Josef Winkler
Tannberg33
5221 Lochen
Arbeits-
und Sozialgericht Salzburg
Justizgebäude
Rudolfsplatz 2
5020Salzburg
Lochen, 30. 3. 2002
Einspruch gegen Bescheid der SGKK
vom 12.3.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist Tatsache, dass die "Neue
Medizin" von der Universität
Trnava verifiziert wurde (Anlage),
und somit als "Neuester Stand der medizinischen Wissenschaft" zu
gelten hat. Daher ist es mein Recht meine Kinder nach der "Neue
Medizin" nach Dr. R. G. Hamer
diagnostizieren, behandeln und pflegen zu lassen.
Die SGKK
verweigert jedoch die Behandlungen nach der "Neue
Medizin".
Ich verlange, dass ich meine Kinder nach der "Neue
Medizin" nach Dr. R. G. Hamer
diagnostizieren, behandeln und pflegen lassen darf, und dass die SGKK
zumindest einen Kostenzuschuss von 80% des Therapeutenhonorars ersetzt, so
wie sie dies auch bei der Inanspruchnahme eines Wahlarztes tut.
Da die SGKK
meinen Antrag nicht
stattgeben will, lege ich hiermit Einspruch gegen den Bescheid
der SGKK
vom 12.3.2002 ein.
Da ich sicher bin, dass Ihnen wie mir das Wohl meiner
Kinder und aller Sozialversicherten am Herzen liegt, bitte ich um sorgfältige,
vollständige und rasche Bearbeitung.
Mit freundlichem Gruß
Josef Winkler
Anlage: Bestätigung
TRNAVA
Antrag
vom 2.3.2002
Bescheid
SGKK vom 12.3.2002