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Korrespondenz 2001 Germanische Neue Medizin®

 

Praxis für natürliche Heilverfahren

Arlette Büchel

Kant. appr. Naturärztin

Sonnhaldenweg 18

9100 Herisau

9100 Herisau, 09.05.2001

SVANAH, Vorstand

Buchgasse 84

4451 Wintersingen

 

Antrag auf Nichteintreten zu Punkt 5 der Traktandenliste von der HJV vom 19.05.01

(Antrag des Vorstandes auf Verbandsausschluss von Arlette Büchel)

An alle Mitglieder des svanah

Der Vorstand des svanah forderte mich letztes Jahr per Einschreiben auf, freiwillig auf Ende August 2000 aus dem Verband auszutreten, oder einem Ausschlussverfahren entgegenzusehen. Für diese massive Vorgehensweise wurden keine konkreten Gründe angeführt, geschweige denn zugehörige Beweisstücke vorgelegt. Welches Verbandsmitglied möchte sich so von einem Berufsverband behandelt sehen?

Der Vorstand des svanah weigert sich seitdem trotz reger schriftlicher und telefonischer Kontakte, mir die konkreten Gründe anzugeben und allfällige Beweisstücke schriftlich als Kopie zuzustellen, oder sie in einem persönlichen Treffen vor dem gesamten Vorstand wenigstens zur Einsicht und Stellungnahme vorzulegen. Damit enthält mir der svanah-Vorstand weiterhin jegliche Möglichkeit für eine sachliche Verteidigung vor.

Mein Eindruck ist, dass der Berufsverbandvorstand auf diese Art nicht für, sondern gegen seine Mitglieder agiert, wobei er Methoden des Mobbing anwendet und jegliche Gepflogenheiten regulärer Rechtsordnung missachtet.

Erstmals werde ich vom Vorstand des svanah im letzten Schreiben vom 16.04.2001 schriftlich mit konkreten Vorwürfen konfrontiert, die da lauten:

  1. Missionarisches Verhalten mit Indoktrination der Patienten, was gegen unsere Berufsethik verstösst und nicht mit dem svanah-Leitbild zu vereinbaren ist.
  2. Unterlassung der Sorgfaltspflicht, indem Du Patienten zu gegebener Zeit nicht auch an einen Arzt weiter verwiesen hast.

Nach wie vor bin ich ausschliesslich auf Vermutungen angewiesen, auf welche Bereiche meiner Tätigkeit sich der svanah-Vorstand bezieht. Einiges deutet darauf hin, dass es die Neue Medizin betrifft, obwohl dies der svanah-Vorstand vorgängig ausdrücklich abgestritten hatte.

Meine Stellungnahme zu 1.

Für alle Therapeuten ist es Pflicht, die Patienten über die vorgeschlagene Therapiemethode und die Behandlung umfassend zu informieren.

In meiner Praxistätigkeit im Bereich der Neuen Medizin geht es in der Regel um Patienten mit lebensbedrohenden Diagnosen mit Krebs und krebsähnlichen Erkrankungen. Weil die Neue Medizin sich an den Ebenen der Psyche, des Gehirns und der Organe orientiert, muss ich umso gewissenhafter vorgängig sicherstellen, dass die Patienten alle Prinzipien und methodischen Besonderheiten verstehen, sich auf diese Therapieweise verstandes- und gefühlsmässig einlassen und mich als Therapeutin menschlich akzeptieren. Ohne die Voraussetzung „vollständig informierte, mündige und kooperationsbereite Patienten“ kann ich eine Behandlung nicht verantworten. Wer von Euch könnte dies?

„Als missionarisches Verhalten“ und „Indoktrination“ kann man meine Vorgehensweise allenfalls missverstehen, wenn man weder die Tragweite der lebensbedrohenden Diagnosen noch des Therapieentscheides ernst nimmt. Im Lichte dieser Tatsachen ist der Vorwurf völlig haltlos.

Ein Vorwurf bezüglich meines Mitwirkens an Kursen und Vorträgen ist wohl nicht möglich, da sonst ein Grossteil der svanah-Mitglieder den Ausschluss gewärtigen müsste.

Die Homöopath/-innen unter uns verstehen, dass man z.B. einen Hautausschlag, der im Rahmen einer homöopathischen Asthma-Behandlung aufblüht, keinesfalls mit schulmedizinischen Cortisongaben behandeln darf, um nicht jegliche Heilungsmöglichkeit nachhaltig zu blockieren. So gibt es auch in der Neuen Medizin Situationen, in der sich eine schulmedizinische Intervention verheerend und angesichts der lebensbedrohenden Diagnosen oftmals fatal auswirken kann. „Patienten zu gegebener Zeit auch an einen Arzt zu verweisen“ ist also keinesfalls zu jeder Zeit möglich. Gerade dann nicht, (ähnlich wie in der Homöopathie) wenn eine entscheidende Heilreaktion läuft. Wenn jedoch die Zeit und Notwendigkeit für ärztliche Massnahmen gegeben ist, stehen meine Patient/-innen und ich oft vor der verzweifelten Situation, dass die Schulmediziner die notwendigen Massnahmen verweigern, oft mit fatalen Konsequenzen für die Patient/-innen.

