Praxis für
natürliche Heilverfahren
Arlette Büchel
Kant. appr. Naturärztin
Sonnhaldenweg
18
9100
Herisau
9100 Herisau, 09.05.2001
SVANAH,
Vorstand
Buchgasse
84
4451
Wintersingen
Antrag auf Nichteintreten zu
Punkt 5 der Traktandenliste von der HJV vom 19.05.01
(Antrag
des Vorstandes auf Verbandsausschluss von Arlette Büchel)
An alle Mitglieder des svanah
Der Vorstand des svanah
forderte mich
letztes Jahr per Einschreiben auf, freiwillig auf Ende August 2000 aus dem
Verband auszutreten, oder einem Ausschlussverfahren entgegenzusehen. Für
diese massive Vorgehensweise wurden keine konkreten Gründe angeführt,
geschweige denn zugehörige Beweisstücke vorgelegt. Welches
Verbandsmitglied möchte sich so von einem Berufsverband behandelt sehen?
Der Vorstand des svanah
weigert sich seitdem
trotz reger schriftlicher und telefonischer Kontakte, mir die konkreten Gründe
anzugeben und allfällige Beweisstücke schriftlich als Kopie zuzustellen,
oder sie in einem persönlichen Treffen vor dem gesamten Vorstand
wenigstens zur Einsicht und Stellungnahme vorzulegen. Damit enthält mir
der svanah-Vorstand weiterhin jegliche Möglichkeit für eine sachliche
Verteidigung vor.
Mein Eindruck ist, dass der
Berufsverbandvorstand auf diese Art nicht für, sondern gegen seine
Mitglieder agiert, wobei er Methoden des Mobbing anwendet und jegliche
Gepflogenheiten regulärer Rechtsordnung missachtet.
Erstmals werde ich vom Vorstand des svanah
im letzten Schreiben vom 16.04.2001 schriftlich mit konkreten Vorwürfen
konfrontiert, die da lauten:
- Missionarisches Verhalten mit Indoktrination der
Patienten, was gegen unsere Berufsethik verstösst und nicht mit dem svanah-Leitbild zu vereinbaren ist.
- Unterlassung der Sorgfaltspflicht, indem Du
Patienten zu gegebener Zeit nicht auch an einen Arzt weiter verwiesen
hast.
Nach wie vor bin ich ausschliesslich auf
Vermutungen angewiesen, auf welche Bereiche meiner Tätigkeit sich der svanah-Vorstand bezieht. Einiges deutet darauf hin, dass es die
Neue
Medizin betrifft, obwohl dies der svanah-Vorstand vorgängig ausdrücklich
abgestritten hatte.
Meine Stellungnahme zu 1.
Für alle Therapeuten ist es Pflicht, die
Patienten über die vorgeschlagene Therapiemethode und die Behandlung
umfassend zu informieren.
In meiner Praxistätigkeit im Bereich der
Neuen Medizin geht es in der Regel um Patienten mit lebensbedrohenden
Diagnosen mit Krebs und krebsähnlichen Erkrankungen. Weil die Neue
Medizin sich an den Ebenen der Psyche, des Gehirns und der Organe
orientiert, muss ich umso gewissenhafter vorgängig sicherstellen, dass
die Patienten alle Prinzipien und methodischen Besonderheiten verstehen,
sich auf diese Therapieweise verstandes- und gefühlsmässig einlassen und
mich als Therapeutin menschlich akzeptieren. Ohne die Voraussetzung
„vollständig informierte, mündige und kooperationsbereite Patienten“
kann ich eine Behandlung nicht verantworten. Wer von Euch könnte dies?
„Als missionarisches Verhalten“ und „Indoktrination“ kann man
meine Vorgehensweise allenfalls missverstehen, wenn man weder die
Tragweite der lebensbedrohenden Diagnosen noch des Therapieentscheides
ernst nimmt. Im Lichte dieser Tatsachen ist der Vorwurf völlig haltlos.
Ein Vorwurf bezüglich meines Mitwirkens an Kursen und Vorträgen ist
wohl nicht möglich, da sonst ein Grossteil der svanah-Mitglieder den
Ausschluss gewärtigen müsste.
