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Dr.
med. Mag. theol. Ryke
Geerd Hamer
Camino
de las torres de Fahala 94
Apartado
(Postfach) de Correos 209
E-29120
Alhaurin el Grande
21. März 2001
An das
Landgericht
Köln
25.
Zivilkammer
Luxemburger
Straße 101
50939 Köln
Betr.: Beuter-Kolke / Dr.
Hamer – GeschNr. 25 O
191/98
Im Nachtrag zu den hervorragenden Ausführungen
meines Anwalts, Herrn Walter Mendel, möchte ich noch folgendes
klarstellen:
Herr Mendel hat versucht, die Schulmedizintherapie
aus sich selbst heraus als unsinnig darzustellen. Dabei ist er allerdings
als Laie den üblichen Lügenmärchen der Schulmedizin aufgesessen. Da
werden von Gutachter 76 % Heilerfolge in den Raum gestellt, in der
besonders günstigen Gruppe ... und genau hier fängt der Betrug an.
Um den Patienten und den Laien aber eine bessere
Statistik vorzugaukeln, erfand man die „standardisierte Gruppe“.
Die standardisierte Gruppe:
Würde man eine Gruppe von 300 CML-Patienten [Anm:
CML = chronisch myeloische Leukämie] zwischen
20 und 35 Jahren (besonders günstig) nach 5-7 Jahren im
Standesamtregister suchen, so wären nur noch 9 davon am Leben.
Bei dieser wird immer erst im Nachhinein berechnet,
wer da hineinkommt oder herausfällt. Dabei werden bestimmte Kriterien
aufgestellt. Das schlimmste Kriterium ist eine sog. „Metastase“, denn
da gilt wieder, was Prof. Abel geschrieben hat: 95% davon sterben.
Da die meisten Patienten bei der Schulmedizin sog.
„Metastasen“ bekommen, fallen die alle durch das Raster durch. Übrig
bleiben die 9 Überlebenden, die nachträglich besehen, die Bedingungen
erfüllt haben. Daraus macht man nun den „Erfolg“. Natürlich darf man
nicht schreiben – 100% Erfolg, sondern man schreibt 76 %, das klingt
besser. Es sind genau diese 9 Überlebende aus der gedachten Gruppe von 12
Patienten.
Mit diesen Rechentricks täuscht man dann die Öffentlichkeit.
Man hat also eine phantomatöse Gruppe von 12 Patienten konstruiert, von
denen dann 9 überleben – ca. 76 %. Man könnte auch sagen: man hat eine
Gruppe aus den Überlebenden gemacht. Hier soll dem ahnungslosen Leser
glauben gemacht werden, als würden von den 300 Patienten am Ende 76 % überleben,
ca. 228.
In Wirklichkeit überleben aber nur 9 – d.h. aus
den 9 Überlebenden fabuliert man sich die „standardisierte Gruppe“,
in der 76%, nämlich 9 Patienten, überlebt haben.
Als kleines Beispiel seien z.B. die Arbeiten aus der
Heidelberger Uniklinik genannt, die ich selbst miterlebt, mich allerdings
nicht daran beteiligt habe: Bei der Prüfung von Medikamenten galt grundsätzlich
die Anweisung; wenn ein Patient in einer Probanden-Untersuchung für ein
neu entwickeltes Medikament stirbt, muß er noch 5 Minuten vor seinem Tod
auf eine andere Station gerollt werden. Dadurch fiel er dann aus der
„standardisierten Gruppe“ heraus. Denn die standardisierte Gruppe war
definiert: auf der Station X wurde in der Zeit von/bis so und so vielen
Patienten das Mittel Y verabreicht ... Fazit: Aus diesen standardisierten
Definitionen kann man jeden Betrug kreieren und der unvorgebildete Laie
merkt das gar nicht.
Im Fall
Kolke, der ja 3 Monate vor seinem Tode
teilgelähmt war, konnte man eine „Hirnmetastase“ hinzukonstruieren,
so dass auch er durch dieses Raster gefallen wäre.
Nach der Neuen Medizin hätte Herr
Kolke nicht
sterben dürfen und nicht sterben brauchen, wenn
 | Die
Neue Medizin nicht schon seit 20 Jahren boykottiert würde |
 | Er
ausschließlich nach der Neuen Medizin
„behandelt“ worden wäre |
 | Er
durch die Schulmedizin nicht vorgeschädigt worden wäre (Chemo) |
 | Er
durch die Schulmediziner nicht in Panik versetzt worden wäre |
 | Er
durch die Schulmedizin am Ende noch richtig behandelt worden wäre |
Er ist vermutlich mit Morphium „eingeschläfert“
worden, weil man ihm fälschlicherweise diagnostisch eine
„Massenblutung“ im Gehirn angedichtet hat. Nach dem Motto: „Da ist
eh’ nichts mehr zu machen, kürzen wir doch gleich die Sache ab."
