Sehr geehrter Herr Dr. Langrock,
Ihren Brief des "Kanzleitrosts" hatte ich
schon in etwa so erwartet; ich zitiere aus meinem Schreiben
vom 15.10.99:
Denn wenn die Machtstrukturen unserer Justiz so
strukturiert sind, wie ich sie in den vergangenen 18 Jahren immer wieder
erlebt habe, dann muß ich ja geradezu befürchten, daß, egal welches
Verfassungsgericht in ganz Europa, mir ebenso wenig helfen wird wie ein
kleines Amtsgericht.
Deshalb schreibe ich diese Beschwerde auch für
die Nachwelt, die sonst später sagen würde, ich hätte mich doch nur
an das Verfassungsgericht zu wenden brauchen, das hätte doch ganz
bestimmt ...
Aber es geht hier noch um unendlich viel mehr:
Täglich sterben allein in Deutschland nahezu 1000 Patienten an Krebs -
völlig unnötigerweise! Staatsmedizin, Staatsjustiz, Staatsmedien und
Staatsapparat verhindern geradezu, daß diese armen Patienten weiter
leben dürfen. Die neue Erkenntnis der Neuen Medizin wird planmäßig
unterdrückt, obwohl alle "Täter" längst wissen, daß mit
der Neuen Medizin 95 bis 98% der Patienten überleben könnten!
Hier läuft vor unserer aller Augen das grausigste
und schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte ab, wie Prof. Beck
es nennt.
Nachfolgend lautet die Verifikationsurkunde der
Universität Trnava:

Ich erlaube mir die Ansicht zu vertreten, daß das
Verfassungsgericht, falls es sich eventuell für täglich 1000 sterbende
deutsche Patienten für nicht zuständig erklären oder mit irgend einem
"Kanzleitrost" die Sache "abzuwimmeln" versucht,
sich vor der Nachwelt ebenfalls disqualifizieren würde.
Mich kann allerdings auch nichts mehr
zurückhalten, diese Beschwerde dem deutschen Bürger per Internet
zugänglich zu machen, damit er weiß, daß ich alles versucht habe, den
Patienten zu helfen.
Soweit das Zitat meines Schreibens
vom 15.10.99, das zudem jeder Bürger im Internet nachlesen kann.
Ich vermute, daß es in den letzten Jahrzehnten beim
deutschen Bundesverfassungsgericht keinen dringenderen und begründeteren
Antrag gegeben hat als diesen.
Der sinnlose und verbrecherische unnötige Tod von
täglich 1000 (eintausend!) Patienten, für die mein Antrag "pars pro
toto" als der eines unbestechlichen Tribuns steht, müßte wohl
ausreichen, einem Bundesverfassungsgericht Handlungsnotwendigkeit
aufzuzwingen.
Ich stütze meinen Antrag insbesondere auf § III der
Zulässigkeitsvoraussetzung, Abs. 2:
Die Anrufung des Bundesverfassungsgericht ist
grundsätzlich erst dann zulässig, wenn der Bürger zuvor alle ihm
sonst durch die Rechtsordnung eingeräumten Rechtsbehelfe vergeblich
genutzt hat und keine anderweitige Möglichkeit besteht (oder bestand),
die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder auf anderem rechtlich
möglichem Wege ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im
praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen ...
Zitat Ende
Seit über 18 Jahren habe ich bei über hundert
Gerichtsinstanzen immer in etwa den gleichen Beweisantrag eingereicht: Das
Gericht möge eine objektive Prüfung veranlassen, um herauszufinden, ob
die NEUE MEDIZIN im naturwissenschaftlichen Sinne richtig, d.h. am
nächstbesten Fall reproduzierbar ist.
Jedes deutsche Gericht, bis hoch zum
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Bundesverwaltungsgericht Berlin,
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, hat diesen Beweisantrag stets ohne
Begründung abgelehnt!
Dagegen waren fast alle Instanzen gerne bereit, auf
Antrag meiner Gegner Zwangspsychiatrisierungsbeschlüsse zu fassen
(insgesamt 69), um die wissenschaftliche Überprüfung durch eine
psychiatrische "Begutachtung" zu ersetzen.
Als Prof. Dr. Dr. Bresser im Gerichtssaal offen
zu Protokoll gegeben hat, er könne nichts Krankhaftes an mir finden und
die NEUE MEDIZIN sei doch sehr logisch, es täte ihm leid, aber er könne
dem telefonisch geäußerten Wunsch des Gerichtsvorsitzenden Schlüter
nicht entsprechen, mich für verrückt zu erklären, da knurrte der
Vorsitzende der Landgerichtskammer Köln nur: "Dann eben
nicht!"
Seither sind weitere 15
Zwangspsychiatrisierungs-Beschlüsse ergangen. Und die Diagnose steht auch
schon fest: Realitätsverlust, (sonst hätte Hamer ..., das darf doch
nicht sein!).
