Mendel
Rechtsanwalt
An das
Tribunal
De Grande Instances
73010 Chambery Cedex
Krefeld, 25.10.99
In der Strafsache
./. Dr. Hamer
wir haben nunmehr mehrfach Überlassung der
Gerichtsakte erbeten.
Wir denken, daß dies die letzte Aufforderung sein
wird.
Es stellt ein zentrales Gebot der Rechtsstaatlichkeit
dar, dem Angeklagten das vorhandene Aktenmaterial zur Verfügung zu
Stellen auf dem die Anklage beruht.
Der Betroffene erwägt - sobald als möglich -
Rechtsmittel, bei diesem zentralen Verstoß gegen Kern-Menschenrechte auch
die Gerichtsbarkeit in Straßburg anzurufen.
Im übrigen liegt Ihnen die Bestätigung
der Universität Trnava über die Richtigkeit der Neuen Medizin des
Angeklagten vor. Damit ist die NEUE
MEDIZIN des Angeklagten nach
naturwissenschaftlichen Regeln durch Überprüfung an sieben jeweils
nächstbesten Fällen bei öffentlicher Überprüfung, auch öffentlich
angekündigt, vor einer wissenschaftlichen Kommission insbesondere auch
vor 15 wissenschaftlichen Gegnern verifiziert worden. Es versteht sich,
daß auf dieser Basis der bisherige Vorwurf nicht aufrechterhalten werden
kann. Bekanntlich gehen Staatsanwaltschaft und Gericht davon aus, daß die
Schulmedizin richtig, die NEUE
MEDIZIN falsch sei. Diese Glaubensmeinung,
diese Annahme kann nach der Überprüfung durch die
Universität Trnava
nicht länger aufrechterhalten werden. Dies gilt um so mehr, als bereits
zuvor entsprechende Überprüfungen
durch 6 Professoren der Universität Wien im Jahr 1986, im übrigen
durch die Universität
Düsseldorf im Jahr 1992, mit entsprechendem Ergebnis durchgeführt
worden sind, abgesehen von den zigfachen
Überprüfungen durch Dutzende von Ärzten in vielen Ländern Europas
über viele Jahre, inzwischen Jahrzehnten, an Hunderten und Tausenden von
Patienten hinweg.
Im übrigen gibt es zum Nachweis der völlig fehlenden
Effizienz, also der Falschheit der Schulmedizin im Bereich der
Krebsbehandlung das nette
Geschenk an den Angeklagten wie folgt:
Vor etwa zwei Wochen wurde im Bereich Österreich
bekannt, daß eine Angestellte in einer Frauenarztpraxis etwa 250 positive
Krebsbefunde von Patientinnen weggeworfen und vernichtet hat.
Normalerweise müßte man annehmen - auf der Basis, daß die Schulmedizin
richtig ist - , daß die Patientinnen schwerst krank bzw. verstorben sind.
Das Gegenteil ist der Fall:
Keine einzige dieser Patientinnen ist erkrankt noch
verstorben.
Wir bitten also das Gericht, sich unter beiden
Gesichtspunkten des Fairness-Gebots, das wohl auch für das französische
Rechtssystem bestimmend sein dürfte, zu erinnern, also zunächst die
Akten herauszugeben, bestmöglich das Verfahren insgesamt einzustellen,
und zwar angesichts der für das Gericht überraschend neuen Feststellung,
daß die NEUE MEDIZIN
des Angeklagten naturwissenschaftlich verifiziert
ist.
Es versteht sich, daß man eine derartige Medizin nicht
an den Pranger, den Begründer dieser Medizin nicht vor Gericht stellt.
Das Verfahren an sich stellt einen Verstoß gegen die
Menschenrechtskonvention dar, wenn, was wir bezweifeln, das Verfahren nach
französischem Recht zulässig sein sollte. Dies kann der Angeklagte
eigentlich nicht annehmen.
Über die Richtigkeit oder Falschheit einen
Strafrichter in einem Strafverfahren entscheiden zu lassen, also über
eine wissenschaftliche Frage, die in einem Krankenhaus oder in einem
Universitätshörsaal geklärt werden sollte und müßte, stellt schon
einen schweren Schlag gegen diverse Menschenrechte des Angeklagten, der
Allgemeinheit, insbesondere auch der Patienten und aller potentiellen
Patienten dar, die demnächst bedürftig werden könnten.
Das Gericht mag noch zur Kenntnis nehmen, daß nach
Untersuchungen aller Biostatistiker aller Welt - völlig unstrittig -, die
Mortalität bei Krebspatienten nach schulmedizinischer onkologischer
Behandlung gegen 95% geht, das heißt, diese Medizin ist so gut wie
absolut ineffizient. Daß hier die Menschlichkeit gebietet, weiter zu
forschen, andere Ansätze - gleich welcher Qualität - zu fördern, erst
recht, wenn derartige andere Ansätze von Wissenschaftlern nach
naturwissenschaftlichen Regeln verifiziert worden sind, versteht sich von
selbst, sollte für einen bedeutenden Kulturstaat wie Frankreich
eigentlich selbstverständlich sein.
Rechtsanwalt