Winkler an SozGericht
Home Nach oben BMfSuG an Winkler Hamer Aufruf Hamer an AK Bugelmueller an Ärzte Winkler an SozVers Puehringer an Winkler Welte an Teufel Zenner an Bock SozVers an Winkler Gemünd an Teufel Gemünd an MONITOR Gemünd an BMfGes Winkler an SozVers StaatsMin an Gemünd Winkler an SozGericht

 

Korrespondenz 2002 Germanische Neue Medizin®

 

Josef Winkler

Tannberg33

5221 Lochen

 

Arbeits- und Sozialgericht Salzburg

Justizgebäude Rudolfsplatz 2

5020Salzburg

Lochen, 30. 3. 2002

Einspruch gegen Bescheid der SGKK vom 12.3.2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist Tatsache, dass die "Neue Medizin" von der Universität Trnava verifiziert wurde (Anlage), und somit als "Neuester Stand der medizinischen Wissenschaft" zu gelten hat. Daher ist es mein Recht meine Kinder nach der "Neue Medizin" nach Dr. R. G. Hamer diagnostizieren, behandeln und pflegen zu lassen.

Die SGKK verweigert jedoch die Behandlungen nach der "Neue Medizin".

Ich verlange, dass ich meine Kinder nach der "Neue Medizin" nach Dr. R. G. Hamer diagnostizieren, behandeln und pflegen lassen darf, und dass die SGKK zumindest einen Kostenzuschuss von 80% des Therapeutenhonorars ersetzt, so wie sie dies auch bei der Inanspruchnahme eines Wahlarztes tut.

Da die SGKK meinen Antrag nicht stattgeben will, lege ich hiermit Einspruch gegen den Bescheid der SGKK vom 12.3.2002 ein.

Da ich sicher bin, dass Ihnen wie mir das Wohl meiner Kinder und aller Sozialversicherten am Herzen liegt, bitte ich um sorgfältige, vollständige und rasche Bearbeitung.

Mit freundlichem Gruß

Josef Winkler

Anlage: Bestätigung TRNAVA

Antrag vom 2.3.2002

Bescheid SGKK vom 12.3.2002

 

siehe auch:

bullet

Landesgericht Salzburg an Herrn Winkler, 23.04.2002 - Ladung als Kläger gegen SozVers für 18.06.2002

 

Zurück