In Wirklichkeit hatte Herr Kolke
nichts anderes als
eine sog. epileptische
Krise, nach Lösung seines motorischen Konfliktes,
die absolut nicht tödlich gewesen wäre, hätte man ihn nur sachgemäß
behandelt, anstatt den Patienten durch unterlassen Hilfeleistung (da ist
eh’ nichts mehr zu machen) mit Morphium
einzuschläfern.
Herr Kolke
hatte infolge schon mehrerer iatrogene
Diagnoseschocks erlitten: Am 13.01.1995, zwei Tage bevor er plötzlich
sonntags in mein Seminar gekommen war, hatte man ihm gesagt: „Ja, wissen
Sie denn überhaupt, dass Sie nur noch 2 Wochen zu leben haben?“. Als er
am 11./12. März offiziell ein Seminar besucht hat, war er aufgrund dieses
Schocks bereits gezeichnet: Er hatte Gewicht abgenommen, war blaß, hatte
eine Milzschwellung.
Als ich ihn das 3. Mal, Ende April, abends, am Ende
eines Seminars sah, hatte er sich sehr verändert. Er sah nicht nur sehr
schlecht aus, sondern hatte jetzt eine große Milzschwellung, eine Lähmung
in Arm und Bein, war sehr hinfällig und rang nach Luft.
Er berichtete, dass sein Hausarzt ihm gesagt hätte:
„So eine dicke Milz habe ich noch nie gesehen, jetzt kommt der Tod ganz
schnell, in zwei Tagen sind Sie tot.“
Herr Kolke
sagte, ihm hätten buchstäblich die Beine
versagt, er sei – ohne ein einziges Wort gesagt zu haben – aus dem
Raum gewankt und hätte auf allen Vieren kriechend sein Auto erreicht.
In der Folgezeit blieb Herr Kolke
teilgelähmt, bis
er diesen Konflikt offenbar wieder gelöst hat und infolge der Lösung
seinen epileptischen Krampfanfall mit Bewusstlosigkeit erlitt, ins
Krankenhaus eingeliefert wurde und dort dann wegen unterlassener
Hilfeleistung (da ist nichts mehr zu machen) verstarb.
Bis heute (6 Jahre danach) wird mir die Herausgabe
der Hirn-CT-Bilder (ohne Kontrast) verweigert. Das Gericht könnte das
zwar innerhalb von 2 Tagen anordnen, weigert sich aber dies zu tun.
Es ist ein riesiger Skandal. Es ist schon ein
Skandal, dass die eine Partei bestimmen darf, was die andere Partei
bekommen darf. Ich habe so oft die Herausgabe der Hirn-CT-Serie ohne
Kontrastmittel beantragt, doch das Gericht tut stets so, als verstehe es
nicht worum es geht und weigert sich, meinen Antrag überhaupt zur
Kenntnis zu nehmen.
Ich kann deshalb diesen ganzen unsinnigen Prozeß gar
nicht verstehen, weil hier mit betrügerischen Zahlen – zum Zwecke der
Irreführung – herumjongliert wird. Aus 291 gestorbenen Patienten (nach
Standesamtstatistik) macht man eine „standardisierte Gruppe“ aus den
wenigen Überlebenden und gaukelt dann 76% Überlebende (von 300) vor,
obwohl es nur ganze 9 Überlebende sind.
Und die Frechheit kennt keine Grenze, wenn man dann
mit diesen kümmerlichen Bauernfängertrick gegen mich alten Hasen, mit
von der Ärztekammer gestellten Anwälten eine 400.000.—DM Klage macht.
Ich soll, durch Unterrichten in der Neuen Medizin
–
verantwortlich auch dafür sein, wenn die
Schulmediziner einen Patienten wegen unterlassener Hilfeleistung
umbringen.
Ich stelle deshalb noch mal folgende Beweisanträge:
- Ich
beantrage Aushändigung der CT-Bilder vom Tage des Todes – ohne
Kontrastmittel, denn es werden immer 2 Serien gemacht, zuerst ohne,
danach mit Kontrast.
- Ich
beantrage Aushändigung aller Intensivakten vom Tage seines Todes,
speziell die auch, aus denen die Applikation von Morphium zu ersehen
ist.
Dr.
med. Ryke Geerd Hamer
PS:
Zu diesem Zeitpunkt war übrigens im Blutbild nichts,
was nach schulmedizinischer Ansicht auf eine “Verschlechterung” hätte
schließen lassen. |