DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Die
Vorsitzende
Herrn
Dr. Stefan
Lanka
Ludwig-Pfaustr.
1b
70176
Stuttgart
11011
Berlin, 17.05.2001
Platz
der Republik 1
Fernruf
(0228) 16-22767
oder
(030) 227-22767
Telefax
(0228) 16-26027
oder
(030) 227-26027
Pet
2-14-15-212-026084
Sehr geehrter Herr
Dr.
Lanka,
der Deutsche
Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 17.05.01 beschlossen:
Das
Petitionsverfahren abzuschließen
Er folgt damit der
Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 14/5978)
dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des
Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie
Lüth
Anlage: 1
Pet
2-14-15-212-026084
70176
Stuttgart
Gesundheitswesen
Beschlussempfehlung
Das
Petitionsverfahren abzuschliessen.
Begründung
Der Petent beschwert
sich über die AIDS-Politik der Bundesregierung und über
Bundesjustizbehörden,
die diese nicht verhindern.
Im Einzelnen trägt
der Petent vor, es sei den Beteiligten bekannt, dass im Zusammenhang mit
dem, was AIDS genannt werde, niemals ein Virus entsprechend der
Standardregeln der Virologie nachgewiesen worden sei und über das
wissenschaftliche Dokument des Virus, das Foto des isolierten HI-Virus,
auf allen staatlichen Ebenen hartnäckig gelogen werde und demnach
aussagegültige HIV-Antikörpertests wissenschaftlich und technisch nicht
möglich sein könnten. Mittels der Unterdrückung wahrer Tatsachen werde
die Zustimmung zu einer Chemodauertherapie (Cocktails
AZT u.a.) erwirkt,
die als Dauertherapie unausweichlich tödlich sei.
Dabei handle es sich
um Tötungshandlungen, die strafbar seien und zu deren Verfolgung die
Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnisnahme verpflichtet seien. Die
Verfolgung lehnten die Bundesjustizbehörden
aber ab.
Wegen des weiteren
Vortrags des Petenten wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.
noch Pet
2-14-15-212-026084
Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Einwände des
Petenten basieren auf einer Mindermeinung, in der argumentiert wird, dass
HIV in Zellkulturen keine Viren darstelle, sondern virusähnliche Eiweißpartikel,
die in Laborzelllinien vorkommen können. Nach Auskunft des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der direkte
elektronenmikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum von
Patienten nicht erfolgt. Dies hat technische Gründe, da die Darstellung
von Viren am Elektronenmikroskop relativ hohe Partikelkonzentrationen
voraussetzen. Im Plasma oder Serum von Patienten werden so hohe
Konzentrationen höchstens in der sog. Burst-Phase der Primärinfektion
oder im fortgeschrittenen AIDS-Stadium erreicht.
Ein solcher Nachweis würde
daher eine enge Kooperation von aufmerksamen Kliniken und Virologen
voraussetzen. Da die Fragestellung (Direktnachweis in Plasma oder Serum)
außer für den Petenten keine wissenschaftliche Relevanz hat, gibt es
keine intensiven Bemühungen in dieser Richtung.
Die
herrschende
Meinung in der Medizinwissenschaft geht davon aus, dass es sich um eine
Infektionskrankheit handelt.
Der Vorwurf des
Petenten, die AIDS-Politik der Bundesregierung fördere die Tötung
bestimmter Bevölkerungsgruppen, wird entschieden zurückgewiesen.
Anhaltspunkte für
die Verfehlungen der Bundesbehörden liegen nicht vor.
Vor diesern
Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher
wird empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.