ORF
GENERALINTENDANZ
Österreichischer Rundfunk, A-1136 Wien
Wien, den 18.2.2000
Ihr Schreiben vom 17.1.2000 an
das Rundfunkamt Linz
Sehr geehrter Herr Winkler!
Wie Sie bereits wissen, wurde obiges Schreiben zur
Beantwortung an uns weitergeleitet.
Sie haben vollkommen recht, daß der ORF
eine öffentlich-rechtliche Anstalt und zur objektiven und unabhängigen
Berichterstattung verpflichtet ist. Ich kann Ihnen auch darin zustimmen,
daß der ORF zur umfassenden
Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen,
wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen in verschiedenen
Sendungen verpflichtet ist. Ich stimme Ihnen auch zu, daß die Gesundheit
ein wichtiger Bereich des Lebens ist.
Nicht zustimmen kann ich Ihrem Vorbringen, daß der ORF
über die "Neue Medizin" nach Dr. Hamer nicht objektiv
berichtet hätte. Der ORF hat
insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über eine seiner
Patientinnen (Olivia Pilhar) nicht nur sehr umfassend, sondern auch sehr
objektiv und kritisch berichtet. Ich bin überzeugt, daß Ihnen die
damalige Berichterstattung noch deutlich in Erinnerung ist.
Ich ersuche Sie daher, Ihre Rundfunkgebühren auch
weiterhin zu bezahlen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrike Schmid
(Recht und Auslandsbeziehungen)