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Jochen Meyer
9.5.2001
Gedanken
zur Anklage gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer
vor dem Gerichtshof von Chambery aus dem Jahr 2000
- Anklage
wegen telefonischer Anstiftung zur Neuen
Medizin
- Anklage
wegen (telefonischer) Aufhetzung gegen die Staatsmedizin
Mit der offiziellen Anklage
„Anstiftung zur Neuen
Medizin“ ist eine offizielle Anerkennung
der Neuen
Medizin verbunden, denn ohne diese "Neue
Medizin“ zu kennen sowie deren Wirkung auf die
„Staatsmedizin“ abschätzen zu können, bliebe eine Anklage von
vornherein im rechtsfreien Raum und somit wirkungslos.
Es muß daher davon
ausgegangen werden, daß der befasste Gerichtshof im Vorfeld dieser
Anklage ein oder mehrere medizinische Gutachten eingeholt hat.
Offensichtlich wird die Wirkung einer Anerkennung der Erkenntnisse, die
Dr. med. Ryke Geerd Hamer gesammelt
und wissenschaftlich exakt bewiesen hat, als so „revolutionär“
betrachtet, daß der genannte Gerichtshof zu der o.a. Klage veranlasst
werden konnte.
Der Anklagepunkt 2 ist somit
logisch der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens.
Es muß die Staatsmedizin
des Staates Frankreich in der im Jahre 2000 oder früher vorliegenden Form
zu einem unveränderlich schützenswerten und des Schutzes bedürftigen
Gegenstandes gemacht worden sein. Diese Festlegung konnte nur durch ein
Gesetz, das vom Parlament des Staates
Frankreich beschlossen und
ratifiziert, wurde geschehen.
Der mit der o.a. Klage
implizierte Straftatbestand „Aufhetzung gegen die Staatsmedizin“ muß
folgerichtig als solcher ausdrücklich unter Strafe gestellt worden sein.
Erstaunlicherweise (oder
nicht erstaunlich?) enthält die Klageschrift weder einen Hinweis auf das
„Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ als solchem, noch
einen Hinweis unter welchem Paragraphen ein „Aufhetzen“ erkennbar
gemacht wäre oder Kriterien genannt wären, die es einem inländischen
(französischem) Arzt oder einem außerhalb des Staates Frankreich ansässigem
Arzt ermöglichen, ein solches „Aufhetzen“ zu vermeiden.
Wenn
sich das Gericht in Chambery
zu einer Anklage gegen eine nicht im eigenen Lande ansässigen Person,
hier Dr. med. Ryke Geerd Hamer
mit Wohnsitz in Spanien, entschließt, kann dies nur heißen, daß das
ungenannte und unbekannte „Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin
Frankreichs“ auch dem EU-Recht entsprechen muß.
Durchdenkt ein sicher
nicht zum Volljuristen ausgebildeter, in diesem Sinne „einfacher“ Bürger
den Begriff „Staatsmedizin“, so sind folgende Schlussfolgerungen
daraus zwingend:
 | Der Staat Frankreich hat das
alleinige Monopol,
zugleich die alleinige Verantwortung für alle Dinge, die die Medizin
im eigenen Lande betreffen. |
 | Logik daraus: alle Mediziner, alle
sonst in irgend einer Form zur Heilung von Menschen zugelassenen
Personen sind Angestellte oder Beamte des Staates und nur ihm dem
Staate, als höchstem Vertreter dem Parlament bzw. dem Staatspräsidenten,
verantwortlich. |
 | Gleiches gilt somit für alle
Institutionen, in denen Wissen über Medizin vermittelt wird, für
alle Personen, die mit der Wissensvermittlung über Medizin betraut
sind. |
 | Alle in Frankreich zugelassenen
Juristen müssen in Vorlesungen über das „Gesetz zum Schutze der
Staatsmedizin Frankreichs“ gehört haben und in Examina dazu geprüft
worden sein. |
 | Alle
medizinischen und juristischen Fakultäten des Rechtsraumes EU müssen
Ihre Studenten über Art und Umfang des genannten Gesetzes informiert
und u.U. geprüft haben. |
 | Aus
der alleinigen Verantwortung des Staates für alle Vorgänge im
Zusammenhang mit der Medizin ergibt sich das folgende Bild: |
-
alle Mediziner werden vom Staat bezahlt,
- jede Massnahme/Verordnung eines Mediziners oder
Heilpraktikers müssen vom Staate auf Übereinstimmung mit dem
„Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ geprüft
werden.
-
alle Telefonate, die von oder mit einer Person in Frankreich geführt
werden, müssen aufgezeichnet und auf positive Übereinstimmung mit dem
„Gesetz zum Schutze der Staatsmedizin Frankreichs“ überprüft werden.
-
da keine Kriterien für den Tatbestand des Aufhetzens gegen die
„Staatsmedizin Frankreichs“ genannt sind, darf gefolgert werden, daß
sich jeder Patient, der sich nicht oder nicht vollständig nach den
Anordnungen/Verordnungen eines Staatsmediziners richtet, sich des fahrlässigen,
des grob fahrlässigen oder des wissentlichen Widerstandes gegen die
Staatsmedizin schuldig macht und somit gegen die Staatsmedizin aufhetzt.
Dies gilt mindestens dann, wenn diese Person den
Tatbestand des Widerstandes anderen Personen mündlich, schriftlich
oder in anderer Weise bekannt gibt.
 | Wenn
der Staat Frankreich die Verantwortung für alle Dinge, die die
„Staatsmedizin“ betreffen übernommen hat, so hat er auch jede
Verantwortung für die Misserfolge seines „Medizinpersonals“ übernommen.
Die Juristen des Staates Frankreich haben demnach wohl täglich
hunderte von Gerichtsverfahren auf Schadensersatz nach erfolgloser
oder falscher Behandlung durch das „Medizinpersonal“ zu bewältigen. |
 | Mit
einem solchen Gesetz läßt sich in Frankreich sicher auch eine Klage
gegen die Person Joshua Ben Joseph, von den christlichen Kirchen im
Nachgang Jesus Christus genannt, begründen und durchsetzen. Nicht um
posthum eine Inhaftierung durchzusetzen, sondern allen Priestern
christlicher Kirchen zu verbieten, Gott über Gebete um Heilung für
Kranke zu bitten oder gar auf die von der Person Joshua Ben Joseph
bewirkten Wunder hinzuweisen. |
Die
Absurditäten, die sich aus dem System „Staatsmedizin“ zwingend
ergeben, sind so offensichtlich, daß es sich hier von vornherein um eine
Fiktion handeln muß. Eine Klage unter dem Vorzeichen eine
„Staatsmedizin“ schützen zu müssen, ist offenes Unrecht.
Sicherlich
wäre eine Gegenklage vor dem Europäischen Gerichtshof in Den Haag mit
dem Hinweis auf Menschenrechtsverletzung durch die angesprochenen
Institutionen Frankreichs von besonderem Interesse, zugleich zum Erfolg
„verurteilt“.
Ich
kann nicht beurteilen, ob meine Zeilen Ihnen ein wenig helfen, genau dies
wünsche ich mir sehr.
Freude
und Dankbarkeit empfinde ich über das Glück, daß ich Sie, lieber Dr. Hamer,
kennenlernen durfte, Ihre zutiefst verwurzeltes Mitgefühl für alle
Menschen, die sinnvolle biologische Sonderprogramme durchlaufen, erkennen
durfte.
Danke
Unterschrift |