SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG
Sozialministerium
Baden-Württemberg
Pf 103443
70029
Stuttgart
Stuttgart,
15.04.2002
Herrn
Volker Welte
Bockstalstr.
62
76307
Karlsbad
Neue Medizin
Ihr Schreiben
vom 7. März 2002
Sehr geehrter Herr Welte,
vom Staatsministerium ist Ihr Schreiben vom 7. März
2002, in dem Sie sich für die „Neue Medizin“ einsetzen, an das
fachlich zuständige Sozialministerium weitergeleitet worden. Zu Ihrem
Anliegen darf ich Folgendes ausführen:
Die ärztliche Therapiefreiheit räumt Ärztinnen und
Ärzten bei der Ausübung ihres Berufes Spielräume ein, die sie unter
Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten in eigener
Verantwortung ausgestalten. Die ärztliche Therapiefreiheit berechtigt
allerdings nicht zur schrankenlosen Therapiewahl, sondern findet ihre
Grenzen im Stand der medizinischen
Wissenschaft. Dies schlägt sich auch
in der ärztlichen Berufsordnung nieder, die den Arzt verpflichtet,
geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anzuwenden. Bei den
gesetzlich krankenversicherten Patienten sind auch die
leistungsrechtlichen, im Sozialgesetzbuch V normierten Vorgaben zu berücksichtigen,
die wiederum auf den allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse verweisen.
Die von Herrn Dr. Hamer propagierte und angewandte
„Neue Medizin“ ist keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte, in
ihrer Wirksamkeit belegte Behandlungsmethode im vorgenannten Sinne.
Der ungewöhnlich glückliche Ausgang der Erkrankung
Ihrer Ehefrau- zu dem ich sie beglückwünschen darf – ist kein Beweis für
die allgemeine Wirksamkeit der von Herrn Dr. Hamer
angewandten Verfahren.
Unabhängig hiervon weisen wir darauf hin, dass das Sozialministerium
keinen Einfluß auf Personalentscheidungen von Krankenhausträgern hat. Es
besteht daher nicht die Möglichkeit, der von Ihnen geäußerten Bitte zu
entsprechen und für ein Krankenhaus zu sorgen, in dem Dr. Hamer
ungehindert arbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Fessel