Arlette Büchel
Praxis für biologische Heilverfahren
Sonnhaldenweg 18
9100 Herisau
9100 Herisau, 20.02.2000
Sanitätskommission
Arh.
z.H. RR. A. Scherrer-Baumann
Kasernenstr. 17
9100 Herisau
Ihr Schreiben vom 16.02.2000
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Scherrer-Baumann
Sie bitten mich um eine Stellungnahme zum Leserbrief,
der im Tagblatt vom 14.02.2000 erschienen ist.
Ich finde es erstaunlich, daß ich mich Ihnen
gegenüber als Rufgeschädigte zu solch unqualifizierten und haltlosen
Anschuldigungen, die ich übrigens vollumfänglich als ignorant und
verleumderisch von mir weise, ohne irgendwelche vorliegende Beweise des
Schreibers, äußern soll. Ich möchte Sie deshalb bitten, Beweise
"die unserem Gesundheitswesen insgesamt abträglich sind" zu
verlangen und mir diese vorzulegen. Sollte er keine vorlegen können,
bitte ich die Sanitätskommission, von ihm ein Entschuldigungsschreiben zu
erlangen, das er nach meiner Begutachtung auf seine Kosten im gleichen
publizistischen Umfang im Tagblatt publizieren soll. Weitere rechtliche
Schritte und Schadenersatzklagen werde ich mir vorbehalten.
Bekanntlich wollte ich Sie und die Mitglieder der
Sanitätsdirektion über die NEUE MEDIZIN
im speziellen Fall des Patienten D.K. informieren (am 12.01.2000). Nach zweimaliger Unterbreitung von
jeweils 4-6 möglichen Daten, waren nur gerade drei Mitglieder der
Sanitätskommission, sowie eine Person nicht offiziell zur
Sanitätsdirektion gehörend, anwesend.
Ich unterbreite Ihnen nochmals die Möglichkeit, die
NEUE MEDIZIN nach Dr. med. Ryke Geerd
Hamer in Form eines Vortrages
kennenzulernen, damit Sie und die seinerzeit nicht anwesenden
Sanitätsmitglieder ihre eigene Meinung bilden können. Ist es doch
wunderbar, daß der Patient D.K. trotz schulmedizinischer Fehl- und
Pessimaldiagnose ("bösartiges" Aderhautmelanom und nur noch 6
Wochen zu leben!) nun am 23. Mai 2000 nach drei Jahren bei bester
Gesundheit ist (siehe auch Fall C.
G., oder viele weitere im Internet unter www.pilhar.com).
Ich glaube, dies, sowie die eingesparten
Krankenkassengelder, sollte Sie alle erfreuen – besonders aber Dr. Taverna.
Hat er doch selbst gesagt (protokolliert), daß, wenn der Patient nach 2
Jahren noch lebte, ihn dieser Fall interessieren würde.
Zum Leserbrief-Schreiber selbst kann ich mich nur
dahingehend äußern, daß selbst die Götter gegen gewisse Qualitäten
vergebens kämpfen. Meines Wissens hat er – "als Spiegel-Leser" – keine Ahnung von Dr. Hamers
NEUER MEDIZIN mit
ihren fünf universitär und wissenschaftlich beglaubigten Naturgesetzen,
die sämtlichen Krankheiten zugrunde liegen.
Wie sollte er auch? Da er keine Ahnung von NEUER
MEDIZIN hat, weil seit Jahren die Massenmedien weltweit eine gezielte und
hermetische Desinformationskampagne zwecks Hirnwäsche der
Weltbevölkerung durchführen, glaubt er (ohne etwas im
naturwissenschaftlichen Sinne zu wissen!) umsomehr an den
"Spiegel". Selber denken und eine eigene Schlußfolgerung aus
These und Antithese zu ziehen, scheint ihn zu überfordern. Auch scheint
mir, daß er nichts von der Neuen Medizin wissen will, so nach dem Motte
"ich weiß zwar nichts, aber dafür ist meine Meinung umso
arretierter".
Zur "insgesamten Abträglichkeit der von Herisau
ausgehenden Aktivitäten rund um Dr. Hamers NEUE
MEDIZIN" bitte ich
um genauere Ausführungen. Was heißt das? Wenn etwas in den Zeitungen und
"Spiegel"-ähnlichen Zeitschriften steht, heißt das noch lange
nicht, daß das eine Garantie für Wahrheit oder Wissenschaftlichkeit ist.
Im Falle der Neuen Medizin wird ja nie auch nur ein Sterbenswörtchen zu
den alles entscheidenden fünf
Naturgesetzen der Neuen Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer
geschrieben oder gezeigt.
Einen Einfluß auf meine Praxistätigkeit durch meinen
Lebenspartner, Harald Baumann, über die vom Gesetz vorgeschriebenen
Limiten hinaus, gibt es nicht. Zu diesen Limiten habe ich mich übrigens
bei der Sanitätsdirektion Arh. vorgängig genau informiert. Er ist
teilzeitangestellt, arbeitet zur vollen Befriedigung unter meiner Aufsicht
und nach meinen Direktiven. Seine privaten Aktivitäten außerhalb meiner
Praxis gehen mich nichts an. In der Schweiz gibt es das verfassungsmäßig
verbriefte Recht auf Meinungs- und Redefreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
Arlette Büchel