HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN
SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
Wien, 27. Februar 2001
ZI. 32-54.103/01 Ch/Mm
Herrn
Alfred
Stadler
Badstraße
7
3243
St. Leonhard a. F.
Betrifft:
Neue Medizin - Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bezug: Ihr Schreiben
an Präsident Sallmutter vom 1. Februar 2001
Sehr
geehrter Herr Stadler!
Der
Leistungsumfang der sozialen Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt.
Demnach hat die soziale Krankenversicherung die Kosten nur für derartige
Behandlungsmethoden zu übernehmen, die wissenschaftlich anerkannt sind.
Ob
eine Methode wissenschaftlich anerkannt wird, hat der beim
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angesiedelte
„Oberste Sanitätsrat“ zu prüfen. Eine derartige Entscheidung bezüglich
der „Neuen Medizin“ von Dr. Hamer gibt es nicht. Eine Kostenübernahme
durch die soziale Krankenversicherung ist daher nicht möglich.
Hochachtungsvoll
Der
Generaldirektor