Josef Winkler
Tannberg 33
5221 Lochen
Salzburger
Gebietskrankenkasse
Faberstraße
19-23
5020 Salzburg
Lochen,
17. 3 2002
01/Dir.Dr.S/BI vom 12.3.2002
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Sehr geehrter
Herr Direktor Seiss.
Mit großer Enttäuschung habe ich Ihre
Entscheidung, die Erkenntnisse der "Neuen
Medizin" zu ignorieren und meinen
Antrag nicht stattgeben zu wollen, zur Kenntnis genommen.
Da Sie offensichtlich die "Neue
Medizin" von Herrn Dr. med. Hamer
bisher nicht auf Ihre Richtigkeit hin überprüft haben, dürfte es im
Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft sein, dass diese Überprüfung
endlich vorgenommen wird, denn der Kostenaufwand für die Diagnose-,
Behandlungs-, und Pflegemethoden der "Neue
Medizin" liegt bei ca. 5% der bisherigen Aufwendung der
schulmedizinischen Symptomvernichtungsstrategien, die z.B. im Bereich der
"Krebsbekämpfung"
mit einer Todesrate
von 95-98% (bezogen auf den relevanten 7-Jahres-Zeitraum) inakzeptabel
erfolglos sind, trotzdem aber aufgrund des Lobbying geldgieriger Pharmaindustrie- und Schulmedizindogmatiker immer noch von der
Versichertengemeinde finanziert werden.
Die Neue Medizin
wurde zuletzt am 8. und 9. Sept. 1998 an der Universität Trnava geprüft
und erhielt das Siegel der
Verifikation am 11. Sept. 1998.
Die Neue Medizin,
die sich auf die Ursachen-Lösung von Krankheiten nach fünf
biologischen Gesetzmäßigkeiten und nicht wie bei den bisherigen
Therapieversuchen der Schulmedizin
auf die Symptomvernichtung konzentriert, schließt
Ø
weder den Einsatz von Medikamenten noch eine chirurgische
Behandlung aus,
Ø
sie weist diesen Mitteln jedoch eine gezielte, nachgeordnete
Rolle zu und
Ø
ist geeignet, Körperverletzungen der Patienten auf das tatsächlich
notwendige Maß zu reduzieren.
Mit der wissenschaftlichen
Bestätigung durch die Universität
Trnava gilt die Neue Medizin
für den Bereich der Medizin als "Neuester
Stand der Wissenschaft" und zwingt somit alle Ärzte sich nach
den Kriterien der Neue Medizin zu
richten, mindestens aber auf die Therapie nach den Kriterien der Neuen
Medizin als Alternative sachgerecht und vollständig hinzuweisen.
Für die GKK
bedeutet das, dass für Behandlungen nach der "Neue
Medizin", mindestens ein Kostenzuschuss zu gewähren wäre.
Alle Ignoranten dieser Tatsache müssen u.U., wenn sie sich z. B. durch unvollständige
Aufklärung der Patienten schuldig machen, die rechtlichen
Konsequenzen ihrer Kunst - und/oder Behandlungsfehler einrechnen. Im Falle
eines Versäumnisses, sich auf den neuesten Standes der Wissenschaft zu
halten, wird vor Gericht nie ein "Das habe ich nicht gewusst!"
anerkannt.
Ich bitte Sie hiermit ausdrücklich darum, die Überprüfung
der "Neue Medizin""
beim "Obersten
Sanitätsrat" zu beantragen, damit der gesamten
Versichertengemeinde, nicht nur mir und meinen Kindern, die kostengünstigen
Leistungen der "Neue Medizin"
zur Verfügung gestellt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler