SozVers an Stadler
Home Nach oben Oberster Sanitätsrat Bergen an Tübingen Hamer an Justiz (F) Hamer an RA (F) Steinwender an NEWS Tübingen an Hamer Nationalrat an Stadler Gavaller an Tübingen Interview Stamm Stadler an GKK SozVers an Stadler GKK an Stadler Sanitätsrat an Winkler Hamer an BMfG (A) BMfG an Hasler Hamer an LG-Köln Justiz(F) an Hamer BMfG (D) an Schmadel Zingg an Uni Tübingen

 

Korrespondenz 2001 Germanische Neue Medizin®

HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

Wien, 27. Februar 2001

ZI. 32-54.103/01 Ch/Mm

Herrn

Alfred Stadler

Badstraße 7

3243 St. Leonhard a. F.

Betrifft: Neue Medizin - Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Bezug: Ihr Schreiben an Präsident Sallmutter vom 1. Februar 2001

Sehr geehrter Herr Stadler!

Der Leistungsumfang der sozialen Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt. Demnach hat die soziale Krankenversicherung die Kosten nur für derartige Behandlungsmethoden zu übernehmen, die wissenschaftlich anerkannt sind.

Ob eine Methode wissenschaftlich anerkannt wird, hat der beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angesiedelte „Oberste Sanitätsrat“ zu prüfen. Eine derartige Entscheidung bezüglich der „Neuen Medizin“ von Dr. Hamer gibt es nicht. Eine Kostenübernahme durch die soziale Krankenversicherung ist daher nicht möglich.

Hochachtungsvoll

Der Generaldirektor

 

Zurück Weiter