Mendel
Rechtsanwalt
Tribunal
de
Grande
Instance
De
Chambery
Palais
de Justice B.P. 1023
F-73010
Chambery Cedex
Krefeld,
08.10.01
Objekt:
Affaire Hamer, Dr.
No.
De Parquet : 9600 3989
Das Gericht hat in
der Verhandlung vom 05.10.01 den Angeklagten erneut verurteilt zu der
bereits bekannten Freiheitsstrafe und in die dortige Geldstrafe.
Wir legen gegen
dieses Urteil namens und in Vollmacht des Angeklagten
Das
zulässige Rechtsmittel / Berufung
(Apell)
ein.
Das Urteil ist
ungesetzlich zustande gekommen. Das Gericht hat nur deshalb handeln können,
weil es der „Feststellung“ des Herrn Crespo gefolgt ist, Dr. Hamer
sei reisefähig.
Diese Feststellung
ist weder in der Form noch in der Sache haltbar, sie ist erkennbar falsch.
Es fehlt an jeder
Begründung, an jeder sachlichen Legitimation, an jeder fachlichen
Qualifikation: offenbar ist Herr Crespo kein Facharzt , noch hat er
irgendwelche Begründung vorgetragen oder vortragen können, die begründeten
Gutachten der beiden spanischen Ärzte für falsch zu erklären.
Demgemäß hat sich
auch der Herrn Staatsanwalt nicht mit der Rechtslage befasst, sondern
allein mit der medizinischen Frage, diesen Fall ohne Rücksicht auf
Verluste zu beenden, wobei nicht nur der Angeklagte, sondern auch das
„Recht“ auf der Strecke geblieben ist.
Der Angeklagte
bedauert sehr, dass das Gericht sich dieser Auffassung des Herrn
Staatsanwaltes angeschlossen hat. Allerdings hat der Angeklagte mit einer
anderen Haltung des Gerichtes auch nicht mehr gerecht.
Zu deutlich war das
Desinteresse des Gerichtes, sich mit der „Sache“ zu befassen, nämlich
der Frage ob die Vorwürfe gegen den Angeklagten bzw. die „Neue
Medizin“ überhaupt berechtigt und begründet sind.
Dann hätte das
Gericht die vielen
Feststellungen von Universitäten und Ärzten pro „Neue
Medizin“ bewerten müssen.
Hätte das Gericht
das getan, hätte es gesehen, dass die Vorwürfe falsch sind.
Hätte das Gericht
sich mit der Effizienz der "schulmedizinischen
Onkologie" auseinandergesetzt, hätte es gesehen, dass diese
kein, überhaupt kein effizientes Behandlungskonzept im Blick auf Ursachenkenntnis
und Therapiewirkung
hat. Das Gericht hätte dann gesehen, das die „Schulmedizin“
kein Recht hat, irgendeine andere Medizin zu verurteilen oder zu
verteufeln.
Mit diesem Verfahren ist nur die Gerechtigkeit auf der
Strecke geblieben, indem man sich sozusagen „gewaltsam“ über die
Reiseunfähigkeit wegen schwerster Erkrankung mit der Gefahr
der Querschnittslähmung hinweggesetzt hat , auf der Strecke bleiben
auch die großen Zahlen von Menschen, die auf wirksame Hilfe bei ihren
Schwersterkrankungen hoffen, weil die „Schulmedizin“
hierzu nicht in der Lage ist.
Ob der Staat mit
seinen Behörden und seine Justiz
damit noch das Interesse seiner Bürger vertritt, ob er damit seine eigene
Verpflichtung, dass Wohl seiner Bürger zu mehren und Schaden von ihnen
abzuwenden, gerecht wird, kann sehr stark bezweifelt werden.
Rechtsanwalt:
Mendel