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Korrespondenz 2001 Germanische Neue Medizin®

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Herrn

Alois Hasler

Johann Nestroygasse 15/4

8750 Judenburg

GZ: 211.003/0-VII/B/11A/01

Wien, 19. März 2001

Betreff: Eingabe wegen “Neuer Medizin” von Dr. Hamer

Sehr geehrter Herr Hasler!

Zu Ihrem an Herrn Bundesminister Mag. Haupt gerichteten Schreiben vom 30. Jänner 2001 teilt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen Folgendes mit:

In Österreich darf jede ärztliche Behandlung nur nach solchen Methoden erfolgen, die nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft darstellen.

Der Oberste Sanitätsrat stellte fest, dass die Ansichten von Dr. Hamer, wonach bösartige Erkrankungen nahezu ausschließlich durch Lösung seelischer Konflikte geheilt werden können, nicht haltbar ist. Tumorpatienten, welche sich derartigen Maßnahmen unterziehen, laufen unter Umständen Gefahr, wertvolle Zeit zu versäumen, in der noch definitive Behandlungschancen (einschließlich Heilung) gegeben sein können. Es kann daher nur dringend empfohlen werden von einer Anwendung derartiger Behandlungsmethoden abzusehen.

Mit besten Grüßen

Für den Bundesminister

KURZ

 

Anmerkung:

  1. Es existiert keine Studie, die das vom Obersten Sanitätsrat bzw. BM für Gesundheit Behauptete - nämlich die Unhaltbarkeit der Ansichten Dr. Hamers - wissenschaftlich belegen könnte. Das Gegenteil ist der Fall!

  2. Die 98%ige Mortalität der schulmedizinischen Krebstherapie wird unkritisch als "Behandlungschance" weitertransportiert und die bis zu 95%ige Heilungschance ohne Nebenwirkung der Neuen Medizin ebenso unkritisch abgetan.

  3. "Heilung" bzw. "Heilungschancen" in der Schulmedizin bedeutet immer nur das Überleben von einer gewissen Anzahl von Jahren, meistens von 5 Jahren, oft aber auch nur von 2 bzw. 4 Jahren. Solcherart "Chancen" in Prozenten sagt überhaupt nichts darüber aus, in welcher Qualität der Patient diese paar Jahre überlebt und ob er sein normal zu erwartendes Durchschnittsalter erreichen wird. Stirbt er einen Tag nach dieser z.B. 5-Jahres-Frist wird er in der Statistik dennoch als Erfolg geführt.

  4. Hingegen wird in der Neuen Medizin von Heilung dann gesprochen, wenn die Ursache der Erkrankung ausgeräumt und der Patient gesundet ist. Heilen kann kein Medikament und kein Arzt! Heilen kann sich nur der Patient selbst aufgrund seiner ihm innewohnenden Natur. In der Neuen Medizin ist die Spontanheilung erklärtes Ziel. Wie diese funktioniert, hat Dr. Hamer entdecken können. Und ein in der Neuen Medizin Geheilter kann mit seinem normal zu erwartenden Lebensalter rechnen, denn Nebenwirkungen hat er keine zu tragen. Nur in den seltensten Fällen (20%) ist eine intensivmedizinische Maßnahme notwendig. Diese werden uns aber weiterhin verwehrt ...

Es muß die Frage gestellt werden, wer von solchen Tatsachenverdrehungen den Nutzen hat bzw. wem das Bundesministerium damit dient? Der bzw. dem Patient wohl kaum!

Der Patient - besser: der potentielle Patient, also wir alle! - finanziert über seine Pflichtbeiträge (Sozialbeiträge) das momentan herrschende Gesundheitswesen. Er muß auch mit seiner Unterschrift die Verantwortung des ärztlichen Tuns an seinem Körper übernehmen (leistet er diese nicht, macht der Arzt keinen Handgriff!). Und er ist es auch, der durch diese nicht-ursächliche Pseudotherapie der Schulmedizin zu leiden hat!

Der demokratische Staat hat die Verpflichtung seinem Bürger gegenüber, ihm die beste medizinische Versorgung zu ermöglichen. Tut er das nicht, verletzt er seine Obsorgepflichten. 

"Die Macht geht vom Volke aus", heißt es. Jeder Bürger trägt Verantwortung darüber, was die von ihm Angestellten (Regierungsmitglieder, Beamte) zustande bringen. Er wählt und bezahlt ja auch sie!

Niemand kann die Verantwortung über seinem Körper an andere abtreten und auch nicht die Verantwortung als Bürger darüber, wohin sich sein demokratisch gewählter Staat hinentwickelt.

Jede Gesellschaft hat die Ärzte, die sie verdient!

 

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