Dr. med.
Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Facharzt für
Inner Medizin
Mit Berufsverbot
seit 15 Jahren
Wegen (wörtl.)
„Nichtabschwörens der Neuen und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin“
Alhaurin el
Grande, 08. Mai 2001
An das
Tribunale
de Grande Instance
A
Monsieur Michel Mollin
President
du Tribunal
Palais
de Justice B.P. 1023
F-73010
Chambery Cedex
Betr. : Fall
Dr. med. Mag. theol.
Ryke Geerd Hamer
N°
de Parquet 9600 39 89
Anklage in 1.
Instanz – wegen telefonischer
a)
Aufhetzung gegen die Staatsmedizin
b)
Anstiftung zur Neuen Medizin
mit dem Ziel der Ausübung
Beides
begangen aus dem Ausland
Sehr geehrter Herr Richter Mollin!
In oben genannter Angelegenheit teile ich Ihnen höflich
folgendes mit:
1. ich bin krank (siehe beigefügte
Gutachten und CT-Bilder) und kann deshalb nicht zu dem vorgesehenen
Prozess am 18.05.2001 kommen, wegen drohender Querschnittsgefahr.
Da ich 1978/79 Hodenkrebs hatte, nach dem Tod meines
Sohnes Dirk, würden die Schulmediziner – gegen die ich laut Anklage
aufgehetzt haben soll – jetzt von Metastasen sprechen, die als „bösartige
Krebszellen“ in 23 Jahren aus dem (obwohl früh, aber dennoch nicht
rechtzeitig operierten) Hoden weggekrabbelt sind.
Dabei sind sie hypothesen-vermutungsmäßig durch den
ganzen Bauch oder Popo gekrabbelt bis in der Lendenwirbelsäule angekommen
sind. Dort aber hätten sie – man höre und staune – nicht etwa
Krebszellenvermehrung gemacht, wie das „anständige Metastasenzellen“
tun müssten, sondern sie haben Löcher im Knochen gemacht ...
Und nur, weil ich diesen riesengroßen
alt-testamentarischen Glaubensunsinn („gutartig“ – „bösartig“)
widerlegt habe, sogar durch öffentlich universitäre Verifikationen,
darum verklagt und verurteilt mich die franz. Justiz wegen Aufhetzung
gegen die falsifizierte Staatsmedizin.
Sie sehen hier, Herr Präsident, die ganze
Unsinnigkeit dieses so kümmerlich konstruierten Prozesses, der die Neue
Medizin niederschlagen soll, indem man in diesem Wissenschaftsstreit nicht
die Diskussion auf Universitätsebene führt, sondern ein medizinisch völlig
unbedarfter Strafrichter durch Verurteilung der einen Partei die universitäre
Diskussion erübrigen soll.
Wie dem auch sei. Die Osteolysen in meinem 3. und 4.
Lendenwirbel sind nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch sehr gefährlich,
da schon bei einem kleinen Sturz eine Querschnittslähmung erfolgen kann.
Kein gutachtender Arzt auf der ganzen Welt könnte mir zumuten, in diesem
Zustand nach Chambery zu fahren, wo mich ausserdem – gegen alles Recht
– wie ich aus sicherer Information aus dem Justizpalast Chambery selbst
weiß, die sofortige Verhaftung erwartet, mit anschließender Einsperrung
in eine psychiatrische Klinik – zwecks Vernichtung meiner Persönlichkeit.
Die erste Verhandlung dieser 1. Instanz, die ja wohl
nicht nur eine Farce war, sondern das reinste Possentheater, hat das ja
zur Genüge gezeigt.
Nicht umsonst
hat ja mein deutscher Anwalt geäußert:
Mit
diesem Prozess habe sich die französische Justiz
aus
der Gemeinschaft der Kulturstaaten Europas verabschiedet.
2. kein Anwalt
Meine Anwältin Frau Gaborieau, hat im März das
Mandat niedergelegt, weil sie mir nur einen sehr geringen Teil der Akten
kopieren durfte.
3. Keine Akten
Das Gericht hat offenbar, genau wie beim Anwalt von
Frau Sixt, Herrn Barthe Joel, 90% der Akten für geheim erklärt.
Insbesondere durften nur die 5% negativen Zeugenaussagen kopiert werden.
Obwohl Frau Gaborieau schon die Kopien aller Akten bezahlt bekommen hatte,
hat sie mir bisher keine einzige Seite der Akte kopiert.
Die Akteneinsicht ist das oberste Grundrecht eines
jeden Angeklagten! Es ist offenbar typisch für die franz. Justiz, dass
eine Verurteilung erfolgt, obwohl bekannt war, dass mir keine
Akteneinsicht gewährt worden war. Ich beantrage daher, dass mir das
Gericht alle Akten in Kopie zugänglich macht, auch die 90%, die Frau Sixt
in ihrem Prozess widerrechtlich vorenthalten worden sind.
Ich brauche auch zum Durcharbeiten von 7 Aktenordnern
Prozessakten eine ausreichende Zeit, zumal die Akten erst noch übersetzt
werden müssen – 1 Jahr ist die mindeste Zeit, die ich brauche, wenn ich
wieder gesund bin.
4. War gar nicht in Frankreich ...
Das Gericht möge mir doch bitte erklären, wie man
in Frankreich eine Straftat begehen kann, wenn man – wie ich – mit 3
Ausnahmen von wenigen Stunden (Vollversammlung der ASAG 1993, Beerdigung
meines Freundes 1993 und Durchfahrt durch Frankreich 1996) seit 9 Jahren
nicht in Frankreich war. Aus dem Ausland soll ich aufgehetzt haben gegen
die Staatsmedizin und angestiftet haben zur Neuen
Medizin.
5. Haftbefehl
Bisher habe ich keine Information, dass mit der ungültigen
Verhandlung am 31.01.2000 und 01.02.2000 auch der Haftbefehl aufgehoben wäre.
Er gehört aufgehoben!
6. „Gutachter“
In der 1. Verhandlung wurde als offizielle
„Gutachter“ nur Staatsmediziner zugelassen. Die öffentlichen
Verifikationen der Neuen Medizin
(Uni Düsseldorf und Uni
Trnava) wurden
ignoriert.
7. Prüfung der Richtigkeit der Neuen
Medizin
Von der abenteuerlichen Schuldkonstruktion, die jedem
Inquisitionsprozess zur Ehre gereicht hätte, abgesehen, hätte das
Gericht redlich prüfen müssen, was nach naturwissenschaftlichen
Richtlinien richtig, d.h. verifiziert ist. Dazu meine wissenschaftlichen
Gegner zu befragen und sich deren Urteil anzuschließen, ist unzulässig.
Die Staatsmedizin ist nicht verifizierbar. Die Justiz hat schon in der 1.
Verhandlung einen schweren Formfehler begangen!
8. Aufgeführte Patienten
Von den in der Anklage, bzw. in dem ungültigen
Urteil aufgeführte Patienten kenne ich keinen einzigen, nicht einmal dem
Namen nach.
Ich habe nie einen von ihnen gesehen, geschweige
deren Befunde zu Gesicht bekommen.
Das Gericht jongliert mit konstruierten Phantomfällen,
Patienten, die angeblich nach der 10. Chemo noch versucht hätten „Neue
Medizin“ zu machen und von denen dann gewöhnlich 10% sterben.
Das Gericht will mich für Fälle verantwortlich
machen, die eigentlich mit der Neuen
Medizin gar nichts zu tun haben,
sondern nur Reparatur des Unfugs der Staatsmedizin darstellen.
Dr.
med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer