Dr.
med. Mag. theol.
Ryke
Geerd HAMER
Fuengirola,
05. Februar 2001
Frau
Rechtsanwältin
Pascale
Gaborieau
200
avenue Maéchal Leclerc
73009
Chambery Cedex
Sehr geehrte Frau Gaborieau,
Sie machen anscheinend einen üblen Scherz mit mir.
Sie haben 6000 Franc bekommen für die Kopien, wollen
aber nur 1/3 der Akten kopieren.
Wer verbietet Ihnen, die anderen Seiten auch zu
kopieren?
Hat das Gericht Ihnen das verboten?
Handelt es sich um Geheimakten?
Ich kann mich doch nicht auf einen Prozess
vorbereiten, dessen Akten ich nicht einsehen darf. Ganz besonders, da es
sich um einen mittelalterlichen idiotischen Ketzer-Inquisitionsprozeß
handelt:
„Wegen
Aufhetzung gegen Schulmedizin und
Anstiftung
zur Neuen Medizin mit dem Ziel der Ausübung“,
wie es wörtlich in der Anklageschrift steht.
Da ich bisher die Akten nicht einsehen konnte, habe
ich beigefügten Brief heute an das Gericht geschrieben und Verlegung des
Prozesstermins beantragt, da es mir unmöglich ist, mich auf diesen
schwachsinnigen Inquisitionsprozess innerhalb von gut 2 Monaten
vorzubereiten.
Natürlich steht das Inquisitionsurteil mit meiner
Verurteilung schon fest: Gefängnis ohne Bewährung. Aber das Gericht muss
ja wenigstens in diesem Schauprozeß die Formalien einhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer