Mendel
Rechtsanwalt
An das
Tribunal de Grande Instance
B.P. 1023
73010 Chambery Cedex
Krefeld, 20.01.2000
In der Strafsache
Gegen
Dr. Hamer
96003989
haben wir bislang keine Akteneinsicht erhalten,
rechtliches Gehör ist also nicht gewährt worden, für rechtsstaatliche
Verhältnisse ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang, vor allen Dingen
deshalb, weil Mutter des Rechtsstaats europäischen Typus, die große
Nation Frankreich ist.
Wir wundern uns also sehr.
Wir können nur annehmen, daß all diese Fragen dadurch
geklärt werden, daß die Verhandlung gegen Dr. Hamer nicht stattfindet.
Wir möchten im übrigen hoffen, daß mit dieser
Entscheidung das Verfahren gegen den Mandanten insgesamt eingestellt ist.
Für den Rechtsstaat Frankreich wäre erstaunlich, eine
Anklage zu erheben, die auf die Annahme der Richtigkeit der schulmedizinischen
Onkologie basiert, obwohl diese Annahme durch nichts bewiesen ist,
bewiesen ist nur, daß nach 5-7 Jahren so
gut wie alle schulmedizinisch behandelten Krebspatienten tot sind (98%
gemäß Prof. Abel von der Universität
Heidelberg, dem
Spitzeninstitut der deutschen Krebsforschung).
Ungehört liegen wissenschaftliche
Verifikationen der Neuen Medizin des Dr. Hamer vor, und zwar von der
Universität Wien 1986, Universität Düsseldorf
1992, Universität
Trnava/Bratislava aus dem Jahr 1998 vor, wonach an der
"Richtigkeit" der Neuen Medizin einerseits, der
"Falschheit" insbesondere der Ineffizienz der schulmedizinischen
Onkologie nicht mehr gezweifelt werden kann.
Sollte hierzu noch weiterer Aufklärungsbedarf
bestehen, sollten Sie also Fragen haben, stehen wir selbstverständlich
jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte