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siehe auch: Winkler an Bundesministerium für Gesundheit, 24.7.2000
Anmerkung: Das BMfSoz schreibt:"Eine Behandlungsmethode wird dann als Teil der medizinischen Wissenschaft verstanden, wenn sie nach wissenschaftlicher Erprobung auf führenden Kongressen, in führenden Fachzeitschriften und von führenden Fachwissenschaftlern vertreten wird, ..." Jeder halbwegs Interessierte an diesem Thema weiß, daß gerade für Dr. Hamer mit seiner wirklich revolutionierenden NEUEN MEDIZIN solche "führende" Kreise Zeit seines Lebens verschlossen bleiben, ansonsten diese nicht mehr "führend" wären. Und weiter:" ... ihr Wert in der medizinischen Wissenschaft nicht überwiegend ausdrücklich und ernsthaft bestritten wird und ihr keine grundsätzliche sozialethischen Bedenken entgegenstehen." Hierfür liegen auch keine Fakten auf dem Tisch, die gegen die NEUE MEDIZIN sprechen könnten! Bis dato ist die NEUE MEDIZIN mit ihren 5 Biologischen Gesetzmäßigkeiten unwiderlegt! An Ernsthaftigkeit mangelt es den Beamten im Bundesministerium, denn im Gegensatz zu fehlenden Falsifikationen sind diesen zahlreiche und von höchsten Stellen abgezeichnete Verifikationen der NEUEN MEDIZIN nachweislich bekannt! Im Hinblick auf das Schreiben von Marc Fréchet, welches eine Überlebensrate von 85% nach 9 Jahren der mit Hilfe der NEUEN MEDIZIN überlebenden Krebspatienten ausweist, kann man auch nicht von grundsätzliche sozialethischen Bedenken gegen diese NEUE MEDIZIN sprechen! In die gleiche Kerbe schlägt die Tatsache, daß die österr. Staatsanwaltschaft von 6500 im Zentrum für Neue Medizin (Burgau/Österreich) beschlagnahmten und ausgeforschten Adressen, immerhin 6000 Personen (lebend!) einvernehmen konnte. Und etwas zynisch:"Es liegt daher an den Vertretern der "NEUEN MEDIZIN", für eine entsprechende wissenschaftliche Auseinandersetzung zu sorgen und eine Anerkennung im Bereich der Wissenschaft zu erreichen." Dem zitierten Bundesministerium ist bekannt, daß das Bundesministerium für Justiz einen Haftbefehl für Dr. Hamer in Österreich bis zum 17. Mai 2015 aufrecht erhält. Und auch, wie es Vertretern der NEUEN MEDIZIN ergeht, wenn sie sich im Sinne ihres geleisteten Hippokratischen Ärzteeids engagieren! Der Fall des Amtsarztes Dr. Willibald Stangl ging ja durch die Medien! In ca. 100 Strafverfahren rund um die NEUE
MEDIZIN, mit Dr. Hamer, mit
Ärzten, Therapeuten und Patienten im In- und Ausland während der vergangenen 20 Jahre,
war immer eine Überprüfung der NEUEN
MEDIZIN beantragt worden. So auch von uns
Eltern bei unserem Strafprozeß! Kein Richter wagte es, diese Überprüfung
anzuordnen. Immer verließ sich der Richter auf seinen sachverständigen
Schulmediziner. Schulmediziner zeigen an und Schulmediziner (ver)urteilen! Weiter:"Das ist jedoch nicht nur bis zum Jahre 1997, sondern auch seither nicht im ausreichenden Maße erfolgt, ..." Dr. Hamer hatte bis zum Jahre 1997 Dutzende Verifikationen vorzulegen. Niemand nahm sie entgegen. Dann wurde er eingesperrt, wegen 3 maligem kostenlosen Informierens Hilfesuchender. Seine vorgebrachten Gewissensgründe fanden vor dem Gericht kein Gehör. Ein Jahr mußte er hinter Gitter, dieser gefährliche Mensch. Und kaum aus dem Gefängnis entlassen, gelingt ihm vor einer Universität die Beweisführung der Richtigkeit seiner Entdeckungen an 7 nächstbesten Patientenfälle, die er zuvor noch nie gesehen hat. Was, bitte schön, kann man noch von Hamer verlangen? Er hat niemals versucht seine NEUE MEDIZIN als Alternativmedizin zu etablieren, um vielleicht schnelles Geld zu machen. Als Arzt aus Überzeugung beschritt er immer den offiziellen Weg über die Universitäten. Doch diese warfen ihm einen Knüppel nach dem anderen zwischen die Beine, verweigern die Überprüfung, entzogen ihm die Approbation wegen 'Nichtabschwörens der NEUEN MEDIZIN' und 'Sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin', lassen ihn mit der dienstbar gemachten Justiz verfolgen ... Würde das Bundesministerium mit gleichen Maßstäben messen, müßte es feststellen, daß gerade die Onkologie noch niemals eine Verifikation ihrer Behauptungen über die Krebsentstehung und Krebsheilung vorlegen konnte. Das einzig Todsichere (98%) ist ihre Therapie! Hierbei hat das Bundesministerium keine "grundsätzlichen sozialethische Bedenken" anzumelden? Früher hieß das Ministerium "Bundesministerium für Gesundheit". Heute: "Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen". Warum diese Namensänderung? Hat man Angst vor sozialen Unruhen und befürchtet man, daß der über Generationen währende Gewinn der an der Schulmedizin Partizipierenden eines Tages ausbleiben könnte? Schließlich:" ... sodaß für das Bundesministerium derzeit kein Anlaß zur Einholung eines Gutachtens des Obersten Sanitätsrates besteht." Jeder neuzuzulassende Kühlschrank wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Jedes Cremchen wird in einem mehr oder weniger gründlichen Testverfahren geprüft. Für jedes Pillchen werden Tausende Versuchstiere "verbraucht", zahllose Forscher beschäftigt, Prüfungsgremien beauftragt und Bescheinigungen ausgestellt. Unsummen sind im Spiel und werden ausgegeben, wenn noch größere Beträge lukriert werden können.
[Aus: Welt am Sonntag, 30.4.2000 - Kräuterextrakt gegen Tumore] Ob aber die allein im deutschsprachigem Raum und ebenfalls allein nur in der "anerkannten" Krebs-Pseudotherapie täglichen nahezu 1000 Tote wirklich unumgänglich sind, daß will niemand wissen? Hier ist für das Ministerium kein Anlaß zur Einholung eines Gutachtens gegeben? In wessen Dienst steht eigentlich das Ministerium? Ist es mit den Menschenrechten vereinbar, ...
... oder gelten wir nicht als Menschen? |
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