Die Beurteilung, wann die Zeit für das Weiterverweisen an einen Arzt allenfalls gegeben ist, setzt eine vertiefte Kenntnis der 5 biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer voraus. Sich selbst bezeichnet der svanah-Vorstand ausdrücklich als weder kompetent noch willens, sich mit den Naturgesetzen der Neuen Medizin auseinanderzusetzen und kann damit unmöglich selbst den richtigen Zeitpunkt beurteilen. Den Vorwurf an mich erhebt er ohne Fachkenntnis und ohne jegliche Beweise vorzulegen.

Im übrigen betrachte ich alle Patienten als mündige Menschen, die jederzeit frei darüber entscheiden können, die Methode zu wechseln oder andere ärztliche / therapeutische Angebote zu nutzen, auch wenn dieses nicht im Sinne eines ungestörten Heilungsverlaufes liegt.

Auch diesen zweiten Vorwurf weise ich als völlig unbegründet und haltlos zurück.

Vom svanah-Vorstand bin ich massiv enttäuscht, dass er auf beiden Vorwarfen ohne jegliche Belege, ohne eine Möglichkeit zum Gespräch mit dem ganzen Vorstand und ohne Sachkenntnis der Neuen Medizin seit bald einem Jahr beharrt.

Meine Anliegen:

a) Ich erwarte, dass der Vorstand mir endlich die Möglichkeit gibt, sämtliche konkreten Vorwürfe einzusehen und zu überprüfen, wie ich es von Anfang an verlangt habe und dazu gegenüber dem Gesamtvorstand Stellung zu nehmen. Bis dahin erwarte ich, dass der Vorstand sein Traktandum zurückzieht. An die svanah-Mitglieder stelle ich den Antrag, an der HJV vom 19.05.2001 , auf das Traktandum 5 nicht einzutreten und auf eine spätere Hauptversammlung zu verschieben. Zudem stelle ich an die Mitglieder den Antrag, die Voraussetzungen für eine reguläre Durchführung eines Ausschlussverfahrens d.h. eine reguläre Verfahrensordnung mit rechtsstaatlichen Mechanismen zu schaffen.

b) Von einem Berufsverband. dessen Vorstand Vorwürfe in der Qualität anonymer Leserbriefe und im Stil von Mobbing gegen seine Mitglieder vorbringt, bin ich sehr enttäuscht und am falschen Platz. Von einem Austrittsgesuch muss ich aber leider vorläufig absehen, da dieser als Erfolg dieser Mobbing-Massnahmen oder aber als Eingeständnis der gegen mich erhobenen Vorwürfe interpretiert werden könnte. Ich sehe mich also gezwungen, solange im svanah zu verbleiben, bis die Vorwürfe entweder vollständig zurückgezogen werden, oder aber das Verfahren gegen mich korrekt zu Ende geführt wird.

Ich bitte die svanah-Mitglieder im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass der Vorstand sich dabei auf eine Weise verhält, die den Verband nicht moralisch diskreditiert.

Zusammengefasst stelle ich konkret folgende Anträge an die HJV:

bulletAuf den Punkt 5 der Traktandenliste der HJV vom 19. Mai 2001 sei nicht einzutreten und der Gegenstand sei auf die nächste HJV oder JV zu verschieben.
bulletDer Vorstand sei verpflichtet, mir unverzüglich sämtliche relevanten und konkreten Unterlagen zukommen zu lassen und mich anlässlich der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung einzuladen zwecks Aussprache und Ausräumung der Differenzen.
bulletMir sei an der nächsten HJV oder JV (nach dem 19. Mai 2001) allenfalls das Wort für 5 Minuten zu erteilen.

Dieser Antrag wird vorgängig an die Mitglieder des svanah gesandt, damit niemand überrascht wird und Bedenkzeit hat. Ich wünsche, dass dieses Schreiben von Herrn Harald Baumann, Sonnhaldenweg 18, 9100 Herisau, unmittelbar nach der Abstimmung über Punkt 4 der Traktandenliste verlesen wird, für jene Mitglieder, die ich nicht vorgängig habe informieren können. Für diese zugesicherte Möglichkeit danke ich dem Vorstand.

Mit freundlichem Gruss

Arlette Büchel

 

siehe auch:

 

 

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