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Korrespondenz 2002 Germanische Neue Medizin®

SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG

Sozialministerium Baden-Württemberg

Pf 103443

70029 Stuttgart

Stuttgart, 15.04.2002

Herrn

Volker Welte

Bockstalstr. 62

76307 Karlsbad

 

Neue Medizin

Ihr Schreiben vom 7. März 2002

Sehr geehrter Herr Welte,

vom Staatsministerium ist Ihr Schreiben vom 7. März 2002, in dem Sie sich für die „Neue Medizin“ einsetzen, an das fachlich zuständige Sozialministerium weitergeleitet worden. Zu Ihrem Anliegen darf ich Folgendes ausführen:

Die ärztliche Therapiefreiheit räumt Ärztinnen und Ärzten bei der Ausübung ihres Berufes Spielräume ein, die sie unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten in eigener Verantwortung ausgestalten. Die ärztliche Therapiefreiheit berechtigt allerdings nicht zur schrankenlosen Therapiewahl, sondern findet ihre Grenzen im Stand der medizinischen Wissenschaft. Dies schlägt sich auch in der ärztlichen Berufsordnung nieder, die den Arzt verpflichtet, geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anzuwenden. Bei den gesetzlich krankenversicherten Patienten sind auch die leistungsrechtlichen, im Sozialgesetzbuch V normierten Vorgaben zu berücksichtigen, die wiederum auf den allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse verweisen.

Die von Herrn Dr. Hamer propagierte und angewandte „Neue Medizin“ ist keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte, in ihrer Wirksamkeit belegte Behandlungsmethode im vorgenannten Sinne.

Der ungewöhnlich glückliche Ausgang der Erkrankung Ihrer Ehefrau- zu dem ich sie beglückwünschen darf – ist kein Beweis für die allgemeine Wirksamkeit der von Herrn Dr. Hamer angewandten Verfahren. Unabhängig hiervon weisen wir darauf hin, dass das Sozialministerium keinen Einfluß auf Personalentscheidungen von Krankenhausträgern hat. Es besteht daher nicht die Möglichkeit, der von Ihnen geäußerten Bitte zu entsprechen und für ein Krankenhaus zu sorgen, in dem Dr. Hamer ungehindert arbeiten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Fessel

 

siehe auch:

 

 

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