DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
11011 Berlin, 17.06.2002
Platz der Republik 1
Fernruf 030 227 35257
Pet 2-14-15-2211-042162
Frau
Susanne Haubrich
Frauenlob 69
55118 Mainz
Sehr geehrte Frau Haubrich,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 13.06.2002
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
(BT-Drucksache 14/9229), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren
beendet.
Mit freundlichen Grüßen
(Heidemarie Lüth)
Anlage: 1
Pet
2-14-15-2211
Forschung
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird eine Verpflichtung
insbesondere der Universitätskliniken begehrt, die Erkenntnisse der
„Neuen Medizin“ anzuwenden.
Im Einzelnen wird vorgetragen, zurzeit gebe es in Deutschland keine
staatliche medizinische Einrichtung, welche die Erkenntnisse der „Neuen Medizin“ nach Dr. Hamer anwende. Eigentlich seien insbesondere
Universitätskliniken zur Forschung und damit zum Beschreiten neuer Wege verpflichtet. Es sei
immer wieder festzustellen, dass die „Neue Medizin“ tatsächlich die
biologischen Gesetzmäßigkeiten angebe, die Krankheiten erklärbar und
damit heilbar machten, z.B. auch Krebs. Diese Gesetzmäßigkeiten seien
wie Naturgesetze überprüfbar. Allein dieses Wissen, die Verstehbarkeit
und damit prinzipielle Heilbarkeil, insbesondere der Erkrankung Krebs, nähmen
den Betroffenen, wenn sie die „Neue Medizin“ verstanden hätten, Angst
und Panik. Damit gelänge es den Betroffenen, die Verantwortung für den
Heilungsprozess selbst zu übernehmen und gesund zu werden. Die „Neue Medizin“ gestatte es, Patienten schonender und billiger zu behandeln als
mit bisherigen Verfahren. Die staatlichen Kliniken sollten verpflichtet
werden, die „Neue Medizin“ anzuwenden und die Ergebnisse
wissenschaftlich zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Wegen
des weiteren Vortrags wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.
Noch Pet 2-14-15-2211
Zu der Petition liegen weitere Eingaben vor, die
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung mit zugeführt werden. Das
Ergebnis lässt sich unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren
eingeholten Stellungnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
wie folgt darstellen:
Die Überprüfung medizinischer Theorien, Verfahren und/oder Methoden
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit oder die Bewertung
wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. Veröffentlichungen obliegt der
medizinisch wissenschaftlichen Fachwelt. Der Vertreter einer medizinischen
Theorie ist selbst gefordert, stichhaltige, wissenschaftlich
nachvollziehbare Unterlagen beizubringen.
In der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Grundgesetz die Freiheit
der Wissenschaft und Forschung. Daraus abgeleitet besteht auch eine
Wissenschafts- und Therapiefreiheit der Ärzteschaft. Diese können weder
zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Theorie noch zu
deren Umsetzung gezwungen werden. Daher können auch Wissenschaftler und
forschende Ärzte an staatlichen Kliniken staatlicherseits nicht gezwungen
werden, sich mit einer medizinischen Theorie, wie der „Neuen Medizin“
nach Dr. Hamer, zu befassen, z.B. indem sie diese anwenden und Ergebnisse
über diese medizinische Theorie wissenschaftlich dokumentieren bzw. veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu unterstützen.
Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.