Dr.
med. Mag. theol. Ryke
Geerd Hamer
Facharzt für
Innere Medizin
Mit
Berufsverbot seit 14 Jahren
Wegen
(wörtl.) „Nichtabschwörens der Neuen Medizin und sich nicht Bekehrens
zur Schulmedizin“
Camino
de las torres de Fahala 94
Apartado
(Postfach) de Correos 209
E-29120
Alhaurin el Grande
01. April 2001
An die
Grande
Instance
Cour
d’Appel de Chambery
Betr.: Ladung zur Verhandlung am 18. Mai 2001 –
Az:
96 00 39 89
2. Instanz nach Verurteilung durch die 1. Instanz
wegen wörtlich: Aufhetzung gegen die Schul-(Staats)Medizin und
Anstiftung zur Neuen Medizin, mit dem Ziel der Ausübung.
Die „Straftat“ soll aus Deutschland begangen
worden sein durch Übersetzung meiner Bücher ins Französische.
Zitat meines deutschen Anwalts:
„Mit dieser Ladung zu dieser erbärmlichen geradezu
schwachsinnigen Art von Schauprozeß hat sich die französische Justiz aus
der Gemeinschaft der Kulturstaaten Europas verabschiedet.“
In o.g. Angelegenheit teile ich dem Gericht folgendes
mit:
- Ich
habe die Ladung zu dem für den 18. Mai 2001 geplanten Schauprozeß
erhalten
- ich
habe bis heute nicht eine einzige Seite der Akten einsehen, bzw.
kopiert bekommen dürfen
- ich
weiß, dass die Justiz dem Anwalt von Frau Sixt lediglich die 10%
gegen sie gerichteten Akten kopiert hat. Die Kopie der 90% für sie
positiven Akten wurden von der Justiz verweigert.
- Meine
Anwältin, Frau P. Gaborieau hat am 13.03.2001 das Mandat
niedergelegt. Grund: Mein mangelndes Vertrauen in sie, weil ich zum
wiederholten Male um Kopie aller Akten angesucht hatte. Sie durfte
aber, auf Geheiß der Justiz – wie im Fall von Frau Sixt – nur die
für mich negativen Akten (Rufmordakten) kopieren. Die 90% für mich
positiven Akten durfte sie nicht kopieren. Das Geld, was sie dafür
bereits bekommen hat, will sie zurückschicken.
- Die
7 Patienten, die in den letzten 5 Jahren nach diversen Chemo-Runden
und Morphium durch die Neue Medizin geschädigt worden sein sollen
(nach Expertise meiner Gegner) kenne ich weder dem Namen nach, noch
habe ich sie je gesehen oder mit ihnen gesprochen, oder von ihrer
Krankengeschichte Kenntnis erhalten. Da ich – mit Ausnahme von 2
Tagen, zur Vollversammlung der ASAC im Mai 1993, und zur Beerdigung
meines Freundes, des Grafen Antoine D’Oncieu de la Batie im August
1993 – seit 9 Jahren nicht mehr in Frankreich gewesen bin, verstehe
ich nicht, was ich in Chambery soll, außer – mich verhaften zu
lassen.
- Ich
weiß genau, dass gegen mich in Frankreich ein willkürlich
konstruierter Haftbefehl – auf der Basis einer Verurteilung zu 1 ½
Jahren Gefängnis in 1. Instanz in der gleichen Sache – vorliegt.
- Ich
weiß außerdem, dass gegen mich ein internationaler Logenhaftbefehl
(in Verbindung mit der franz.
Justiz) auszuführen durch die
internationale private Logenpolizei (= Interpol) besteht.
- Die
franz. Justiz hat zum wiederholten Male eindeutig zu verstehen
gegeben, dass sie mich unbedingt in ihre Gewalt bringen möchte, egal
wie. Und zwar ganz eindeutig, um mich für den Rest meines Lebens in
einer psychiatrischen Anstalt zu versenken, womit wiederum die
Logenjustiz ihren Oberen von der B’nai B’rith sehr viele Probleme
abnehmen würde, so hofft man.
- Eine
französische Justiz, die sich mit dem berüchtigten „Pariser
Prozess“ von 1991, bei dem der Vorsitzende Richter (Colomb) höchstpersönlich
ein „dubium“ konstruiert hat, mit einer theoretischen irrational möglichen
Wahrscheinlichkeit von 1:10 Millionen, die sich mit diesem Prozess auf
ewig disqualifiziert hat, entblödet sich nicht zu diesem „Pariser
Prozeß“ auch noch einen
Inquisitionsprozess in Chambery
draufzusetzen. Mein deutscher Anwalt: „Bücherverbrennungen der
Inquisition im Mittelalter waren nichts gegen das, was die französische Justiz
sich hier leistet.“
- Ich
habe nichts Unrechtes, nichts Verbotenes gemacht. Ganz im Gegenteil!
Ich habe – nachdem sich die Universität
Tübingen 20 Jahre lang
geweigert hat, die Neue Medizin
naturwissenschaftlich zu prüfen –
die Neue Medizin an einer ausländischen Universität auf den Prüfstand
stellen lassen, was bisher noch kein Arzt gemacht hat. Das Ergebnis
ist dem Gericht bestens bekannt.
Seit dem 11. September 1998 ist die Neue Medizin
offiziell verifiziert!, das heißt: richtig – die Schul- oder
Staatsmedizin falsifiziert, das heißt: falsch!
Trotzdem wurde ich für eine erfundene Straftat
(„Aufhetzung gegen Schulmedizin und Anstiftung zur
Neuen Medizin“),
was im übrigen auf der ganzen Welt, außer Frankreich, keine Straftat
ist, zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt.
Damit ist eindeutig erwiesen, dass es in Wirklichkeit
gar nicht um die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Neuen Medizin
geht,
sondern in blindem Logenhaß gegen meine Person und darüber hinaus gegen
die Neue Medizin.
Sich einer solchen Un-Justiz heldenhaft stellen zu
wollen, die sich vor blankem Haß geradezu furiös gebärdet, um mich mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für den Rest meines Lebens
als Staatsmedizinfeind in eine französische psychiatrische Anstalt
versenken zu lassen, wäre die reine Dummheit. Das wäre ja gerade so, als
wollte die Gans vom Fuchs „Recht“ erhoffen. Dazu noch, ohne eine
einzige Seite der Akte eingesehen haben zu dürfen, soll ich mich da, möglichst
ahnungslos und blauäugig im Gerichtssaal sofort verhaften lassen.
Wie soll ich einer solchen Justiz vertrauen, die den
offiziellen Beweis der Richtigkeit der Neuen Medizin
noch nicht einmal zur
Kenntnis nimmt, und mich nur nach Frankreich locken möchte, um mich wider
aller europäischen Rechtsnormen einsperren zu können. Mir ist ja
bekannt, dass die französische Justiz
schon bei der spanischen Justiz
eine Anfrage bezüglich Auslieferung gemacht hat. Ich kann mir allerdings
nicht vorstellen, dass die spanischen Richter sich für die französische Justiz
vor diesem wahnsinnigen Inquisitions-Prozess spannen lassen.
Wenn ich dem Rat meines Anwalts folge, dann darf ich
nicht nach Chambery kommen, denn welche Garantien gibt mir die französische Justiz, dass ich als freier Mann wieder nach Spanien zurückkehren kann?
Dr.
med. Ryke Geerd Hamer
P.S.
Eine spanische Anwältin, die m.W. Richterqualität
hat, wird mich in Chambery anwaltlich vertreten.