzleitrost" die Sache
"abzuwimmeln" versucht, sich vor der Nachwelt ebenfalls
disqualifizieren würde.
Mich kann allerdings auch nichts mehr
zurückhalten, diese Beschwerde dem deutschen Bürger per Internet
zugänglich zu machen, damit er weiß, daß ich alles versucht habe,
den Patienten zu helfen.
B. Verfassungsbeschwerde:
I. Wer ist betroffen?
a) der Beschwerdeführer persönlich:
Formaljuristisch betroffen ist der
Beschwerdeführer (Dr. Hamer) mit den beiden Verfahren E 613 Ls 142/98
vor dem Amtsgericht Köln und dem Verwaltungsgerichtsverfahren 12 E
2201/96 (2) in Frankfurt/M in dem es darum geht, ob ich die vor fast
14 Jahren wegen "Nicht-Abschwörens" der NEUEN
MEDIZIN und
"Mich-nicht-Bekehrens" zur Schulmedizin und wegen
"mangelnder Einsichtsfähigkeit in die notwendige
Krebsbehandlung" (Chemo und Bestrahlung) mit sofortiger
Vollziehung eingezogene Approbation zurückerhalten darf.
Das VG Frankfurt ist der Ansicht, daß die
ungerechtfertigte Verurteilung in Köln wegen dreimaligen
unentgeltlichen Informierens über NEUE
MEDIZIN ihrerseits nunmehr
ausreichend Grund ist, die Approbation weiterhin zu verweigern.
Eine amtliche Verifikation einer staatlichen
Universität ist für diese medizinignoranten Richter seit über 1
Jahr kein Grund, die Approbation zurückzuerteilen. Gewissensgründe
werden auch hier mißachtet.
b) die vom Tode durch Chemo (95 bis 98%
"Therapie"-Mortalität) bedrohten Patienten:
Der Beschwerdeführer handelt stellvertretend für
jährlich über 330 000 Patienten, die allein in Deutschland völlig
unnötigerweise sterben, besser gesagt: zu Tode gefoltert werden,
wobei die Schul-/Staatsmediziner genau wissen, was sie tun.
Wie hat doch der oberste Onkologe der Slowakei,
Prof. Koretz
am 9.9.99 so treffend formuliert, nach 13 Jahren
Amerika-Aufenthalt: "Ja, es stimmt. Wir wissen über die
Zusammenhänge des Krebs in der Schulmedizin quasi nichts. Und wir
therapieren, ohne etwas zu wissen. Dabei tun wir so, als ob wir etwas
wüßten." Und wenn Herr
Pogady (Univ.-Professor für
Psychiatrie) sagt, daß eine solche Therapie, bei der fast alle
Patienten unter Chemo und Morphium sterben, ein Verbrechen ist, dann
hat er recht. Ein deutsches Verfassungsgericht, das das tatenlos mit
ansieht, macht sich mitschuldig.
50 Jahre lang hat man uns gesagt, wir seien alle
kollektiv schuldig, weil unsere Eltern angesichts der Nazigräuel nicht
auf ihr Gewissen gehört hätten.
Ich habe über ein Jahr im KZ gesessen (KZ sage ich
deshalb, weil alle paar Tage ein neuer
Zwangspsychiatrisierungs-Beschluß und Zwangseinweisungs-Beschluß in
eine psychiatrische Klinik vom Gericht gefaßt wurde, wegen
Realitätsverlust-Verdacht = Nicht-abschwören-wollen), weil ich
meinem Gewissen gefolgt bin, und wie sich bei der Verifikation von
Trnava gezeigt hat, völlig zu recht!
Ein Verfassungsgericht, das ebenfalls
Gewissensgründe ignorieren würde und sich angesichts des unnötigen
Todes von täglich fast 1000 Patienten auf einen formaljuristischen
Trick herausreden würde, wäre für mich der definitive Beweis einer
nicht rechtsstaatlichen Justiz.
II. Durch welchen irreparablen Rechtsmangel ist der
Beschwerdeführer betroffen? Vordergründig durch die Weigerung der
Justiz, die Akte Olivia zu komplettieren.
Das Gericht hat basierend auf 14% der bildgebenden
Dokumente und bei völligem Fehlen der Intensivabteilungs-Akten und
mit an 100 manipulierten Arztbriefen, bereits das Strafverfahren
akzeptiert.
Der gleiche Richter, der schon 2 mal unrechtmäßig
geurteilt hat, möchte oder soll nun wieder richten.
Der "anerkannte" falsifizierte
Schulmediziner, mein wissenschaftlicher Gegner, durfte auf den 14%
Unterlagen sein "Gutachten" gegen mich erstellen. Tenor:
Natürlich hat Hamer Unrecht und ist deshalb schuldig.
Der Auftraggeber des Strafverfahrens, der
österreichische Staat, weigert sich, die Akten zu komplettieren - und
die deutsche Justiz akzeptiert diese Aktenunterschlagung!
