SOZIALMINISTERIUM
BADEN-WÜRTTEMBERG
Sozialministerium Baden-Württemberg
Pf 103443
70020 Stuttgart
Herrn
Jürgen Gemünd
82 Rue Principale
F-67510 Obersteinach
Stuttgart,
16.04.2002
Neue Medizin
Ihr Schreiben vom 15. März
2002
Sehr geehrter Herr Gemünd,
vom Staatsministerium ist Ihr Schreiben vom 15. März
2002, in dem Sie
sich für die „Neue Medizin“ einsetzen, an das fachlich zuständige
Sozialministerium weitergeleitet worden. Zu Ihrem Anliegen darf ich
Folgendes ausführen:
Die ärztliche Therapiefreiheit räumt Ärztinnen und Ärzten bei der
Ausübung ihres Berufes Spielräume ein, die sie unter Beachtung des
Selbstbestimmungsrechtes der Patienten in eigener Verantwortung
ausgestalten. Die ärztliche Therapiefreiheit berechtigt allerdings nicht
zur schrankenlosen Therapiewahl, sondern findet ihre Grenzen im Stand der
medizinischen Wissenschaft. Dies schlägt sich auch in der ärztlichen
Berufsordnung nieder, die den Arzt verpflichtet, geeignete Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden anzuwenden. Bei gesetzlich krankenversicherten
Patienten sind auch die leistungsrechtlichen, im Sozialgesetzbuch V
normierten Vorgaben zu berücksichtigen, die wiederum auf den allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse verweisen.
Die von Herrn Dr. Hamer propagierte und angewandte „Neue Medizin“
ist keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte, in ihrer Wirksamkeit
belegte Behandlungsmethode im vorgenannten Sinne. Auch der von Ihnen
geschilderte Sieg Ihrer Ehefrau über die Krankheit ist kein Beweis für
die allgemeine Wirksamkeit der von Herrn Dr. Hamer
angewandten Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Fessel