Auch ins KZ durfte (oder mußte?) mich Richter
Hilgert
einsperren wegen 3-maligen unentgeltlichen Informierens über NEUE
MEDIZIN.
Jeder Strafrichter darf sich anmaßen zu beurteilen,
was medizinisch richtig und was falsch ist (Urteil vom 9.9.97): "Besonders
straferschwerend ist die absolute Intoleranz des Angeklagten gegenüber
alternativen Therapien" (gemeint: die Schulmedizin).
Nur nachprüfen, was man in einem oder zwei Vormittagen
nachprüfen konnte, nämlich die naturwissenschaftliche Richtigkeit der
Neuen Medizin, das wollte (durfte) kein Richter!
50 Jahre hat man unserem ganzen deutschen Volk
vorgeworfen, unsere Eltern seien schuldig, weil sie nicht nach ihrem
Gewissen gehandelt hätten - jetzt werden wir von den Erben ins KZ
eingesperrt wenn wir unserem Gewissen folgen.
Meine Eltern haben damals 15 jüdische Mitbürger
gerettet, später das Bundesverdienstkreuz dafür erhalten; mein
Schwiegervater wurde von Richterkollegen Freisler’s zum Tode
verurteilt, weil er als Major nicht mehr an den Endsieg glauben wollte.
Es gibt offensichtlich in ganz Deutschland keine
einzige richterliche Instanz, die in einem Wissenschaftsstreit zuständig
wäre zu prüfen, was richtig und was falsch ist.
Und obwohl nach der Universität Düsseldorf nunmehr
auch die Universität Trnava amtlich nach universitärer
Verifikationsprüfung an nächstbesten Fällen festgestellt hat, daß die
NEUE MEDIZIN naturwissenschaftlich richtig - also die
Schulmedizin
falsifiziert ist - schweigen dennoch alle Gerichte und Richter in
auffällig übereinstimmender Ignoranz.
Ungerührt nimmt man eher den Tod von täglich 1000
Menschen in unserem Land in Kauf, als daß man jetzt offiziell zugeben
würde (dürfte), daß die NEUE MEDIZIN
richtig ist.
Was hat sich eigentlich geändert seit unserer
berüchtigten Nazi-Vergangenheit? Haben die damaligen Richter nicht auch
alle "formaljuristisch" korrekt geurteilt? Und heute - urteilen
alle Richter wieder oder immer noch "formaljuristisch" ganz
korrekt und dazu "im Namen des Volkes" - wenn es auch wider das
Volk selbst gerichtet und sogar das "schlimmste Verbrechen der
Menschheitsgeschichte" (Prof. Beck, Bonn) ist?
Und später - waschen dann alle wieder ihre Hände in
Unschuld, bzw. werden diesmal alle "ent-logifiziert" um weiter
"formaljurisitsch" urteilen zu können? Doch diese Schuld bleibt
auf ewig an den Händen kleben, die sich alle daran schmutzig gemacht
haben und sie wird für immer sichtbar bleiben!
Ich stütze meinen Antrag ebenso auf § 5
(Ausnahmeverfahren):
Die Verfassungsbeschwerde ... ist zur Entscheidung
anzunehmen
dann ist nach den Regeln der Serie zu erwarten, daß
der gleiche Richter im anstehenden Prozeß wieder das Gleiche machen wird,
was ja bereits auch von Richtern der nächst höheren Instanz gebilligt
wurde.
Das heißt aber für mich, daß das nicht ein zufällig
ignoranter Richter war, sonder daß das Ganze "zufällig" System
hat.
Der letzte Absatz meines Zitats ist geradezu wie für
meinen Fall gemacht:
... wenn einer grundgesetzwidrigen allgemeinen
Praxis von Behörden und Gerichten entgegengewirkt werden soll oder wenn
ein Verfassungsverstoß für den Beschwerdeführer besonders
schwerwiegend ist.
Alle Behörden und Gerichte verfolgen eine
grundgesetzwidrige allgemeine Praxis. Sie besteht darin, daß die
Erkenntnis der Neuen Medizin vorsätzlich unterdrückt wird zu Gunsten der
Staatsmedizin, die ansonsten zu Grabe getragen werden müßte.
Es geht immer um "abschwören" oder "für-verrückt-erklären"
wollen, statt daß die Sache selbst redlich untersucht werden dürfte oder
werden darf.
Und seit mit der Verifikation durch die
Universität
Trnava die letzten Zweifel beseitigt sein müßten, wird sie einfach
totgeschwiegen.
Dies alles geschieht - trotz besseren Wissens - zum
Schaden von täglich über 1000 Patienten, die dadurch unnötigerweise zu
Tode gebracht, sprich: weiter gefoltert und vergiftet werden (mit Giftgas-Abkömmlingen),
was die Behörden und Gerichte nicht verhindern!
Videant judices!
Im Namen der Patienten:
Dr. Med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer