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Korrespondenz 2000 Germanische Neue Medizin®

 

Arlette Büchel
Praxis für biologische Heilverfahren
Sonnhaldenweg 18
9100 Herisau

9100 Herisau, 20.02.2000

Sanitätskommission Arh.
z.H. RR. A. Scherrer-Baumann
Kasernenstr. 17
9100 Herisau

Ihr Schreiben vom 16.02.2000

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Scherrer-Baumann

Sie bitten mich um eine Stellungnahme zum Leserbrief, der im Tagblatt vom 14.02.2000 erschienen ist.

Ich finde es erstaunlich, daß ich mich Ihnen gegenüber als Rufgeschädigte zu solch unqualifizierten und haltlosen Anschuldigungen, die ich übrigens vollumfänglich als ignorant und verleumderisch von mir weise, ohne irgendwelche vorliegende Beweise des Schreibers, äußern soll. Ich möchte Sie deshalb bitten, Beweise "die unserem Gesundheitswesen insgesamt abträglich sind" zu verlangen und mir diese vorzulegen. Sollte er keine vorlegen können, bitte ich die Sanitätskommission, von ihm ein Entschuldigungsschreiben zu erlangen, das er nach meiner Begutachtung auf seine Kosten im gleichen publizistischen Umfang im Tagblatt publizieren soll. Weitere rechtliche Schritte und Schadenersatzklagen werde ich mir vorbehalten.

Bekanntlich wollte ich Sie und die Mitglieder der Sanitätsdirektion über die NEUE MEDIZIN im speziellen Fall des Patienten D.K. informieren (am 12.01.2000). Nach zweimaliger Unterbreitung von jeweils 4-6 möglichen Daten, waren nur gerade drei Mitglieder der Sanitätskommission, sowie eine Person nicht offiziell zur Sanitätsdirektion gehörend, anwesend.

Ich unterbreite Ihnen nochmals die Möglichkeit, die NEUE MEDIZIN nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer in Form eines Vortrages kennenzulernen, damit Sie und die seinerzeit nicht anwesenden Sanitätsmitglieder ihre eigene Meinung bilden können. Ist es doch wunderbar, daß der Patient D.K. trotz schulmedizinischer Fehl- und Pessimaldiagnose ("bösartiges" Aderhautmelanom und nur noch 6 Wochen zu leben!) nun am 23. Mai 2000 nach drei Jahren bei bester Gesundheit ist (siehe auch Fall C. G., oder viele weitere im Internet unter www.pilhar.com).

Ich glaube, dies, sowie die eingesparten Krankenkassengelder, sollte Sie alle erfreuen – besonders aber Dr. Taverna. Hat er doch selbst gesagt (protokolliert), daß, wenn der Patient nach 2 Jahren noch lebte, ihn dieser Fall interessieren würde.

Zum Leserbrief-Schreiber selbst kann ich mich nur dahingehend äußern, daß selbst die Götter gegen gewisse Qualitäten vergebens kämpfen. Meines Wissens hat er – "als Spiegel-Leser" – keine Ahnung von Dr. Hamers NEUER MEDIZIN mit ihren fünf universitär und wissenschaftlich beglaubigten Naturgesetzen, die sämtlichen Krankheiten zugrunde liegen.

Wie sollte er auch? Da er keine Ahnung von NEUER MEDIZIN hat, weil seit Jahren die Massenmedien weltweit eine gezielte und hermetische Desinformationskampagne zwecks Hirnwäsche der Weltbevölkerung durchführen, glaubt er (ohne etwas im naturwissenschaftlichen Sinne zu wissen!) umsomehr an den "Spiegel". Selber denken und eine eigene Schlußfolgerung aus These und Antithese zu ziehen, scheint ihn zu überfordern. Auch scheint mir, daß er nichts von der Neuen Medizin wissen will, so nach dem Motte "ich weiß zwar nichts, aber dafür ist meine Meinung umso arretierter".

Zur "insgesamten Abträglichkeit der von Herisau ausgehenden Aktivitäten rund um Dr. Hamers NEUE MEDIZIN" bitte ich um genauere Ausführungen. Was heißt das? Wenn etwas in den Zeitungen und "Spiegel"-ähnlichen Zeitschriften steht, heißt das noch lange nicht, daß das eine Garantie für Wahrheit oder Wissenschaftlichkeit ist. Im Falle der Neuen Medizin wird ja nie auch nur ein Sterbenswörtchen zu den alles entscheidenden fünf Naturgesetzen der Neuen Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer geschrieben oder gezeigt.

Einen Einfluß auf meine Praxistätigkeit durch meinen Lebenspartner, Harald Baumann, über die vom Gesetz vorgeschriebenen Limiten hinaus, gibt es nicht. Zu diesen Limiten habe ich mich übrigens bei der Sanitätsdirektion Arh. vorgängig genau informiert. Er ist teilzeitangestellt, arbeitet zur vollen Befriedigung unter meiner Aufsicht und nach meinen Direktiven. Seine privaten Aktivitäten außerhalb meiner Praxis gehen mich nichts an. In der Schweiz gibt es das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Meinungs- und Redefreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Arlette Büchel

 

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