Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin
Fuengirola, 11. Oktober 2000
Mit Berufsverbot seit 14 Jahren
Wegen (wörtl.) "Nichtabschwörens der NEUEN
MEDIZIN und sich nicht
Bekehrens zur Schulmedizin"
Frau
Maitre Gabarian Poscale
200, Avenue Marichal Leclerc
Betr.: Affaire mit Convocation am 13. Oktober 2000
Sehr geehrte Frau Maitre Gabarian Poscale,
entsprechend unserem heutigen Telefonat bitte ich Sie:
- Den Termin am Freitag den 13. Oktober 2000 wahrzunehmen.
- Eine Kopie der gesamten Akten anfertigen zu lassen, die ich
selbstverständlich umgehend bezahlen werde.
- Es war in allen französischen Zeitungen nachzulesen, daß nach
Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankreichs schon vor dem Prozeß ein
Haftbefehl gegen mich erlassen war, mit dem ich hätte verhaftet
werden sollen, sodaß ich den Prozeß nicht als freier Mann hätte
gestalten können. Ich bitte Sie genaueste Auskünfte des Gerichts
einzuholen, warum damals vor dem ersten Prozeß in diesem
mittelalterlichen Inquisitionsprozeß bereits ein Haftbefehl vor der
Verhandlung ausgeschrieben wurde.
- Ich bitte Sie, dem Gericht klarzumachen, daß dieser Prozeß eine
Schande für ganz Frankreich, ja für ganz Europa darstellt, weil er
die Justizgeschichte um mindestens tausend Jahre zurückdreht wie
damals, als man Ketzer verbrannte, die eine neue wissenschaftliche
Erkenntnis hatten. Das man einen Menschen wegen Aufhetzung gegen die
Schulmedizin (so wörtlich in der Anklageschrift) und
Anstiftung zur
Neuen Medizin (so wörtlich in der Anklageschrift) als sogenannter
Ersttäter zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, ist ein
ungeheuerlicher Skandal.
Die Richter haben sich angemaßt in einer
wissenschaftlichen Streitfrage zu entscheiden, von der Sie nichts
verstehen. Es gibt in der ganzen Schulmedizin, mit ihren 5000 Hypothesen
und ihrer 98% mortalen
Pseudo-Therapie, keine einzige Verifikation dieser
"anerkannten Medizin". In der NEUEN
MEDIZIN mit 98%iger
Überlebenschance ohne eine einzige Hypothese gibt es bereits 27
öffentliche Verifikationen, die letzte an der Universität
Trnava. Das
Gericht fühlt sich nicht bemüßigt, diese überhaupt zur Kenntnis zu
nehmen.
Es ist überhaupt ungeheuerlich, daß ein Mensch, nur
weil er ein Buch veröffentlicht hat, welches auf französisch übersetzt
wurde, zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt werden kann, obwohl er
seit acht Jahre gar nicht in Frankreich gewesen ist. Nach gleichem Muster
könnte mich jeder Staat der Welt jetzt verurteilen nach dem Motto:
"Schulmedizin ist richtig, weil anerkannt; NEUE
MEDIZIN ist falsch,
weil nicht anerkannt und wird mit Gefängnis bestraft."
Die Familie Hamer hat 1991 in Paris schon einmal eine
traurige Kostprobe der französischen Justiz genossen. Damals hat Herr Miterand,
der Duzfreund des Mörders unseres Sohnes Dirk, eine eigene Kammer in
Paris konstitutioniert, die für den Prozeß gegen den Prinzen Savoyen
erstmals zusammentrat und aus handverlesenen Sympathisanten des Prinzen Savoyen
bestand.
Der Prinz hatte auch nach der Tat ein schriftliches
Schuldanerkenntnis unterschrieben. Der Richter Colomb forderte Ihn
auf, dieses Schuldanerkenntnis zurückzunehmen und konstruierte dann
zusammen mit dem ebenfalls Duzfreund des Herrn Miterand, Herrn Lombart
und dem lieben Logen-Freund, dem Prinzen Savoyen, ein sogenanntes
dubium.
Er konstruierte wörtlich, es könne doch sein, mit
einer Wahrscheinlichkeit z.B. von eins zu zehn Millionen, eine quasi
irrationale Irrealität, daß im Moment der zwei Schüsse des Prinzen Savoyen,
deren Schußbahn man nahezu auf den Zentimeter genau berechnen konnte, ein
unbekannter Schütze dazwischengesprungen sei und mit dem gleichen
Karabiner und dem gleichen Kaliber zweimal geschossen hätte, wieder
weggesprungen sei und niemand der etwa dreißig Umstehenden, die zu diesem
Zeitpunkt bei Tageslicht schon sehen konnten, habe zufällig diesen
Schützen bemerkt. Nach dem so konstruierten dubium verkündete der
Richter befriedigt: "in dubio pro reo". Der Angeklagte, sein Logenfreund, der unbestreitbar die zwei Schüsse abgefeuert hatte, ist
unschuldig. So einfach ist das in der französischen
Justiz.
So einfach ist das offenbar auch in der
französischen
Justiz in Chambery, wenn die Leiche Schulmedizin, die nach
naturwissenschaftlichen Regeln schon in Verwesung übergegangen ist, von
medizinisch ignoranten Richtern reanimiert werden soll.
Nach naturwissenschaftlichen Regeln darf eine
offizielle Verifikation einer Universität nur dadurch außer Kraft
gesetzt werden, daß die andere (falsifizierte) Seite, nämlich die sog. Schulmedizin, das Gegenteil beweist. Dies aber kann sie nicht. Denn mit
5000 Hypothesen kann sie überhaupt nichts beweisen, widerlegen oder
verifizieren. Dieser ganze Prozeß ist deshalb ein abenteuerlicher,
mittelalterlicher Inquisitionsprozeß.
Ich bitte dies dem Gericht klarzumachen und ihm mein
Entsetzen über diese Art Gerichtsbarkeit mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer