Winkler
Josef
Tannberg
33
5221
Lochen
Tel./Fax
07745/8579
An
die Koordinationsstelle für den
Obersten
Sanitätsrat
im
Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen
Abt.
VIII/B/1
Radetzkystraße
2
1031
Wien
Lochen
7.11.2001
GZ
20.0301/38- VIII/B/1/01 „Neue Medizin”
Sehr geehrte Damen und
Herren!
Herzlichen
Dank für Ihr Schreiben vom 19.10.2001.
Handelt
es sich bei dem genannten Gutachten aufgrund dessen entschieden wurde,
dass die „Neue
Medizin“ nicht als schulmedizinisch anerkannte
Methode bewertet werden kann, um jenes
aus dem Jahr 1993 auf das auch im Schreiben des Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen vom 27. Juli 2001 GZ: 205.91210-VIll/B/11A/01
an das Amt der OÖ Landesregierung betreffend Theorien zur Krebsbehandlung
von Dr. Ryke Geerd Hamer bezug
genommen wurde, oder wurde aufgrund des im Schreiben
vom 6.3.2001, GZ: 20.030/11-VIII/1/01 genannten neuen
Expertengutachtens entschieden?
In Ihrem Schreiben heißt
es, dass die „Neue
Medizin“ nicht als schulmedizinisch anerkannte
Methode bewertet werden kann, weil dem OSR
keine Studien vorliegen, die die Wirksamkeit eindeutig bestätigen.
Da dem Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen die zahlreichen wissenschaftlichen
Bestätigungen der „Neuen Medizin“
vorliegen, auch die Studie aus
dem staatlichen Krebsbehandlungszentrum Villejuif bei Paris, die die
Wirksamkeit der „Neuen Medizin“
bestätigt, muss leider zur Kenntnis genommen werden, dass das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen weiterhin, offenbar unter dem Druck der (Pharma-Lobby) Richtlinien der EU-Kommission zur Angleichung der einschlägigen
Rechtsvorschriften über „Arzneispezialitäten“, die besagen, dass
die öffentliche Gesundheit mit Mitteln erreicht werden muss, die die
Herstellung der pharmazeutischen Erzeugnisse nicht hemmen können -und
die Anwendung der „Neuen Medizin“
die Herstellung der pharmazeutischen Erzeugnisse tatsächlich hemmen könnte,
den „Boykott dieser ursächlichen, kostengünstigen und humanen
Behandlungsmethode“ unterstützt und befürwortet.
Artikel 7 der
Patientencharta (Vereinbarung zur Sicherung der Patientenrechte) besagt,
dass Diagnostik, Behandlung und Pflege entsprechend dem jeweiligen Stand
der Wissenschaften bzw. nach anerkannten Methoden zu erfolgen haben. Das
Gutachten aus dem Jahr 1993, auf das im
Schreiben des Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen vom 27. Juli 2001 GZ: 205.91210-VIII/B/11A/01
an das Amt der OÖ Landesregierung betreffend Theorien zur Krebsbehandlung
von Dr. Ryke Geerd Hamer bezug
genommen wurde, ist nicht aktuell, entspricht also nicht den gesetzlichen
Anforderungen, denn 1997 ergab eine
Studie die Wirksamkeit der „Neue
Medizin“ und 1998 wurde die „Neue
Medizin“ von der Universität
Trnava/Bratislava bestätigt. Die genauen Protokolle dieser Überprüfung
und die zahlreichen Bestätigungen der „Neuen
Medizin“ sind im Buch von Dr. Therese von Schwarzenberg
„Krebs heilende Krankheit?“ nachzulesen.
Zu
Studien, die die Wirksamkeit der „Neuen
Medizin“
beweisen:
Marc
Frechet war von
Prof. Mathe, aus dem
staatlichen Krebsbehandlungszentrum Villejuif bei Paris, beauftragt
worden, festzustellen, wie viel Patienten, der nach den bisher anerkannten
Methoden der Medizin aussichtslosen Krebspatienten denn sterben, wenn
man „gar nichts macht“, Marc Frechet
erklärte den Patienten, meist inkurablen Patienten, die „Neue
Medizin“. Diese
Studie ergab, dass 85% derjenigen überlebten, großteils sogar
ohne Nebenwirkungen und bei Wiedererlangung der vollen Lebensqualität,
die allein die „Neue
Medizin“ in
Anspruch nahmen.
Da u.a. diese Studie die
Wirksamkeit der „Neuen Medizin“
eindeutig bestätigt, daher die Entscheidung des OSR
vom 12.5.2001 von offensichtlich nicht dem Stand der medizinischen
Wissenschaft entsprechenden Voraussetzungen ausgegangen ist, das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen bis heute keine wissenschaftliche Arbeit
nennen konnte, die die Erkenntnisse der „Neuen
Medizin“ ernsthaft bestreitet, oder grundsätzliche
sozialethische Bedenken gegen diesen neuen Ansatz in der Krankenbehandlung
anführt, sollte die Entscheidung des OSR
vom 12.5.2001 noch einmal überprüft werden.
Ich
beantrage hiermit unverzüglich eine neuerliche Befassung des OSR
mit der „Neuen
Medizin“.
Mit
freundlichen Grüßen
Josef
Winkler