Dr.
med. Mag. theol.
Ryke
Geerd HAMER
Fuengirola,
05. Februar 2001
Mit
Berufsverbot seit 14 Jahren wegen (wörtl.) „Nichtabschwörens der Neuen
Medizin und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“.
An
die
Grande
Instance
Cour
d’Appel de Chambery
Betr.:
Affaire Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
wegen Aufhetzung gegen Schulmedizin
und Anstiftung zur Neuen Medizin.
Az. 96 00 39 89
In oben bezeichneter Sache teile ich dem Gericht mit,
dass ich bisher noch keine Einsicht in die Gerichtsakten nehmen durfte.
Offenbar hat das Gericht meiner Anwältin untersagt, die Gerichtsakte
vollständig zu kopieren. Es wurde ihr nur erlaubt, ein Drittel zu
kopieren, aber auch das habe ich nicht erhalten. Dabei hat sie die Kopien
für die gesamte Akte bezahlt bekommen.
Ich sehe mich leider außerstande, innerhalb von
weniger als 3 Monaten eine Prozessvorbereitung zu machen, schon erst recht
nicht, wenn ich nur „ausgewählte“, unwichtige Aktenteile zur Kenntnis
bekommen darf.
Ich beantrage deshalb:
- Das
Gericht möge ausdrücklich das Kopieren der gesamten Akten erlauben.
- Das
Gericht möge den Prozesstermin um 4 Monate verschieben.
In diesem mittelalterlichen Inquisitionsprozess wegen
(wörtl.) „Aufhetzung gegen die Schulmedizin
und Anstiftung zur Neuen Medizin
mit dem Ziel der Ausübung“ wie es in der Anklageschrift heißt, füge
ich noch weiteren Schriftwechsel bei, aus dem hervorgeht, dass das
Gerichtsverfahren offenbar ein Teil eines weltweiten Verbrechens der
Erkenntnisunterdrückung ist, bei dem bisher 2 Milliarden Patienten
„gestorben worden“ sind.
Dr. Hamer