III. Welche Grundrechte sind verletzt?
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Das Grundrecht der Menschenwürde wegen
Gewissensmißachtung: |
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Das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und
Forschung: |
Das Landgericht hat mir offiziell in der
Verhandlung den dringenden Rat gegeben, ich solle mich in Zukunft
überhaupt nicht mehr mit Medizin befassen, sondern meinen
Lebensunterhalt mit etwas verdienen, was nichts mit Medizin zu tun
habe. Nur so könne ich einer Inhaftierung entgehen! Das war 1992.
Das Landgericht Köln hat mich geradezu gezwungen,
auf mein Grundrecht zu verzichten. Als ich das nicht getan habe, wurde
ich "wegen 3 mal unentgeltlichen Informierens über NEUE
MEDIZIN" (entsprechend meinem Gewissen) in KZ gesperrt.
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Das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung: |
Seit fast 14 Jahren habe ich Berufsverbot. Da ich
jetzt 64 Jahre alt bin, war das Berufsverbot praktisch ein
lebenslängliches Berufsverbot.
Für diesen einen Beruf habe ich 20 Jahre gelernt.
Durch das Berufsverbot habe ich jetzt nur eine Rente von 920.- DM
monatlich.
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Der Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz: |
Die niemals verifizierte "anerkannte"
falsifizierte Schulmedizin darf a priori als richtig beurteilt werden,
die verifizierte Neue Medizin darf a priori von jedem
medizin-ignoranten Richter als falsch beurteilt werden.
Als besonders straferschwerend wird dann über mich
geurteilt, daß ich so absolut intolerant gegenüber der
falsifizierten Schulmedizin und den diese komplettierenden
alternativen Pseudotherapien bin.
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Die Verletzung des rechtlichen Gehörs: |
Da nur 14% der Akten im Fall Olivia vorgelegt
wurden, und selbst die noch "handverlesen", über die
Intensivabteilung nichts, dazu 100 gefälschte Arztbriefe, habe ich
überhaupt keine Chance, mich - noch dazu gegen einen falsifizierten
Gegner der falsifizierten Schul-/Staatsmedizin - zu wehren.
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Der Verstoß gegen das Fairnessgebot: |
Ein Richter Hilgert, der gar nichts mehr über
meine Gewissensgründe wissen will, der nicht wissen will, ob die NEUE
MEDIZIN richtig ist und - nach der Verifikation durch die
Universität
Trnava - von der nachgewiesenen Richtigkeit der NEUEN
MEDIZIN gar
keine Kenntnis nimmt, sondern statt dessen im Zusammenspiel mit der
Staatsanwaltschaft weitere Zwangspsychiatrisierungs-Ansinnen (insg. 68
bzw. 69) stellt, so, als sei die Staatsmedizin natürlich doch
richtig, einen solchen Richter kann ich nicht mehr ernst nehmen.
IV. Rechtswegerschöpfung:
Der Rechtsweg ist zwar hier nicht erschöpft, aber
die Rechtswegerschöpfung ist in diesem Fall "unschädlich":
Es besteht ein überragendes öffentliches
Interesse für alle Patienten und alle fakultativen oder künftigen
Patienten unseres Landes, und das sind wir praktisch alle!
Für mich, den Antragsteller oder Beschwerdeführer
würden irreparable Nachteile entstehen, da das sog.
"Gutachten" bereits erstellt ist und auf dieser Basis der
Prozeß stattfinden soll, d.h. auf der Basis von 14% der Akten!
Für alle derzeitig vom Tod durch die
Schul-/Staatsmedizin bedrohten Patienten würde ein irreparabler
Nachteil entstehen, nämlich der Tod - völlig unnötigerweise, wie
durch Verifikation der NEUEN
MEDIZIN nachgewiesen!
V. Frist für die Verfassungsbeschwerde:
Etwa 3 bis 4 Wochen nach seinem Schreiben vom 6.9.99
eröffnete der leitende Oberstaatsanwalt von
Köln, Herr Dr. Schäfer,
Herrn Rechtsanwalt Walter Mendel auf dessen Dienstaufsichtsbeschwerde,
er bliebe bei seiner Meinung.
Von dieser Zeit an (Ende September ’99) zählt die
Frist von 4 Wochen. Der Antrag ist also fristgerecht.
VI. Antrag auf einstweilige Anordnung:
Es wird beantragt, das Verfahren vor dem
Amtsgericht Köln einzustellen, da die Voraussetzungen für ein faires
Verfahren nicht gegeben sind. Mit 14% der bildgebenden Dokumente ist
ein Gerichtsverfahren mehr eine abgekartete Schmierenkomödie als ein
echtes Gerichtsverfahren.
