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Korrespondenz 2001 Germanische Neue Medizin®

EBERHARD KARL UNIVERSITÄT TÜBINGEN

Zentrale Verwaltung

Abteilung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Universität Tübingen

Wilhelmstraße 5

72074 Tübingen

Herrn

Dr. med. Mag. theol

Ryke Geerd Hamer

Apartado de Correos 209

E-29120 Alhaurin el Grande

08.02.2001

Betr.: Ihr Habilitationsverfahren

Bez.: Ihr Schreiben vom 1.1.2001 an den Dekan der Medizinischen Fakultät

Sehr geehrter Herr Doktor Hamer

der Dekan der Medizinischen Fakultät, Herr Prof. Dr. Claussen, hat Ihr Schreiben mit Anlagen an die Zentrale Verwaltung weitergeleitet. Aus Ihrem Schreiben wird nicht ganz klar, ob Sie mit der vorgelegten „Kurzfassung der Neuen Medizin (Stand 2000)“ Ihr Habilitationsverfahren weiterbetreiben wollen. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass eine Fortsetzung derzeit nicht möglich ist aus folgenden Gründen:

Nach § 55 Abs. 3 des Universitätsgesetzes Baden-Württemberg (UG) wird aufgrund der erfolgreichen Habilitation die Lehrbefugnis erteilt. Nach § 80 Abs. 3 Nr 4 UG erlischt die Lehrbefugnis eines Privatdozenten durch Verurteilung in einem ordentlichen Strafverfahren durch ein deutsches Gericht, wenn dieses Urteil bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte. Nach § 80 Abs. 5 Nr. 2 UG kann die Lehrbefugnis widerrufen werden, wenn der Privatdozent eine Handlung begeht, die bei einem Beamten eine Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, die nur im förmlichen Disziplinarverfahren verhängt werden kann.

Wenn nun Umstände vorliegen, aufgrund derer die Lehrbefugnis erlöschen würde oder widerrufen werden könnte, so sind dies selbstverständlich auch Gründe, die Lehrbefugnis nicht zu verleihen, und damit sind es auch Gründe, die Zulassung zum Habilitationsverfahren zu versagen.

Wie Sie wissen, liegt gegen Sie ein Haftbefehl vor. Bei der Durchführung des Strafverfahrens könnte sich ergeben, dass die o.g. Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen. So lange Sie sich dem Strafverfahren und damit einer Klärung entziehen, ist daher das Habilitationsverfahren nicht fortzusetzen.

Sie auf die völlig verzerrten und falschen Darstellungen in Ihrem Schreiben hinzuweisen, hat leider wohl keinen Sinn.

Mit freundlichen Grüßen

Schweizer

 

siehe auch:

 

 

 

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