Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Apartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
Alhaurin el Grande, 19. Januar 2000
An das
Bundesverfassungsgericht
z.Hd. Frau Pope
Schlußbezirk 3
76131 Karlsruhe
Betr.: Aktenzeichen AR 6195/99
Sehr geehrte Frau Pope!
Anbei u.a. das Schreiben des
Generalstaatsanwaltes von Köln, Dr. Cohenen, das an Arroganz
und Dümmlichkeit seinesgleichen sucht. Wie man mit so bescheidenen
geistigen Möglichkeiten Generalstaatsanwalt werden kann, ist mir ein
Rätsel. Er hat uns allerdings den Gefallen getan, die mit der sog.
Schulmedizin verbrüderten Justiz ad absurdum zu führen.
- Im 2. Absatz berichtet er unwahrheitsgemäß,
daß die Staatsanwaltschaft, "soweit die
österreichischen Behörden an der Aufklärung des Sachverhalts zu
beteiligen waren" alle ihr im Wege der Rechtshilfe sich bietenden
Möglichkeiten umfassend genutzt hätten." Das ist eine glatte Lüge:
Es hat noch keinen Staat gegeben, der für ein Land
(Österreich) einen Prozeß machen soll, für diesen Prozeß aber nur 14%
der Akten bekommen darf und dazu die wesentlichen 200 Seiten Intensivakten
über den Herzstillstand während der 1. Chemo-Infusion nicht. Natürlich
weiß unsere Justiz ganz genau, daß ihre "brüderlichen
Kollegen" in Österreich ihre Gründe haben, warum sie die Akten
nicht herausgeben, denn diese Akten würden ja die betroffenen Politiker,
Behörden, Gerichte und Mediziner selbst belasten und zeigen, daß sie
selbst Mitschuldige sind, die die Akten unterschlagen – so wie es gerade
mit den Leuna-Verkaufsakten passiert ist, die aus dem Bundeskanzleramt
spurlos verschwunden sind. Denn die Zwangsbehandlung von Olivia hat ja
ausschließlich in staatlichen Uni-Kliniken stattgefunden. Undenkbar, daß
die österreichischen Gerichte an solche staatlichen Akten nicht
herankommen könnte.
Unfaßbar auch, daß die deutsche Justiz, trotz
Unterschlagung von 86% der Akten, einen Prozeß für die
Aktenunterschlager machen möchte. Das Ganze stinkt doch gewaltig nach
höchstbrüderlicher, krimineller Logen-Kooperation.
Parteigutachten von Prof. Henze:
So naiv wäre nicht einmal ein Jurastudent im 1.
Semester, daß er "argumentieren" würde, wenn dem
Parteigutachter Schulmediziner
Henze
14% der Akten genügen – bei den restlichen 86% weiß er ja gar
nicht, was drin steht – dann müsse das der Gegenpartei, also dem
Angeklagten, auch genügen.
Herr Parteigutachter
Henze
hätte sich auch mit 1% der Akten zufrieden gegeben, um seinen Gegner
verurteilen zu lassen. Über den Herzstillstand sagt er lapidar, stehe in
den Akten nichts drin.
Ja, der Parteigutachter
Henze
will die restlichen 86% der Akten genauso wenig, wie die Staatsanwaltschaft. Denn sonst müßte man ja landauf landab Prozesse
gegen die Medizin-, Justiz- und Staatskriminellen führen, die nicht nur
wie hier, Aktenunterschlagung begangen haben, sondern 19 Jahre
vorsätzliche Erkenntnisunterdrückung und damit den Tod von Millionen
armer Patienten verschuldet haben.
Verifikation der Neuen Medizin von
Trnava "ohne Bedeutung":
Das Tollste leistet sich der Herr Generalstaatsanwalt
mit dem vorletzten Abschnitt:
Er, der von Medizin nun wirklich nichts versteht,
weiß aber in seiner Medizin-Ignoranz ganz genau, daß die falsifizierte
alte Schulmedizin doch noch richtig und die verifizierte
NEUE MEDIZIN falsch ist. Und deshalb kommt es nur darauf an, ob man zur
Schulmedizin
rät oder nicht, den bei der Schulmedizin gehen die 98% Mortalität in
Ordnung. Bei der Neuen Medizin, mit einer 98%igen Überlebensrate,
spricht man von Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Und
deshalb, so wähnt der Herr Generalstaatsanwalt, sei die Verifikation
der Neuen Medizin von Trnava "ohne Bedeutung".
Das kommt dabei heraus, wenn eine Wissenschaftsfrage
von medizin-ignoranten Justitialen per Strafurteil
"entschieden" werden soll.
Der Herr GStw weiß nicht oder will nicht wissen, was
in der Naturwissenschaft eine Verifikation bedeutet. Denn spätestens
seit dieser formal unanfechtbaren Verifikation von
Trnava ist die alte
Schulmedizin falsifiziert, also falsch und damit kriminell, die
verifizierte NEUE MEDIZIN jedoch richtig.
Die Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen war ja
auch nie reproduzierbar oder verifizierbar. Einzig die NEUE
MEDIZIN kann
eine solche Verifikation beliebig oft und an jedem nächstbesten Fall
bestehen, weil sie keine Hypothesen hat.
Nun muß man bei den schulmedizynischen
Onkologenbrüdern nach fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung bei den
verstorbenen 98% ihrer Patienten ermitteln ...
Es ist aber nicht nur die Staatsmedizin, der
Staatsapparat, sondern auch die Staatsjustiz kriminell. Wer kann noch
Recht sprechen?
Kann eine solche kriminelle Justiz noch ihre Hunderte
und Tausende von Richtern exkulpieren die mit den Medizinkriminellen,
Staatskriminellen und Staatsmedienkriminellen wissentlich und
brüderlich zusammenbearbeitet haben und ein organisiertes Verbrechen
unvorstellbaren Ausmaßes begangen haben: das grausigste und
scheußlichste Verbrechen der Menschheitsgeschichte?!
Wo könnte es noch Richter geben, die diesen
Auglasstall ausmisten könnten oder dürften?
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Anlagen:
- Ankündigung vom 1.1.2000 über Tätigkeit
des UIG
- Brief des Generalstaatsanwaltes
- Strafanzeige der
Eltern Pilhar
- Fakten in der Neuen
Medizin