Der Antrag auf einstweilige Anordnung würde zwar
gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstoßen, aber der
Verstoß ist wegen des überragenden Interesses zwingend geboten:
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im Interesse aller Patienten, von denen täglich
ca. 1000 in Deutschland unnötigerweise sterben. |
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im Interesse der Allgemeinheit, von der jeder
Bürger morgen schon Patient sein kann. |
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im Interesse einer redlichen Justiz, die es zwar
nach meiner Erfahrung derzeit in Deutschland nicht gibt, die es aber
doch irgendwann möglichst wieder einmal geben sollte. |
Es geht nicht an, daß hier seit 18 Jahren Staatsmedizin,
Staatsjustiz, Staatsbehörden und
Staatspresse samt
Staatsfernsehen einen gemeinsamen Vernichtungskampf gegen eine
wissenschaftliche Erkenntnis führen, die inzwischen schon 27 mal
öffentlich verifiziert worden ist,
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die 95 bis 98% der betroffenen, an Krebs
erkrankten Patienten das Leben retten kann, während derzeit unter
der falsifizierten Schul-/Staatsmedizin 95 bis 98% der gleichen
Patienten sterben, |
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gegen die es kein einziges wissenschaftliches
Argument gibt: denn das einzige "Argument" ist die blanke
Macht, |
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deren letzte höchstamtliche Verifikation durch
die Universität Trnava in allen öffentlichen Bereichen
systematisch totgeschwiegen wird. |
Ich bitte deshalb darum und beantrage, das
Verfassungsgericht möge dem Verwaltungsgericht Frankfurt, das seit 5
Jahren untätig ist, den Fortgang des Verfahrens im Sinne des
Verfassungsgerichts anordnen.
Darüber hinaus bitte ich darum, die amtliche
Verifikation durch die Universität Trnava höchstgerichtlich und
amtlich anzuerkennen und zwar mit allen sich daraus ergebenden
Konsequenzen für die Patienten.
Das Gericht möge folgendes bedenken:
Bisher haben alle angerufenen Gerichtsinstanzen
stets einen Beweisantrag für die Richtigkeit der NEUEN
MEDIZIN gar
nicht erst zugelassen.
Doch Totschweigen oder Abwimmeln, wie bisher,
würde "das grausigste und schlimmste Verbrechen der
Menschheitsgeschichte" (Prof. Beck, Bonn) nur noch schlimmer
machen.
In diesem Fall werde ich aber meinerseits Patienten
und (noch) Nichtpatienten diese ungewöhnliche Verfassungsbeschwerde
im Internet zugänglich machen. Die Menschen werden sich dann ihre
eigenen Gedanken machen und darüber urteilen können.
Das Gericht sollte auch folgendes wissen:
Bei dem gerade in Österreich aufgedeckten
"Skandal", wobei die Sekretärin eines Gynäkologen
Patientinnen das Ergebnis des am Gebärmuttermund entnommenen
Abstrichs bzw. den festgestellten "Krebsverdacht" nicht
mitgeteilt bzw. unterschlagen hat, auch nach Jahren keine einzige
Patientin gestorben war. Bei der üblichen schulmedizynischen
Pseudotherapie mit Totaloperation und
Chemo dagegen wären heute die
meisten Patientinnen bereits tot.
Der Wahnsinn an dieser sehr erfreulichen
Angelegenheit ist, daß kein einziger Journalist die nächstliegende
Frage stellen darf: "Ja, aber wieso leben die noch alle, obwohl
sie doch überhaupt nicht behandelt worden sind? Hat uns die
Schulmedizin vielleicht all die Jahre belogen?"
Statt dessen dürfen nur alle Staatspresseleute
fragen: "Wie konnte denn das passieren? War das nicht
unverantwortlich?"
Und die Mediziner tischen uns wieder Lügenmärchen
auf: "Das seien zufällige Spontanheilungen gewesen, doch
normalerweise kämen Spontanheilungen nur höchst selten vor."
Und die Staatsjustiz hilft bei diesem himmelschreienden Betrug in
falsch verstandener Brüderlichkeit nach Kräften mit.
Sind da nicht die Hehler noch schlimmer als die
Stehler?
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot
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3.8.95
dicker Pfeil zeigt auf die Buelau-Dränage im
rechten Brustraum bei kollabierter Lunge (schmaler Pfeil) |
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siehe auch:
BVG, 24.01.2000 - Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Wie ist der Stand der Dinge im Olivia-Prozeß gegen Hamer?
Häufige Fragen:
Häufige Fragen zu Hamer - Was meint Dr. Hamer mit dem 'Linzer-Phänomen'?
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Nur wo GERMANISCHE draufsteht, ist der
HAM(M)ER drin!
Informieren Sie sich, solange Sie gesund
sind!
Die Germanische erklärt wie unser Körper
funktioniert!
Die Germanische ist eine exakte
Wissenschaft!
Die Germanische gehört an die Universität
und auch in den Biologieunterricht!
Das Wissen darüber gehört zur
Allgemeinbildung
Machen Sie die Germanische zu Ihrem Hobby!
Sie können sich hocheffizient selbst helfen!
DIE GERMANISCHE IST DIE MEDIZIN DER
FREIHEIT!
DAS ZIEL:
DIE GERMANISCHE MUSS ALLGEMEIN ANERKANNT UND FÜR JEDERMANN PRAKTIZIERT WERDEN
DÜRFEN - ERST RECHT FÜR UNSERE KINDER
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