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Korrespondenz 2002 Germanische Neue Medizin®

SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG

 

Sozialministerium Baden-Württemberg

Pf 103443

70020 Stuttgart

 

Herrn

Jürgen Gemünd

82 Rue Principale

F-67510 Obersteinach

Stuttgart, 16.04.2002

Neue Medizin

Ihr Schreiben vom 15. März 2002

Sehr geehrter Herr Gemünd,

vom Staatsministerium ist Ihr Schreiben vom 15. März 2002, in dem Sie sich für die „Neue Medizin“ einsetzen, an das fachlich zuständige Sozialministerium weitergeleitet worden. Zu Ihrem Anliegen darf ich Folgendes ausführen:

Die ärztliche Therapiefreiheit räumt Ärztinnen und Ärzten bei der Ausübung ihres Berufes Spielräume ein, die sie unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten in eigener Verantwortung ausgestalten. Die ärztliche Therapiefreiheit berechtigt allerdings nicht zur schrankenlosen Therapiewahl, sondern findet ihre Grenzen im Stand der medizinischen Wissenschaft. Dies schlägt sich auch in der ärztlichen Berufsordnung nieder, die den Arzt verpflichtet, geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anzuwenden. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten sind auch die leistungsrechtlichen, im Sozialgesetzbuch V normierten Vorgaben zu berücksichtigen, die wiederum auf den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse verweisen.

Die von Herrn Dr. Hamer propagierte und angewandte „Neue Medizin“ ist keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte, in ihrer Wirksamkeit belegte Behandlungsmethode im vorgenannten Sinne. Auch der von Ihnen geschilderte Sieg Ihrer Ehefrau über die Krankheit ist kein Beweis für die allgemeine Wirksamkeit der von Herrn Dr. Hamer angewandten Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Fessel

 

siehe auch:

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Jürgen Gemünd an Ministerpräsident Erwin Teufel, 21.04.2002 - Neue Medizin

 

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