Die Homöopath/-innen unter uns verstehen, dass man z.B. einen
Hautausschlag, der im Rahmen einer homöopathischen Asthma-Behandlung
aufblüht, keinesfalls mit schulmedizinischen Cortisongaben behandeln
darf, um nicht jegliche Heilungsmöglichkeit nachhaltig zu blockieren. So
gibt es auch in der
Neuen Medizin Situationen, in der sich eine
schulmedizinische Intervention verheerend und angesichts der
lebensbedrohenden Diagnosen oftmals fatal auswirken kann. „Patienten zu
gegebener Zeit auch an einen Arzt zu verweisen“ ist also keinesfalls zu
jeder Zeit möglich. Gerade dann nicht, (ähnlich wie in der Homöopathie)
wenn eine entscheidende Heilreaktion läuft. Wenn jedoch die Zeit und
Notwendigkeit für ärztliche Massnahmen gegeben ist, stehen meine
Patient/-innen und ich oft vor der verzweifelten Situation, dass die
Schulmediziner die notwendigen Massnahmen verweigern, oft mit fatalen
Konsequenzen für die Patient/-innen.
Die Beurteilung, wann die Zeit für das Weiterverweisen an einen Arzt
allenfalls gegeben ist, setzt eine vertiefte Kenntnis der 5 biologischen
Naturgesetze der
Neuen Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer voraus. Sich
selbst bezeichnet der svanah-Vorstand ausdrücklich als weder kompetent
noch willens, sich mit den Naturgesetzen der
Neuen Medizin auseinanderzusetzen und kann damit unmöglich selbst den richtigen
Zeitpunkt beurteilen. Den Vorwurf an mich erhebt er ohne Fachkenntnis und
ohne jegliche Beweise vorzulegen.
Im übrigen betrachte ich alle Patienten als mündige Menschen, die
jederzeit frei darüber entscheiden können, die Methode zu wechseln oder
andere ärztliche / therapeutische Angebote zu nutzen, auch wenn
dieses nicht im Sinne eines ungestörten Heilungsverlaufes liegt.
Auch diesen zweiten Vorwurf weise ich als völlig unbegründet und
haltlos zurück.
Vom svanah-Vorstand bin ich massiv enttäuscht, dass er auf beiden
Vorwarfen ohne jegliche Belege, ohne eine Möglichkeit zum Gespräch
mit dem ganzen Vorstand und ohne Sachkenntnis der
Neuen Medizin seit
bald einem Jahr beharrt.
Meine Anliegen:
a) Ich erwarte, dass der Vorstand mir endlich die Möglichkeit gibt, sämtliche
konkreten Vorwürfe einzusehen und zu überprüfen, wie ich es von Anfang
an verlangt habe und dazu gegenüber dem Gesamtvorstand Stellung zu
nehmen. Bis dahin erwarte ich, dass der Vorstand sein Traktandum zurückzieht.
An die svanah-Mitglieder stelle ich den Antrag, an der HJV vom 19.05.2001
, auf das Traktandum 5 nicht einzutreten und auf eine spätere
Hauptversammlung zu verschieben. Zudem stelle ich an die Mitglieder
den Antrag, die Voraussetzungen für eine reguläre Durchführung eines
Ausschlussverfahrens d.h. eine reguläre Verfahrensordnung mit
rechtsstaatlichen Mechanismen zu schaffen.
b) Von einem Berufsverband. dessen Vorstand Vorwürfe in der Qualität
anonymer Leserbriefe und im Stil von Mobbing gegen seine Mitglieder
vorbringt, bin ich sehr enttäuscht und am falschen Platz. Von einem
Austrittsgesuch muss ich aber leider vorläufig absehen, da dieser als
Erfolg dieser Mobbing-Massnahmen oder aber als Eingeständnis der gegen
mich erhobenen Vorwürfe interpretiert werden könnte. Ich sehe mich also
gezwungen, solange im svanah zu verbleiben, bis die Vorwürfe entweder
vollständig zurückgezogen werden, oder aber das Verfahren gegen mich
korrekt zu Ende geführt wird.
Ich bitte die svanah-Mitglieder im eigenen Interesse dafür zu sorgen,
dass der Vorstand sich dabei auf eine Weise verhält, die den Verband
nicht moralisch diskreditiert.
Zusammengefasst stelle ich konkret
folgende Anträge an die HJV: